Vor der Bundestagsdebatte über den Bericht des Unabhängigen Expertenkreises für Antisemitismus am Mittwoch hat Zentralratspräsident Josef Schuster kritisiert, dass das Parlament in Berlin keine konkreten Schritte beschließen will.
»Es ist sehr enttäuschend, dass der Bundestag nicht einmal eine Beschlussfassung vorsieht«, sagte Schuster am Dienstag in Berlin. Nach Auffassung des Zentralrats der Juden in Deutschland wird der Bundestag damit weder dem Thema noch der Arbeit des Expertenkreises gerecht. Gerade so kurz vor Ende der Legislaturperiode wäre es vielmehr wichtig, Vorkehrungen zu treffen, damit die Empfehlungen der Experten nach der Bundestagswahl am 24. September 2017 auch tatsächlich umgesetzt werden.
Der Zentralrat fordert, dass noch in dieser Legislaturperiode mit den Vorbereitungen für das neue Amt eines Antisemitismusbeauftragten im Bundeskanzleramt begonnen wird, der ressortübergreifend und in Zusammenarbeit mit den Ländern agieren sollte. Ebenso könnte der Prozess eingeleitet werden, damit Deutschland möglichst bald die international vereinbarte Arbeitsdefinition von Antisemitismus annehmen kann.
Bundesländer Josef Schuster sagte: »Die Bekämpfung von Antisemitismus darf nicht von Wahlperioden abhängen. Es droht viel Zeit verloren zu gehen, bis die Handlungsempfehlungen des Expertenkreises von der Bundespolitik wieder in den Blick genommen werden. Daher bleibt zu hoffen, dass wenigstens die Bundesländer die Umsetzung der Empfehlungen umgehend in Angriff nehmen.«
Der Zentralrat der Juden werde auch nach der Bundestagswahl darauf pochen, dass der Bericht nicht in der Schublade verschwinde, kündigte Schuster an: »Antisemitismus erledigt sich nicht von selbst. Wir dürfen das Thema nicht zu den Akten legen, sondern müssen sämtliche Formen des Antisemitismus in unserer Gesellschaft aktiv bekämpfen.«
Der Deutsche Bundestag wird an diesem Mittwoch (21. Juni) über den Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus debattieren. Rund eine Stunde ist für das Thema vorgesehen, das der Expertenkreis in zweijähriger Forschungsarbeit auf 300 Seiten aufbereitet hat. ja