Schächten

Religion im Recht

Rüstem Altinküpe gibt nicht auf. Der muslimische Fleischer aus dem hessischen Aßlar kämpft schon seit mehr als zehn Jahren darum, schächten zu dürfen. Er ist durch alle Instanzen gegangen, selbst das Bun-
desverwaltungsgericht hat sich mit seinem Fall beschäftigt. Dort hat er Recht bekommen. Mehrfach versuchte er danach, sich gegen die behördlichen Auflagen des zu-
ständigen Lahn-Dill-Kreises zu wehren, die er als »reine Schikane« bezeichnet, und die ihm das Schlachten nach muslimischem Ritus unmöglich machen, wie er sagt. Nach mehreren Instanzen hat der 42-Jährige zu-
letzt eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und wartet nun schon seit Monaten auf die Entscheidung seines Eilantrages.
Bis die Richter entscheiden, hat er in seinem Familienbetrieb kaum etwas zu tun. Früher hat er hier nach eigenen Angaben jährlich 500 Rinder und bis zu 4.000 Lämmer geschächtet. Jetzt geht über die kleine Ladentheke nur importierte Ware an die wenigen Kunden, die noch zu ihm kommen. »Ich muss das Fleisch aus Frankreich, Belgien oder Holland einführen. Dort darf geschächtet werden, hier nicht.«

Rechtslage 1988 erhält Rüstem Altinküpe für das Schächten eine Ausnahmegenehmigung des Landkreises. 2002 ändert sich die Situation, der Tierschutz wird ins Grundgesetz aufgenommen. Nun will der Landkreis eine grundsätzliche Klärung der Rechtslage. Der Streit landet vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, wo das Schächten 2006 in einem Grundsatzurteil gestattet wird. Der Lahn-Dill-Kreis erteilt Altinküpe daraufhin erneut eine Ausnahmegenehmigung, mit strengen Auflagen. Danach sollte zum Beispiel bei jeder Schächtung ein Amtstierarzt anwesend sein. »Wie soll ich das bezahlen?«, fragt er. »Und dann wollten sie auch, dass ich ihnen nachweise, dass ich das Fleisch nur strenggläubigen Muslimen verkaufe. Das geht doch gar nicht.« Altinküpe legte Einspruch ein, scheiterte damit vor dem Verwaltungsgericht Gießen und dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Es folgte der Weg nach Karlsruhe.
Dabei geht es nicht nur um den Streit des muslimischen Fleischers mit dem Lahn-Dill-Kreis. Diese Auseinandersetzung hat, wie dessen Verwaltungsdirektor Reinhard Strack-Schmalor betont, überregionale Bedeutung: »Es ist ein leidiger Zufall, dass es uns getroffen hat.« Sein Landkreis müsse eine verfassungsrechtliche Frage klären lassen, die nicht nur für Muslime in Hessen, sondern für Behörden und Gläubige in der gesamten Bundesrepublik relevant sei.
Kaschrut Die Karlsruher Richter könnten nun erstmals, nachdem Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen wurde, über die Praxis des betäubungslosen Schlachtens entscheiden. Ein Urteil in dieser Frage wäre auch für Juden bedeutend, die nach halachischer Vorschrift ebenfalls nur Fleisch von geschächteten Tieren verzehren dürfen. Daher verfolgt die Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland die Entwicklung mit besonderer Aufmerksamkeit. Dessen Beiratsmitglied, der Düsseldorfer Rabbiner Julian-Chaim Soussan, meint: »Die Frage des Schächtens ist für uns existenziell. Religionsfreiheit muss über dem – in diesem Fall falsch verstandenen – Tierschutz stehen.« Der Generalsekretär des Zentralrats der Juden, Stephan J. Kramer, warnte bereits davor, dass ein vollständiges Schächtverbot die Existenz der jüdisch-orthodoxen Gemeinde in Deutschland bedrohen würde.
Unterdessen wartet Rüstem Altinküpe auf Nachricht aus Karlsruhe. Auch Anfang dieser Woche wurde ihm noch kein Termin für die Entscheidung genannt. »Es soll aber wohl in den kommenden Tagen so weit sein«, sagt er. »Ich hoffe, dass es bald passiert. Ansonsten muss ich meinen Laden dichtmachen.«

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