ln einem am 21. April 2014 auf der Internetseite www.juedische-allgemeine.de eingestellten Beitrag mit der Überschrift »Senat muss zahlen« heißt es:
»Hintergrund des Streits ist ein fehlender Wirtschaftsplan für 2013, der laut Staatsvertrag Voraussetzung für die finanziellen Zuschüsse des Landes ist. Trotz wiederholter Mahnungen des Senats legte die Jüdische Gemeinde nicht vor.«
Hierzu stellen wir fest:
Die Jüdische Gemeinde zu Berlin hat, wie seit Jahrzehnten üblich, der Kulturverwaltung des Senats auch für das Jahr 2013 einen ausführlichen Wirtschaftsplan rechtzeitig vorgelegt. Gegenstand der Auseinandersetzung mit der Kulturverwaltung ist die Frage, in welcher Höhe staatsvertraglich vereinbarte Fördermittel zu bezahlen sind.
Berlin, 12. Juni 2014
Dr. Gideon Joffe