Mit Beginn der Geschenkesaison rückt die Sicherheit von Kinderspielzeug wieder stärker in den Fokus. Der TÜV Rheinland und Marion Walsmann, Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP) und im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz an den neuen EU-Vorgaben beteiligt, nennen zentrale Kriterien. Worauf Eltern und Großeltern beim Geschenkekauf achten sollten:
CE versus GS - ein entscheidender Unterschied: Das CE-Zeichen bestätigt allein durch den Hersteller, dass EU-Vorgaben eingehalten werden. Eine externe Kontrolle erfolgt nicht. Das GS-Zeichen steht dagegen für geprüfte Sicherheit durch unabhängige, akkreditierte Stellen. Das TÜV-Rheinland-Zertifikat »Ausgezeichneter Spielwert« bewertet zusätzlich den pädagogischen Nutzen eines Produkts.
Digital vernetztes Spielzeug im Check: Kamera und Mikrofon gehören zunehmend zur Ausstattung. Eltern sollten prüfen, welche Daten solche Spielzeuge nutzen, wie sie sich mit WLAN oder Smartphone verbinden und ob sich unnötige Funktionen deaktivieren lassen.
Besonderer Schutz
Besondere Vorsicht bei KI-Funktionen: Die europäische KI-Verordnung gilt für Hersteller erst ab August 2026 vollumfänglich. Bis dahin rät der TÜV Rheinland, genau hinzusehen: Erkennt das Produkt etwa Kinder über Gesicht oder Stimme, speichert es biometrische Daten? Solche Informationen benötigen besonderen Schutz.
Qualität vor Kauf kritisch einschätzen: Chemischer Geruch, abblätternde Farbe, scharfe Kanten oder extreme Lautstärke gelten als klare Warnsignale. Solche Mängel weisen häufig auf eine unzureichende Verarbeitung hin.
Materialien und Chemikalien im Blick: Mehrere gesundheitlich bedenkliche Stoffe werden künftig verboten oder strenger reguliert. Walsmann empfiehlt, Herstellerangaben sorgfältig zu prüfen und Produkte mit höheren Standards zu bevorzugen, bis die neuen Vorgaben greifen.
Besonders Zuverlässig
EU-Produkte bieten höhere Sicherheit: Produkte aus europäischer Herstellung gelten als besonders zuverlässig. Walsmann rät, Spielzeug möglichst innerhalb der EU zu kaufen, da hier Sicherheitsanforderungen besser kontrollierbar und transparenter sind.
Vorsicht beim Online-Fauf: Zwar stehen Plattformen künftig stärker in der Verantwortung, unsichere Produkte zu entfernen. Sinnvoll ist dennoch, nur bei Anbietern zu bestellen, die Herkunft, Hersteller und einen EU-Ansprechpartner deutlich ausweisen.
Kennzeichnungen ernst nehmen: Pflichtangaben sollten vollständig und gut lesbar sein. Der digitale Produktpass soll künftig über einen QR-Code zentrale Sicherheitsinformationen liefern. Bis zur vollständigen Umsetzung bleiben vorhandene Kennzeichnungen und Herstellerhinweise entscheidend. kna