Synagoge

Freude und Vorsicht

Gottesdienst in Frankfurt nur in der Westend-Synagoge und nur allein an der Bima: Rabbiner Avichai Apel Foto: Rafael Herlich

Viele jüdische Gemeinden sehnen sich danach, ihre Synagogen für gemeinsame Gottesdienste wieder öffnen zu können. Die Bundesregierung hat Gottesdienste gestattet, wenn sie strengen Verhaltensregeln folgen.

So haben die Synagogen-Gemeinde Köln und die Israelitische Religionsgemeinde Leipzig bereits am 1. Mai ihre ersten Gottesdienste mit Besuchern abhalten können. Im Landesverband Westfalen-Lippe ist jüdischer Gottesdienst erst an diesem Wochenende möglich. Das Problem sei vor allem, die Abstandsregeln einhalten zu können. Die meisten Beträume seien zu klein, um die geforderten zwei Meter zu garantieren.

THÜRINGEN Kaum hatte Landesrabbiner Alexander Nachama erfahren, dass in Thüringen wieder Gottesdienste zugelassen sind, war seine Planung auch schon bei den Betern. Es gebe zwar eine ganze Reihe von Auflagen, die zu erfüllen seien, »dennoch ist es nach über einem Monat ohne Gottesdienste ein großer Schritt«, freut sich der Rabbiner.

Er beruft sich vor allem auf das Hygie­ne- und Gesundheitskonzept, das die beiden Rabbinerkonferenzen gemeinsam mit dem Zentralrat der Juden für Gottesdienste erarbeitet haben. »Wir werden die notwendigen Maßnahmen ergreifen und die Synagoge entsprechend ausstatten«, kündigte der Erfurter Rabbiner an.

In Dortmund wird der Gottesdienst an diesem Wochenende wieder aufgenommen.

Auch Dortmunds Rabbiner Baruch Babaev freut sich, dass er seinen Betern wieder einen Gottesdienst anbieten kann. »Die Jüdische Kultusgemeinde Groß-Dortmund beginnt ab 8. Mai, schrittweise die Gottesdienste einzuführen. Zunächst nur freitagabends Mincha und Kabbalat Schabbat und samstagmorgens Schacharit«, betont der Gemeinderabbiner.

SACHSEN Sachsens Landesrabbiner Zsolt Balla hat ebenfalls sofort reagiert. »Sobald es von Regierungsseite aus möglich war, haben wir Live-Gottesdienste abgehalten«, sagt Balla. »Wir haben etwas umgebaut und Sitzplätze gesperrt, damit wir nicht über die vorgegebene Anzahl von 15 Personen kommen.« Diese Zahl halte er »für ziemlich vernünftig«, sagt der Rabbiner.

Ob ein Gottesdienst in Chemnitz stattfinden kann hängt im Wesentlichen davon ab, ob die Schutzmasken rechtzeitig eintreffen.

»Wir geben uns Mühe, dass wir einen Gottesdienst anbieten können«, sagt die Gemeindesekretärin in Chemnitz, Lisa Limorenko. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab: genügend Desinfektionsmittel und vor allem Schutzmasken. »Wir haben sie bestellt. Wenn sie rechtzeitig eintreffen, können wir einen Gottesdienst anbieten«, sagt die Gemeindemitarbeiterin.

HESSEN Auch in Hessen sind Gottesdienste wieder zugelassen. Weiterhin gelte es jedoch, die Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um die Gesundheit der Angestellten und der Beter zu schützen, schreibt Cornelia Maimon-Levi, Vorsitzende des Gemeinderats der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, in den regelmäßig aktualisierten Mitteilungen des Vorstands.

Die Gemeinde möchte die Gottesdienste so abhalten, dass die Ansteckungsgefahr minimiert wird.

Die Gemeinde werde deshalb die Gottesdienste so abhalten, dass die Ansteckungsgefahr minimiert wird. Geöffnet sei nur die Westend-Synagoge, der Zugang nur über die Freiherr-vom-Stein-Straße möglich. Bis Freitag 12 Uhr müssen sich Gottesdienstbesucher telefonisch oder schriftlich angemeldet haben. Wer keine Registrierung vorweisen kann, werde nicht hineingelassen. Auch in Frankfurt gilt ein Mindestabstand von 1,5 bis zwei Metern. Zur Vereinfachung sind die zulässigen Sitze mit grünen Karten markiert.

Alle Gottesdienstbesucher sind darüber hinaus angehalten, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Während des Gottesdienstes werde die Tora nur von einer Person ausgehoben und nicht durch die Synagoge geführt. Wer eine Alija erhält, muss an der markierten Stelle stehen bleiben und die Brachot sagen. Die Bima ist einzig dem Baal Kore vorbehalten.

In Berlin sind alle Sitzplatzreservierungen bis auf Weiteres aufgehoben.

Bielefelds Gemeindevorsitzende Irith Michelsohn ist froh über die Gottesdienstneuregelung: Nach all den Absagen und dem einsamen Pessachfest sei es nun wieder so weit. »Wir dürfen unter strengen hygie­nischen Auflagen wieder Gottesdienste anbieten, und das wollen wir auch tun.« Kantor Paul Yuval Adam halte Kabbalat Schabbat und Schacharit. An beiden Tagen wolle die Gemeinde auch an das Ende des Zweiten Weltkriegs vor 75 Jahren erinnern.

BERLIN In den Berliner Synagogen sind je nach Größe bis zu 50 Personen zum Gottesdienst zugelassen. Wie viele es im Einzelnen sein dürfen, »wird von den Gabbaim in Absprache mit der Kultusabteilung festgelegt«, heißt es in einer Mitteilung der Kultusabteilung. »Alle Sitzplatzreservierungen sind bis auf Weiteres aufgehoben.«

Für die Synagogen Pestalozzistraße, Joa­chimsthaler Straße, Rykestraße, Oranienburger Straße sowie Sukkat Schalom ist eine Anmeldung bis jeweils Freitag 12 Uhr der jeweiligen Woche notwendig. Wer die Synagoge Fraenkelufer besuchen will, wird nach Erscheinen hineingelassen. In allen Synagogen gelten die vom Robert-Koch-Institut vorgeschlagenen Regeln.

In Hannover bietet die Gemeinde am kommenden Schabbat Schacharit an. Den Gottesdienst wird Kantor Andre Sitnow leiten, teilt Elena Wochmanin mit.

»Wir möchten Ihnen mitteilen«, schrieb Vorstandsmitarbeiterin Sandra Schmiedel, »dass Vorstand und Rat unserer Wuppertaler Gemeinde beschlossen haben, den ganzen Mai 2020 keine Gottesdienste zu veranstalten.«

Auch in Bad Nauheim finden bis auf Weiteres keine Gottesdienste statt. »Wir verweisen auf unseren YouTube-Kanal ›Jüdische Gemeinde Bad Nauheim‹, auf dem wir Gottesdienste und weitere Informationen für unsere Mitglieder und Freunde zur Verfügung stellen«, teilt Annette Mazur von der Gemeinde mit.

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