Restitution

Raub und Rückgabe

von Bernhard Schulz

Das journalistische Sommerloch des vergangenen Jahres wurde vorzüglich mit dem Streit um die Rückgabe des 1913 geschaffenen Gemäldes Berliner Straßenszene von Ernst Ludwig Kirchner an die Erben des jüdischen Alteigentümers gefüllt. Mittlerweile ist die Debatte wieder sachlicher geworden. Die bisherige Restitutionspraxis bleibt aber weiter in der Diskussion.
Auch der Kulturausschuss des Bundestags hatte sich mit dem Thema befasst und einen Katalog von 20 detaillierten Fragen an Sachverständige aus Museen, Verbänden und der Anwaltschaft versandt. Die Ergebnisse wurden bei einer Anhörung am 28. März präsentiert. Ausschussvorsitzender Hans-Joachim Otto (FDP) stellte eingangs namens aller fünf Bundestagsfraktionen klar, dass die Grundsätze der Washingtoner Konferenz vom Dezember 1998 nicht in Zweifel gezogen würden. Die Restitution »NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz«, wie es im Amtsdeutsch heißt, steht nicht zur Disposition. Es geht allein um das Wie.
Über die moralische Verpflichtung der deutschen Museen gibt es keinen Dissens; wohl aber darüber, wann diese Verpflichtung in eine konkrete Rückgabe münden muss. Klaus-Dieter Lehmann, der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, zeigte sich vor dem Bundestagsausschuss einmal mehr als der mit der Materie aus praktischer Erfahrung Vertrauteste, als er, rückblickend auf die bisher von der Stiftung entschiedenen 24 Verfahren – zehn weitere sind anhängig –, auf den Vorrang der Einzelfallentscheidung verwies. Er verwies auf den abschließenden Grundsatz der Washingtoner Vereinbarung, einen »fairen und gerechten Ausgleich« zu suchen. Den Weg dazu sieht Lehmann über persönliche Kontakte zu den Anspruchstellern, damit diese »merkten: Das ist ein anderes Deutschland«. Auf diese Weise konnte beispielsweise Caspar David Friedrichs Gemälde Der Watzmann für die Alte Nationalgalerie Berlin gesichert werden: Mit den Erben wurde eine Ausgleichszahlung vereinbart, die eine mäzenatische Bank aufbrachte.
Von einer Verrechtlichung der Washingtoner Grundsätze oder gar der Einrichtung einer eigenen, entscheidungsbefugten Behörde, wie sie der mit Restitu- tionsforderungen erfahrene Anwalt Jost von Trott zu Solz detailliert vorschlug, halten dagegen weder die Museumsleute noch die Kommunalvertreter etwas. Alle betonten den Vorrang der Provenienzforschung, der Erforschung der Eigentümer- und Besitzergeschichte jedes einzelnen umstrittenen Kunstobjekts. Wer freilich die einhellig geforderte verstärkte Provenienzforschung bezahlen soll, war im Kulturausschuss kein Thema. Das ist Sache der Haushaltsexperten.
In der Umsetzung der Washingtoner Erklärung stehe Deutschland »ganz am Anfang«, beklagte vor dem Ausschuss die Historikerin Monika Tatzkow. Auch wenn die anderen Experten diese Meinung nicht teilten, hat Tatzkows Wort Gewicht. Zusammen mit dem Anwalt Gunnar Schnabel hat sie das Handbuch: Nazi Looted Art. Kunstrestitution weltweit verfasst, das vor kurzem im Berliner Proprietas-Verlag herausgekommen ist. Darin stellen die Autoren die Praxis in den neun in Sachen Raubkunst wichtigsten Ländern dar, einschließlich Russlands, und beschreiben auf gut 250 Seiten 112 namhafte Einzelfälle. Diese Beispiele bestätigen eindrucksvoll das Votum für die fallweise Entscheidung. Denn eine justiziable Definition dessen, was »NS-verfolgungsbedingt entzogen« bedeutet, scheint aussichtslos. Das »Prüfraster«, das aus dem Entschädigungsrecht der Nachkriegszeit übernommen wurde, liefert zwar Hinweise, aber keine in jedem Fall abschließende Klärung des Sachverhalts – umso weniger, je weiter die NS-Zeit zurückliegt und die Ansprüche auf Folgegenerationen übergehen, die keine eigene Kenntnis von den Vorgängen der NS-Zeit mehr haben.
Untergegangen ist in der bisweilen aufgeregten öffentlichen Diskussion, dass bislang gut 90 Prozent aller in Deutschland erhobenen Forderungen einvernehmlich gelöst werden konnten. Spektakuläre Rückgaben wie die des Kirchner-Bildes, das den Kunstmarkt mit einem Weltrekordpreis durcheinanderwirbelte, sind die Ausnahme, nicht die Regel. Gelassenheit ist also angezeigt, aber keine Nachlässigkeit. Preußenstiftungs-Präsident Lehmann brachte es auf den Punkt: »Die Museen können sich aus ihrer Verantwortung überhaupt nicht herausstehlen. Sie müssen aber auf einer geklärten Grundlage handeln können und sich nicht als Opfer fühlen müssen.« Denn Opfer, das wird manchmal vergessen, sind die, die von den Nazis ihres Eigentums beraubt wurden und deren Erben es jetzt zu Recht zurück-fordern.

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