Maharil

Vom Buch zum Ritus

Vom Buch zum Ritus

Eine Tagung über den aschkenasischen Gelehrten Maharil

Er gilt als »Vater des aschkenasischen Brauchtums«. Eine Tagung der Jüdischen Gemeinde Mainz, der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg, dem Förderverein der Synagoge Mainz-Weisenau und dem Seminar für Judaistik der Gutenberg-Universität widmete sich im Oktober in Mainz dem geistigen Erbe des spätmittelalterlichen Gelehrten Maharil (Moses ben Jakob Halevi Molin, Mainz 1375 - Worms 1427).
Maharils Wirken als einflussreichste Autorität am Ausgang des Mittelalters, seine Rechtsentscheide und die Sammlung der aschkenasischen Bräuche im Sefer Maharil (Sefer Minhagim), hat die jüdische Lebensweise über Jahrhunderte geprägt: Der Gelehrte gehörte zur zweiten Generation von Juden, die sich nach Pest, Pogromen und Vertreibungen im 14. Jahrhundert neu in Deutschland situieren mussten. Diese Eindrücke schlagen sich im Werk des Maharil vielfach nieder, etwa wenn er, um bei Angriffen eine Auslöse bereit zu haben, das Tragen von Geld am Schabbat billigt. Das Ausmaß der Zerstörung von Leben, Kultur und Tradition um 1350 und die herausragende Rolle des Maharil für die Sicherung des Erbes wird darin sichtbar, dass viele bis heute gepflegte Bräuche mit seinem Namen verbunden sind. Das gilt auch für den Taschlich-Ritus zu Rosch Haschana, bei dem im Gebet symbolisch »all unsere Sünden in die Tiefen des Wassers geworfen« werden.
Annette Weber (Heidelberg) stellte die Frage, inwieweit das Wirken des Maharil einen Paradigmenwechsel in den aschkenasischen Gemeinden des 14. und 15. Jahrhunderts anzeigt, nämlich vom Text zum Ritus, samt entsprechender Ausstattung der Synagogen mit Kultgerät. Am Beispiel der Beschneidung diskutierte Elisabeth Hollender (Düsseldorf) die beim Maharil erkennbare Verlagerung des Ritus vom familiären Raum in die Synagoge und den damit verbundenen religiösen Bedeutungszuwachs. Beim Blick auf die Zeitumstände könne, so Johannes Heil (Heidelberg), der Eindruck entstehen, der Maharil sei lediglich ein »Konkursverwalter des zerstörten aschkenasischen Erbes« gewesen, der lokale Bräuche in antiquarischer Manier sammelte und nicht absehen konnte, dass sie bis heute identitätsstiftend wirken. Dem stehe jedoch der »Anspruch auf Ewigkeit« entgegen, nach dem lokale Bräuche als verbindliche Gesetze zu gelten hätten.
Am Ende betrachtete Michael Brocke (Duisburg) den auf dem Heiligen Sand in Worms fragmentarisch erhaltenen Grabstein des Maharil. In den auch heute dort immer wieder hinterlegten Bittzetteln werden die Präsenz des Maharil und seine identitätsstiftende Bedeutung für die Nachwelt unmittelbar ersichtlich. Julia R. Itin

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