Auf dem alten jüdischen Friedhof in Schwerin werden bis auf weiteres nun doch keine Bestattungen stattfinden (vgl. Jüdische Allgemeine vom 21. Dezember 2006). Der Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern und die Jüdische Gemeinde Schwerin hätten den im Dezember getroffenen Vergleich widerrufen und wollten nun das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Greifswald in dem jahrelangen Rechtsstreit abwarten, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Landesverbandes, Valeriy Bunimov.
Bunimov begründete den Widerruf damit, dass nach dem Vergleich nur etwa die Hälfte der etwa 5.000 Quadratmeter großen Friedhofsfläche belegt werden könne und damit insgesamt lediglich 180 Beerdigungen möglich seien. Das sei jedoch zu wenig, da es auf dem derzeit von der Jüdischen Gemeinde genutzten Teil des kommunalen Waldfriedhofs nur noch Platz für höchstens 110 Beerdigungen gebe und dieser aller Voraussicht nach in vier Jahren erschöpft sein werde.
Deswegen wollen Landesverband und Gemeinde nun erreichen, dass nur die unmittelbar an das Grundstück der Kläger angrenzende Fläche des alten Friedhofs nicht belegt wird, wohl aber die 60 Grabstellen neben der Trauerhalle. Diese 60 Plätze entfielen nach dem Vergleich ebenfalls für Beerdigungen. Zudem müsse sichergestellt werden, dass keine weiteren Klagen gegen die Wiedereröffnung des Friedhofs eingehen, forderte Bunimov.
Ein Ehepaar, das unmittelbar am Friedhofsgelände wohnt, hatte im Oktober 1998 gegen die von der Landeshauptstadt Schwerin erteilte Genehmigung für Bestattungen geklagt. Das Schweriner Verwaltungsgericht hatte im Herbst 2002 der Klage des Ehepaares stattgegeben und die Nutzung des Friedhofs für Beerdigungen untersagt. Gegen das Urteil hatte die Kommune Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald eingelegt.
Zu DDR-Zeiten war der 1717 angelegte Friedhof als Grünfläche genutzt worden. Auch in dem nach der Wende aufgestellten Flächennutzungsplan wurde das Areal nicht als Friedhof ausgewiesen. Erst auf Bitten der wiedererstandenen jüdischen Gemeinde hatte die Stadt die erneute Nutzung der Fläche als Friedhof genehmigt. Derzeit befindet sich auf dem Areal eine Trauerhalle, aber keine Grabsteine.
Die Jüdische Gemeinde Schwerin war 1994 wieder gegründet worden und hat 1.040 Mitglieder. Mit William Wolff gibt es auch wieder einen Landesrabbiner. Wegen des anhaltenden Streits stellte die Stadt der jüdischen Gemeinde im Jahr 2000 auf dem Gelände des kommunalen Waldfriedhofs eine Begräbnisfläche zur Verfügung. dpa
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