Auschwitz-Prozess

»Wir dürfen das niemals vergessen«

Der Angeklagte Oskar Gröning wird am Mittwochmorgen in den Gerichtssaal gebracht. Foto: dpa

Im Auschwitz-Prozess gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning am Landgericht Lüneburg hat am Mittwoch eine weitere Zeugin ausgesagt. Die 84-jährige Susan Pollack war am Morgen aus England angereist, um neben ihrer Aussage vor dem Gericht auch eine Mahnung zu formulieren. »Wir dürfen das niemals vergessen«, sagte sie mit Blick auf die Gräueltaten der Nationalsozialisten im Zweiten Weltkrieg.

Sie sei als junges Mädchen in einem Viehwagen mit ihrer Mutter und ihrem Bruder nach Auschwitz gebracht worden. »Was war das für ein Ort? Der Terror hat meine Denkfähigkeit vollkommen blockiert.« Selbst als sie wenig später erfahren habe, dass ihre Mutter vergast worden sei, sei sie nicht in der Lage gewesen zu trauern: »Ich habe nicht geweint, alle Gefühle hatten mich verlassen.«

Nach etwa zwei Monaten sei sie in ein Arbeitslager verlegt worden und musste von dort in einem Todesmarsch nach Bergen-Belsen ziehen. »Berge von Leichen, keine Hygiene – es war schlimmer als der Tod.«

Zufall Bei der Befreiung des Lagers sei sie »vollständig entmenschlicht« gewesen. »Ich wollte nur draußen sterben.« Durch Zufall hätten britische Soldaten bemerkt, dass sich ihr Köper noch bewegte. In einem Krankenhaus seien unter anderem ihre Erkrankungen wie Typhus und Tuberkulose behandelt worden. Schließlich fand sie zunächst in Schweden und nach einer Station in Kanada ein neues Zuhause in England.

»Mein Körper hat sich in dieser Zeit schnell erholt. Das war nicht so schwer.« Ihre emotionale und psychische Wiederherstellung habe ein Leben gedauert: »Ich bin immer noch nicht fertig damit.«

Heute sei für die Mutter von drei Kindern der Gedanke der Versöhnung bestimmend. »Es ist eine neue Welt, in der wir leben. Darüber bin ich sehr froh.« Sie engagiere sich seit rund 25 Jahren in Schulen und berichte der Enkelgeneration ihre Erlebnisse. »Ich bin gerne mit den jungen Menschen zusammen. In den letzten Jahren bin ich etwas müde geworden. Die Erinnerung an den Holocaust darf aber niemals enden.«

Der Prozesstag war zunächst schleppend gestartet. Der Vorsitzende Richter Franz Kompisch verlas am Morgen unter anderem eine Bescheinigung zur Versetzung des Angeklagten aus dem Lager Auschwitz im September 1944 in eine Feldeinheit. Dort heißt es, Gröning sei Angehöriger der Verwaltung und habe sich freiwillig zum Fronteinsatz gemeldet. Im Dienstleistungszeugnis zu seinen Tätigkeiten im Lager ist zu lesen, er habe seine Tätigkeit »mit Fleiß und Sorgfalt« erledigt: »Sein soldatisches Auftreten war stramm und korrekt.«

Einstellung Das Gericht fragte den 93-jährigen Angeklagten auch, ob sich seine Einstellung zu den erhobenen Vorwürfen durch den Verfahrensverlauf geändert habe. Daraufhin kündigte sein Anwalt an, dass Gröning sich zu einem späteren Zeitpunkt noch zu der bisherigen Beweisaufnahme äußern wolle: »Heute wird das allerdings nicht möglich sein.«

Der frühere »Buchhalter von Auschwitz«, Oskar Gröning, muss sich in dem Prozess wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen verantworten. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat er Spuren der Massentötung verwischt, indem er im Frühjahr 1944 half, an der Bahnrampe in Auschwitz-Birkenau Gepäck wegzuschaffen.

Zwischen dem 16. Mai und 11. Juli 1944 trafen in Auschwitz mindestens 137 Eisenbahntransporte mit rund 425.000 Menschen aus Ungarn ein, von denen mindestens 300.000 in den Gaskammern getötet wurden. epd

Erwiderung

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