Familienbild

Mutter, Mutter, Kind

von Wladimir Struminski

Wer kennt sie nicht, die typische israelische Familie? Vater, Mutter, mehrere Kinder, nach Landessitte rebellisch, aber von den Eltern liebevoll umhegt. Ein festes Zuhause, Wochenendausflüge, regelmäßige Besuche bei Oma und Opa. An der Wand hängt die vom Rabbinat ausgestellte Ketuba. So geht man, nicht immer idyllisch, aber doch in trauter Gemeinschaft vereint durchs Leben.
Für viele Familien trifft das Bild auch zu. Allerdings fallen auch in Israel immer mehr Familien aus dem traditionellen Rahmen. So nimmt die Zahl alleinerziehender Eltern rapide zu. Die Haushalte mit einem Elternteil machen heute schon neun Prozent aller israelischen Familien aus, die Nachwuchs großziehen. Beispiel: Liat Levi aus Mewasseret Zion, 32, Mutter der siebenjährigen Eden. »Als mein damaliger Mann und ich uns vor vier Jahren trennten«, erzählt die Projektleiterin, »haben wir Eden erzählt, dass wir sie beide lieben und für sie weiter sorgen werden. Es hat gedauert, bis sie aufhörte zu fragen, wann Abba wieder nach Hause kommt, aber jetzt kann sie damit umgehen, zumal sie ihren Vater regelmäßig sieht.«
In Edens Freundes- und Bekanntenkreis gibt es fünf oder sechs Kinder in derselben Lage. »Wenn sie einer Freundin sagt, sie hat keine Zeit, weil sie ihren Vater sieht, dann ist das nichts Außergewöhnliches. Das kennt man.« Soziale Nachteile, so Liat, hat Eden als Tochter geschiedener Eltern nicht.
Wie Liat und Eden geht es vielen. Nach den jüngsten verfügbaren Angaben des is-
raelischen Rates für das Wohlergehen des Kindes lebten im Jahre 2006 mehr als 138.000 Minderjährige mit einem geschiedenen Elternteil – 18 Prozent mehr als sechs Jahre zuvor. In nahezu allen Fällen sorgen die Mütter als Alleinerzieher für den Nachwuchs. Das hängt nicht nur mit der traditionellen Rollenverteilung zwischen Mann und Frau, sondern auch mit einer archaischen Rechtslage zusammen: Kinder unter sechs werden, wenn kein triftiger Hinderungsgrund geltend gemacht werden kann, laut Gesetz der Mutter zugesprochen.
Immer mehr Frauen suchen erst gar keinen Lebensgefährten, um sich den Kinderwunsch zu erfüllen. Sie werden mithilfe eines Mannes schwanger, von dem sie nur die Gene wollen. Und wer auch das nicht will, geht zur Samenbank. »Die Zahl der Anträge auf künstliche Befruchtung«, so Jigal Madjer, Leiter der Samenbank am Sheba-Krankenhaus bei Tel Aviv, »nimmt enorm zu«. So reisen die Antragstellerinnen von einer Erbgutanlage zur anderen und hoffen auf Erfolg. Wer die langen Wartezeiten nicht in Kauf nehmen will, muss bei den Anforderungen an den Spender – Bildung, Körpergröße, Abstammung und andere – Kompromisse schließen. Dennoch expandiert die Zahl alleinerziehender Junggesellinnen rasant. In den Jahren 2001 bis 2006 nahm die Zahl der Kinder, die bei einem niemals verheirateten Elternteil lebten, um die Hälfte auf 35.000 zu.
Aus traditionell-religiöser Sicht sind solche Entwicklungen ein Gräuel. Dagegen sieht Irit Rosenblum darin keinen Werteverfall, sondern einen Wandel gesellschaftlicher Normen. Rosenblum ist Generaldirektorin von »Mischpacha Chadascha« (Neue Familie), einer Organisation, die sich für die Gleichstellung alternativer Familienstrukturen einsetzt. Zu diesen zählt die Organisation nicht nur alleinerziehende Eltern, sondern auch Paare, die Kinder gemeinsam, aber ohne Trauschein großziehen. »Wer nicht heiraten will, ist deshalb noch lange kein schlechter Elternteil«, betont Rosenblum. »Viele Paare stellen ihr gemeinsames Leben durchaus auf eine geregelte Rechtsgrundlage, indem sie ihre ge-
genseitigen Verpflichtungen per Vertrag regeln.« Entgegen landläufiger Meinung handelt es sich dabei nicht hauptsächlich um Einwanderer aus der Ex-UdSSR, die wegen halachischer Zweifel an ihrem Ju-
dentum in ihrer neuen Heimat nicht heiraten können. Die meisten »Vertragsehen« werden unter jüdischen Partnern geschlossen, die keine Rabbinatstrauung wünschen. Das hat seine Vorteile, wenn die Partnerschaft in die Brüche geht. Für diesen Fall können die Lebensgefährten die Trennungsmodalitäten unabhängig von rabbinischen Anforderungen gestalten.
Das israelische Recht erkennt Lebensgemeinschaften ohne Trauschein weitgehend an. Die »in der Öffentlichkeit Bekannten« – so die offizielle hebräische Bezeichnung – haben die Sozialrechte von Eheleuten, werden steuerlich gleichbehandelt und dürfen die Vornamen ihrer Kindern gemeinsam bestimmen. Allerdings müssen sie, um als Eheleute zu gelten, das Vorhandensein einer echten Lebensgemeinschaft nachweisen.
In zunehmendem Maße werden auch gleichgeschlechtliche Ehepaare vom israelischen Recht anerkannt. Trotz heftigen Widerstands religiöser Kreise werden sie vom Innenministerium seit Kurzem als verheiratet registriert, wenn sie im Ausland eine Ehe nach geltendem Recht eines anderen Landes geschlossen haben. Auch die Adoption von Kindern kann ihnen, so der Rechtsberater der Regierung, Meni Masus, nicht verweigert werden. Selbst Unterhaltsansprüche können bei der Auflösung einer gleichgeschlechtlichen Le-
bensgemeinschaft geltend gemacht werden. Vor einigen Wochen verpflichtete ein Familiengericht die ehemalige Partnerin einer lesbischen Israelin, für die Tochter der Ex-Gefährtin Unterhaltszahlungen zu leisten. Dies, obwohl in diesem Fall keine Adoption erfolgte.

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