Staatsvertrag

Zuwendung verdoppelt

Die größte Gemeinde in Rheinland-Pfalz stellt Mainz mit seiner 2010 eröffneten neuen Synagoge. Foto: ddp

Der neue Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem jüdischen Landesverband kann in Kraft treten. Der Landtag stimmte am 2. Mai in Mainz einstimmig für ein entsprechendes Gesetz. Die Zuwendungen aus dem Landeshaushalt für die jüdischen Gemeinden in Rheinland-Pfalz sollen künftig von bislang knapp 276.000 auf 550.000 Euro jährlich nahezu verdoppelt werden. Der neue Staatsvertrag enthält auch Regelungen zum jüdischen Religionsunterricht, zum Betrieb jüdischer Friedhöfe und zu religiösen Feiertagen.

Die für Kirchen- und Religionsangelegenheiten zuständige Kulturministerin Doris Ahnen (SPD) würdigte den neuen Vertrag als »wichtiges Zeichen unserer besonderen historischen Verantwortung« gegenüber den Menschen jüdischen Glaubens.

Mitgliederzahlen Durch Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion ist die Zahl der Juden in Rheinland-Pfalz in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen. Als der bislang geltende Staatsvertrag 1999 in Kraft trat, hatten die jüdischen Gemeinden im Land 1.600 Mitglieder. Inzwischen gehören ihnen rund 3.300 Personen an.

Mit dem neuen Vertragswerk wird auch die Verteilung der Landesmittel neu geregelt, die bisher über die Geschäftsstelle des Landesverbandes erfolgt war. Künftig soll eine Delegiertenversammlung der Mitgliedsgemeinden über die Mittel entscheiden. Außerdem werde es prinzipiell die Möglichkeit geben, auch solche Gemeinden Zuwendungen zugute kommen zu lassen, die nicht Mitglied des Landesverbandes sind.

Damit folgt Rheinland-Pfalz der Vorgabe, die sich durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Mai 2009 ergeben hatte, in dem die verfassungsrechtlichen Anforderungen bei der Gewährung staatlicher Mittel an Religionsgemeinschaften neu geregelt worden waren.

Voraussetzung Grundsätzlich sollen alle jüdischen Gemeinden zuschussberechtigt sein, die die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllen, heißt es in dem neuen Staatsvertrag. Einzelheiten will das Ministerium Ahnens Angaben zufolge in einer Verordnung festlegen. Die Ministerin kündigte bereits an, das Land werde im Gegensatz zur bisherigen Anerkennungspraxis nicht mehr darauf bestehen, dass eine Gemeinde bereits seit mindestens 30 Jahren existieren muss.

Diese Ankündigung könnte die Chancen auf eine finanzielle Förderung von Gemeindeneugründungen russischsprachiger Emigranten erhöhen. Vor dem Mainzer Verwaltungsgericht ist derzeit ein Verfahren anhängig, in dem die Jüdische Gemeinde Speyer versucht, einen Anteil an den Landeszuwendungen für sich einzuklagen. Sie ist nicht dem Landesverband angeschlossen und kämpft seit Jahren darum, finanziell unterstützt zu werden. epd

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