Gesetzesänderung

»Unser Recht«

von Tobias Kühn

Mehr als zehn Jahre hat Hermann Hirschberger, 82, mit deutschen und britischen Behörden gekämpft. Jetzt scheint ihm der Durchbruch gelungen zu sein. »Vielleicht kommen wir nun endlich zu unserem Recht und erhalten die richtige Rente«, sagt er. Hirschberger wurde in Karlsruhe geboren, seit seinem 13. Lebensjahr lebt er in England. Mit einem sogenannten Kindertransport schickten ihn seine Eltern 1939 in Sicherheit. Sie selbst schafften es nicht mehr und wurden in Auschwitz ermordet. Über 10.000 jüdische Kinder zwischen drei und 17 Jahren verließen Deutschland, Österreich und die Tschechoslowakei von Dezember 1938 bis September 1939 mit Kindertransporten.
Nach deutschem Rentenrecht können Personen, die während der NS-Zeit aus Deutschland flüchteten, sogenannte Verfolgungsersatzzeiten geltend machen. Das heißt, bei der Berechnung ihrer Renten werden jene Monate mitgezählt, in denen sie nicht in die deutsche Rentenkasse einzahlten, weil sie »verfolgungsbedingt im Ausland lebten«, sagt ein Mitarbeiter des Bundessozialministeriums. Zahlte jemand jedoch im Ausland in die dortige staatliche Rentenkasse ein, so verdrängen diese Versicherungszeiten die deutschen »Verfolgungsersatzzeiten«, so das europäische Gemeinschaftsrecht. Viele Jugendliche und junge Erwachsene der Kindertransporte zahlten, wenn sie arbeiteten, Pflichtbeiträge in die britische Rentenkasse. Für eben diese Zeit bekommen sie bislang keine deutschen Ersatzzeiten angerechnet. Wer damals nicht arbeiten musste, etwa weil er bei wohlhabenden Verwandten wohnte oder eine Jeschiwa besuchte, hat Glück und erhält seit Jahren eine größere Rente aus Deutschland, weil er nicht in den britischen Rententopf eingezahlt hat. Hirschberger: »Wenn das nicht ungerecht ist!«
Eine Änderung des britischen Rentenrechts macht es möglich, dass schätzungsweise 300 bis 400 der ehemaligen Kindertransport-Flüchtlinge demnächst eine höhere Rente aus Deutschland bekommen werden. »Wir lassen dieser Gruppe von Menschen Gerechtigkeit widerfahren«, sagt Mike O’Brien, Staatssekretär für Rentenreform im britischen Arbeitsministerium. An ihn wandte sich Hermann Hirschberger Anfang des Jahres – und hatte Erfolg. Im Juli behandelte das House of Lords Hirschbergers Begehren und stimmte einer Gesetzesänderung zu, die im November noch von Königin Elizabeth unterzeichnet werden muss: Dann dürfen sich die Kindertransportflüchtlinge Beiträge, die sie zwischen 1938 und 1948 in die britische Rentenkasse eingezahlt haben, aberkennen las- sen, damit sie die deutschen Verfolgungsersatzzeiten nutzen können. »Die englischen Behörden waren kooperativ, die deutschen nicht«, sagt Hirschberger.
Reich werden die ehemaligen Flüchtlinge dennoch nicht. Bekommt Hermann Hirschberger jeden Monat bislang rund 80 Euro aus dem deutschen Rententopf, werden es dann, so schätzt er, etwa 365 Euro sein. Das ist nicht viel, doch allemal ein Zubrot, denn die Renten in Großbritannien sind im Durchschnitt rund viermal niedriger als in Deutschland.

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