Bei einer dreitägigen Tagung des Bundesjustizministeriums in der Deutschen Richterakademie in Trier informieren sich seit Mittwoch Richter und Staatsanwälte aus ganz Deutschland über das sogenannte »Rosenburg-Projekt«. Das Projekt befasst sich mit der NS-Belastung des Bundesministeriums in den 50er- und 60er-Jahren.
Nach fünfjähriger Forschungsarbeit hat eine unabhängige Kommission unter Leitung des Historikers Manfred Görtemaker und des Strafrechtlers Christoph Safferling die Verstrickung des damaligen Führungspersonals und dessen Auswirkungen auf die inhaltliche Arbeit des Ministeriums aufgezeigt. Im Oktober vergangenen Jahres wurde die Arbeit in Buchform (Die Akte Rosenburg) veröffentlicht.
Die beiden Wissenschaftler erläutern bei der Tagung die Ergebnisse ihrer Forschung. Zudem gehen die Teilnehmer in Vorträgen und Diskussionen der Frage nach, welche Folgerungen aus dem Forschungsbericht zu ziehen sind, insbesondere im Hinblick auf die Stärkung eines Ethos der Juristen auch im Rahmen der Juristenausbildung.
Experten Bei der Tagung forderte der Geschäftsführer des Zentralrats der Juden in Deutschland, Daniel Botmann, dass die Ergebnisse der Expertenkommission auch ein junges Publikum erreichen, in Schulen, im Bereich der beruflichen Ausbildung und an den Universitäten.
»Vor allem ist es aber unbedingt notwendig, dass die Ergebnisse dieses Projekts künftig für alle verpflichtender Teil der Ausbildung von künftigen Juristinnen und Juristen in Deutschland werden«, sagte er. »Studierende der Rechtswissenschaften und Rechtsreferendare sollten eine Ausbildung absolvieren, die sie in die Verantwortung nimmt, Gesetze nicht nur blind auszuführen und das eigene Gewissen dabei eben nicht außen vor zu lassen.«
Botmann betonte, dass der Zentralrat der Juden das Vorhaben von Anfang unterstützt hat, denn es gehe über bislang vorgelegte Arbeiten zur Justiz im Nationalsozialismus hinaus und widme sich der Frage, wie die Justiz und die gesamte Gesellschaft mit ihrem »braunen Erbe« umgegangen ist.
Der Zentralratsgeschäftsführer sprach dabei von einer »unerträglichen Nachsichtigkeit der Justiz mit den Tätern«. Die sogenannte kalte Amnestie für unzählige Nazitäter, deren Verbrechen nie aufgeklärt wurden, bleibe einer der größten Skandale der deutschen Nachkriegsgeschichte.
Es verdiene nun Anerkennung und Respekt, dass das Bundesjustizministerium eine offene, transparente und öffentliche Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit wage. ja