religiöse Symbole

Mesusa per Gesetz

von Brian Harris

Laurie Richter, Rechtsanwältin in Fort Lauderdale, Florida, streitet in einem eskalierenden Konflikt mit ihrer Hausverwaltung: um das Recht, an ihrer Tür eine Mesusa anzubringen. Sie erhielt Ende Januar von ihrer Wohnungsgesellschaft eine Benachrichtigung, ihre Mesusa verstoße gegen die Vorschriften. Sollte sie es versäumen, die Mesusa zu entfernen, müsse sie mit einem Buß- geld von 100 Dollar pro Tag rechnen.
Die Gesellschaft, die das »The Port« genannte Gebäude mit 129 Wohneinheiten betreut, sagt, ihre Satzung verbiete es, dass Bewohner irgendetwas an externen Mauern, Türen oder Balkonen anbringen. Richter entgegnete, viele Mieter hätten in der Weihnachtszeit Kränze an ihren Türen befestigt, ohne dass sie aufgefordert wurden, diese zu entfernen.
Richter lebt zusammen mit Jonathan Spector, ihrem Lebenspartner, in der Wohnung. »Nach unseren Erkenntnissen wurde niemand in der gleichen Weise verwarnt oder mit einer Strafandrohung konfrontiert wie Frau Richter«, sagt Richters Anwalt Randy Berg. »Es scheint, diese ungleiche Behandlung hat etwas mit ihrer Religion zu tun. Und das verletzt das Gesetz zur Gleichbehandlung in Wohn- und Mietangelegenheiten.
»The Port« hingegen wies in den Medien aufgestellte Behauptungen, die Gesellschaft lasse in den Gemeinschaftsbereichen einige religiöse Symbole zu, andere hingegen nicht, als unbegründet zurück. »Die Gesellschaft macht ihre Regeln auf eine einheitliche Weise und unabhängig von der Herkunft des Betroffenen geltend«, sagte »The Port« in einer Stellungnahme. Richter brachte Fotografien bei, die belegen sollen, dass an den Türen von »The Port« Kränze hingen.
Richter ist nicht die Erste, die durch das Befestigen einer Mesusa an ihrer Tür gegen Vorschriften verstieß. In Chicago führte ein ähnlicher Fall dazu, dass sowohl die Stadt als auch der Bundesstaat Illinois ein Gesetz einführten, das es Wohnungsgesellschaften verbietet, Bewohner am Aufhängen einer Mesusa zu hindern. Das Statut von Illinois ist seit 1. Januar in Kraft.
Richters Dilemma fand den Weg in die überregionalen Medien und zog auch die Aufmerksamkeit der Florida-Sektion der Anti-Defamation League (ADL) und zweier Vertreter der lokalen Legislative auf sich, die sich für eine Gesetzgebung einsetzen, die das Recht jedes Einwohners Floridas schützt, eine Mesusa anzubringen. Auch das Büro des Generalstaatsanwalts von Florida hat Ermittlungen in dieser Sache aufgenommen.
»Wir befürchten, dass wir es hier mit einem Verstoß gegen das verfassungsmäßig verbürgte Recht auf freie Religionsausübung zu tun haben«, sagt Allison Bethel, stellvertretende Generalstaatsanwältin von Florida und beim Büro zuständig für Bürgerrechte. Laut Richter äußerte Ronni Rosenberg, die Präsidentin der Gesellschaft, ihr gegenüber, von den Kränzen nichts gewusst zu haben. Eine Vertreterin von »The Port« versicherte sogar, Bewohner seien in der Vergangenheit aufgefordert worden, Kränze zu entfernen. Richter meint, seit Beginn des Streits hätten offenbar aus Solidarität mit ihr zwei weitere Bewohner ihres Gebäudekomplexes Mesusas aufgehängt. »Ich würde es nicht Antisemitismus nennen«, sagt die 28-jährige Richter. »Aber doch sagen, dass es eine Diskriminierung ist.«
Begonnen hatten die Probleme Ende Januar, als Richter von der Gesellschaft informiert wurde, dass sie mit dem Anbringen einer Mesusa an ihrer Tür gegen Vorschriften verstieß. Richter forderte die Verwaltung auf, ihre Entscheidung noch ein- mal zu überdenken. Anwalt Randy Berg, der auf Fair-Housing-Fälle spezialisiert ist, meint, die Gesellschaft lasse kein Interesse an einer Lösung erkennen. Nicht einmal seine Telefonanrufe würden erwidert. »Der Fall ist äußerst bedauerlich. Durch Kooperation und die nötigen Schritte zu einer Schlichtung hätte er sicherlich längst gelöst werden können«, sagt Art Teitelbaum, ADL-Direktor für den Süden.
Im Namen Richters schrieb die ADL an die Gesellschaft. »So viel ist sicher: Tausende jüdische Familien bringen an hunderten von Wohnungen hier in ganz Südflorida Mesusas an ihren Türen an, ohne dass es eine negative oder abträgliche Wirkung auf das Leben ihrer Nachbarn oder die Integrität der Wohnanlage hat«, schrieb Teitelbaum. »In diesem Fall ist die Wohnungsgesellschaft nicht gewillt, einen Kompromiss einzugehen und eine Lösung anzustreben, die es Frau Richter erlauben würde, den Vorschriften ihres Glaubens zu genügen.«
Der Abgeordnete Julio Robaina, der Miami-Dade County im Repräsentantenhaus von Florida vertritt, sagt, die Übernahme eines Gesetzes, ähnlich dem in Illinois verabschiedeten, durch Florida würde nicht länger als zwei Wochen in Anspruch nehmen. »Es ist alles parat«, sagt er.

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