Verfassungsschutz

Zentralrat der Juden begrüßt Einstufung der AfD als Verdachtsfall

Zentralratspräsident Josef Schuster Foto: Thomas Lohnes/Zentralrat der Juden

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ausdrücklich begrüßt. »Der Einstufung der AfD als Verdachtsfall ist eine sehr eingehende Prüfung vorangegangen. Das Vorgehen des Verfassungsschutzes bestätigt die Gefahr, die von der AfD ausgeht«, betonte Zentralratspräsident Josef Schuster.

Die AfD bemühe sich zwar um eine bürgerliche Fassade, doch das dürfe nicht über ihre Radikalität hinwegtäuschen, so Schuster weiter. »Die Partei trägt mit ihrer destruktiven Politik dazu bei, unsere demokratischen Strukturen zu untergraben und die Demokratie bei den Bürgern zu diskreditieren.« Diesem Treiben dürfe der Staat nicht tatenlos zusehen. Daher habe der Verfassungsschutz den richtigen und notwendigen Schritt getan.

nachrichtendienst Am Mittwochmorgen war nach mehreren Medienberichten bekannt geworden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Damit kann die Partei ab sofort auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausgespäht werden.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur setzte der Präsident der Behörde, Thomas Haldenwang, die Landesämter für Verfassungsschutz darüber am Mittwoch in einer internen Videokonferenz in Kenntnis. Zuerst hatte der »Spiegel« über die Entscheidung berichtet.

Wegen eines noch nicht abgeschlossenen Gerichtsverfahrens gibt das Bundesamt derzeit öffentlich keine Stellungnahme zur Frage der Einschätzung der AfD ab.

Wegen eines noch nicht abgeschlossenen Gerichtsverfahrens gibt das Bundesamt derzeit öffentlich keine Stellungnahme zur Frage der Einschätzung der AfD ab. »Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das Bundesamt für Verfassungsschutz in dieser Angelegenheit nicht öffentlich«, teilte die Kölner Behörde auf Anfrage mit.

informanten Das Bundesamt hatte dem Kölner Verwaltungsgericht diese Woche jedoch umfänglich Einblick in seine Einschätzung zur AfD gewährt. Die AfD wehrt sich in einem Eilverfahren mit juristischen Mitteln gegen eine mögliche Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Diese Einstufung ermöglicht grundsätzlich auch das Anwerben von Informanten, die aus der Partei an den Inlandsgeheimdienst berichten.

Der Verfassungsschutz hatte dem Gericht zugesagt, bis zum Ende des Eilverfahrens Kandidaten und Abgeordnete der Partei nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen. Außerdem werde der Verfassungsschutz bis zum Abschluss des Verfahrens darauf verzichten, öffentlich bekannt zu geben, ob er die AfD als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstuft.

Das Gericht stellte daraufhin fest, angesichts der vom Bundesamt für Verfassungsschutz abgegebenen Erklärungen könnte sich eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln während der Dauer des Eilverfahrens lediglich auf die einfachen Mitglieder der Partei auswirken.

»Dass der Verfassungsschutz die AfD nun offenbar bundesweit beobachtet, wundert nicht«, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg. »Die Partei hat sich nie eindeutig von Rechtsextremen wie Herrn Höcke distanziert«, kritisierte Middelberg mit Blick auf den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke. Die Partei habe es jetzt in der Hand, »sich mit einem Reinigungsprozess der Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu entziehen.« Es sei aber fraglich, ob ihr das gelingen werde. ja/dpa

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