Urteil

Xavier Naidoo darf nicht Antisemit genannt werden

Weist den Vorwurf antisemitischer Vorurteile zurück: der Sänger Xavier Naidoo Foto: dpa

Der Sänger Xavier Naidoo hat sich vor Gericht erfolgreich gegen Antisemitismus-Vorwürfe gewehrt. Das Landgericht Regensburg untersagte es einer Referentin der Berliner Amadeu Antonio Stiftung, den Sänger als Antisemiten zu bezeichnen. Die Beklagte habe diesen Vorwurf nicht ausreichend belegen können, teilte Landgerichtssprecher Thomas Polnik am Dienstag mit (AZ: 62 O 1925/17).

Die Referentin hatte bei einer Veranstaltung vor einem Jahr im niederbayerischen Straubing vor Publikum gesagt: »Er ist Antisemit. Das ist strukturell nachweisbar.« Der Sänger der Band »Söhne Mannheims« hatte sich in einer mündlichen Verhandlung vor drei Wochen in Regensburg auf seine Kunstfreiheit berufen.

Chiffren Naidoo hatte in der mündlichen Verhandlung Ende Juni dargelegt, dass er unter Antisemitismus explizit »antijüdisches Verhalten« verstehe. Den Vorwurf antisemitischer Vorurteile wies er zurück, er sei kein Rassist. Die Beklagte berief sich dagegen auf Liedtexte des Sängers, in denen antisemitische Codes und Chiffren zu finden seien.

Die Kammer begründete ihr Urteil damit, dass es sich zwar um eine Meinungsäußerung der Beklagten handelt, »diese aber angesichts der Schwere der Anschuldigung hinter den Persönlichkeitsrechten des Sängers zurückstehen muss«. Das Urteil hat noch keine Rechtskraft. Die Beklagte plant nach eigenen Worten, in Berufung zu gehen.

In einer ersten Reaktion sagte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster: »Das Urteil des Landgerichts Regensburg hat mich sehr überrascht. Jetzt ist es wichtig, dass Politik und zivilgesellschaftliche Gruppen deutlich machen, dass dieses Urteil kein Freibrief für Antisemitismus ist.«

Deckmäntelchen Egal, in welcher Form alte judenfeindliche Stereotype transportiert werden, es dürfe dafür keine Toleranz geben, so Schuster weiter. Gerade in der Musikszene müssten viel strengere Maßstäbe angelegt werden, als es bisher der Fall sei. »Die Kunstfreiheit darf nicht als Deckmäntelchen für Menschenfeindlichkeit missbraucht werden.«

Die Beklagte bezeichnete die Entscheidung laut Stiftungsmitteilung als »enttäuschend«, sie greife in die Meinungsfreiheit ein. »Das Urteil ist ein fatales Signal für die politische Bildung.« Die Amadeu Antonio Stiftung halte es für unerlässlich, judenfeindliche Äußerungen und Verschwörungstheorien auch als solche zu bezeichnen. epd/ja

Shelly Meyer

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