Nathan Englander

Besondere Fälle

1999 hatte Nathan Englander mit großem Erfolg mit seinem Erzählband »Zur Linderung unerträglichen Verlangens« debütiert. Als nun der lang erwartete erste Roman »Das Ministerium für besondere Fälle« erschienen ist, hat das Kulturzentrum der IKG den erfolgreichen Autor in das Gemeindezentrum eingeladen. Einen sympathischen und jugendlichen Eindruck vermittelte der Autor, dem die New York Times Book Review die »Stimme eines alten Meisters« attestiert hat. Nach der Einführung durch Ellen Presser, Leiterin des Kulturzentrums der IKG, moderierte die Kulturredakteurin beim Bayerischen Rundfunk, Cornelia Zetzsche, den Abend. Passagen aus der deutschen Ausgabe von Englanders Roman trug Stefan Wilkening vom Bayerischen Staatsschauspiel vor. Der Held des Buches trägt den Namen Kaddisch, vielleicht ein Schlüsselbegriff zugleich für den gesamten Roman. Er beginnt auf einem Friedhof, und der Gedanke an Tote zieht sich durch das Geschehen. Dieses Gedenken soll aber auch vernichtet werden. Scham spielt dabei eine Rolle, aber auch das politische Umfeld, wenn es um die während der Militärdiktatur in Argentinien verschwundenen Menschen geht. Die Mischung ganz unterschiedlicher Elemente vom Krimi über historische und zeitgeschichtliche Hintergründe bis zu grotesker Situationskomik machten bereits bei der Lesung die Faszination des Buches deutlich. In der durchgängigen Personifizierung der bei aller Ernsthaftigkeit doch etwas skurrilen Gestalt von Kaddisch schafft es der Autor, beim Leser Nähe und eine Art persönlichen Sicherheitsabstand zu erzeugen. »Auch im Humor entwickelt er vergleichbar bizarre, originelle Züge – eine erzählerische Entdeckung.«, sagte Ellen Presser. Der Autor, 1970 in New York geboren, wo er auch heute wieder lebt, verbrachte einige Zeit in Argentinien und Israel. Dass sich am Ende der Veranstaltung auch Zuhörer mit südamerikanischer Herkunft an der Diskussion beteiligen, steigerte die Spannung auf die eigene Lektüre. gue

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Mitglieder und Unterstützer der AfD in Sachsen-Anhalt haben gegen den Entzug ihrer Waffenbesitzkarte geklagt. Das Verwaltungsgericht Magdeburg wies die Klage ab. Nun entschied das Oberverwaltungsgericht.

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