Nach Gesprächen mit Zentralrat

Bundesregierung erleichtert Aufnahme jüdischer Vertriebener

Jüdische Ukrainerinnen auf der Flucht (aufgenommen am 6. März in Warschau) Foto: Flash 90

Angesichts des russischen Einmarschs erleichtert die Bundesregierung nach Gesprächen mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland die Aufnahme von jüdischen Flüchtlingen aus der Ukraine.

»Wir haben uns mit der Bundesregierung auf ein Inlandsverfahren geeinigt. So bleibt jüdischen Vertriebenen aus der Ukraine die Möglichkeit erhalten, auch nach ihrer Ankunft in Deutschland einen Antrag auf Einwanderung zu stellen, wenn sie das möchten«, sagte Zentralratspräsident Josef Schuster am Freitag im Gespräch mit der Jüdischen Allgemeinen.

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Ziel sei, dass Ukrainer mit jüdischen Wurzeln in Deutschland »unter erleichterten Bedingungen und unter Beteiligung der jüdischen Gemeinden an dem Verfahren der jüdischen Zuwanderung teilnehmen können«, heißt es aus dem Bundesinnenministerium. Grund seien »die kriegsbedingte Aussetzung des regulären Verfahrens über die Botschaft in Kiew, die humanitäre Lage in der Ukraine sowie Deutschlands historische Verantwortung«.

HILFE »Das Leid, das derzeit die Menschen in der Ukraine erleben müssen, ist unerträglich. Umso wichtiger ist es, dass Vertriebenen jetzt schnell geholfen wird«, betont der Zentralrat der Juden. Jüdische Ukrainer hätten derzeit keine Möglichkeit mehr, Anträge auf Zuwanderung nach Deutschland in ihrem Heimatland zu stellen. Selbst laufende Verfahren können dort nicht mehr bearbeitet werden, so Schuster.

»Der Zentralrat der Juden ist dankbar, dass die jüdische Gemeinschaft in dieser Krise zusammensteht.«

Momentan finden bereits viele Vertriebene Hilfe in jüdischen Gemeinden. Viele Gemeindemitglieder stellen sich auch als Dolmetscher zur Verfügung, sagte Schuster. »Der Zentralrat der Juden ist dankbar, dass die jüdische Gemeinschaft in dieser Krise zusammensteht.«

Nach Schätzungen des Zentralrates der Juden könnten bis zu 5000 Personen an einer Zuwanderung über dieses Verfahren interessiert sein. Seit 1991 nimmt Deutschland laut Bericht jüdische Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion über ein spezielles Aufnahmeverfahren auf.

ZUWANDERER Seit 2005 gälten für das Verfahren höhere Hürden; Aufnahmevoraussetzungen seien etwa Deutschkenntnisse, die mindestens der Niveaustufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Zudem erstellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine »Integrationsprognose«, ob die Zuwanderer dauerhaft selbst für ihren Lebensunterhalt in Deutschland sorgen können.

Ausgegangen war die Initiative von der Grünen-Bundestagsfraktion.

Im erleichterten Verfahren aufgrund des Kriegs in der Ukraine werde das BAMF auf die Integrationsprognose verzichten, habe das Innenministerium nun bestätigt. Die Grundkenntnisse der deutschen Sprache müssten die Betroffenen nicht mehr mit dem Stellen des Antrags, sondern binnen zwölf Monaten nach Erteilung des Aufenthaltstitels nachweisen.

Ausgegangen war die Initiative von der Grünen-Bundestagsfraktion. Die zuständige Berichterstatterin für die Förderung jüdischen Lebens, Marlene Schönberger begrüßte die Entscheidung der Bundesregierung als »ein wichtiger Ausdruck unserer politischen und historischen Verantwortung«. ja/kna

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