Einspruch

Zweierlei Islamkritik

Der Massenmörder von Norwegen, dessen Namen wir uns nicht merken müssen, hatte eine klar umrissene Ideologie: Er sah Muslime als grunzende Orks, die islamische Welt als das finstere Mordor und Europa als das idyllische Auenland, dem eine Invasion droht. Er sah die sozialistischen Jugendlichen, die er erschoss, als Kollaborateure mit dem Feind. Er sah sich als Ritter in einem heiligen Krieg. Deswegen gibt es jetzt Menschen, die gleich jede Kritik am Islam ächten oder sogar verbieten wollen. Haben diese Leute denn recht? Nein.

Eine historische Analogie mag hier weiterhelfen: Der Antikommunismus war immer berechtigt. Schließlich sind im Namen der abstrusen Ideen von Marx, Lenin und Co. Millionen von Menschen umgebracht worden. Übrigens haben gerade Juden im Kampf gegen diese totalitäre Ideologie Hervorragendes geleistet. Aber es gab den Antikommunismus von Anfang an in zwei Spielarten – einer liberalen und einer rechtsradikalen.

Manès Sperber, Arthur Koestler und Jelena Bonner traten dem Kommunismus im Namen der bürgerlichen Demokratie entgegen. Augusto Pinochet hatte anderes im Sinn.

Demokratie So ist es auch jetzt mit der Kritik am Islam. Es gibt Leute, die diese Religion im Namen der liberalen Demokratie kritisieren. Und es gibt Leute, die – jedenfalls im Prinzip – nichts dagegen hätten, wenn das christliche Abendland durch eine faschistische Diktatur vor den Andersgläubigen geschützt würde.

Islamkritiker des ersten Typus wollen die Muslime in Europa integrieren – allerdings gehört zur Integration eben dazu, dass die Muslime mit Spott, mit offenem Streit und, jawohl, auch mit Mohammed-Karikaturen leben. Der zweite Typus würde die Muslime am liebsten deportieren und hegt Sympathien für Slobodan Milosevic, der in Bosnien einen antimuslimischen Genozid beging.

Nicht täuschen lassen sollten wir uns von der Israelfreundlichkeit, die rechtsradikale Islamkritiker vor sich hertragen. Damit ist es meistens ganz schnell vorbei, wenn diese Leute herausgefunden haben, dass Israelis Juden sind.

Einspruch

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