Einspruch

Wenn der Satan weich wird

Die Essenz des Übergangsabkommens der fünf UN-Vetomächte plus Deutschland mit dem Iran, das am 20. Januar in Kraft treten soll, lässt sich so zusammenfassen: Teheran gibt wenig und erhält viel. Der Westen aber feiert es als »Durchbruch«, dass das Mullah-Regime überhaupt zu geringen Konzessionen bereit scheint.

Laut Vereinbarung friert das Regime die für eine Nuklearwaffenproduktion relevantesten Teile seines Atomprogramms für sechs Monate ein – bis zu einer angestrebten endgültigen Vertragsregelung. Doch behält der Iran das Equipment, um seine Urananreicherung gegebenenfalls in vollem Umfang wieder aufzunehmen. Im Gegenzug werden gesperrte Gelder aus Ölverkäufen im Wert von 4,2 Milliarden Dollar an den Iran schrittweise freigegeben. Teheran erhält also eine ordentliche Geldspritze, ohne sich dauerhaft zu irgendetwas zu verpflichten.

überlebenshilfe Bis auf Weiteres ist der Deal so in erster Linie eine Überlebenshilfe für das durch die Sanktionen in arge Bedrängnis geratene iranische Regime. Paradoxerweise liegt genau darin ein Hauptmotiv Washingtons, sich freigiebig zu zeigen. Bessere sich die Wirtschaftslage im Iran nicht umgehend, so heißt es, sei die Politik des »Reformers« Rohani gefährdet, und gesprächsunwillige »Hardliner« bekämen wieder das Sagen. Der Westen gibt also eine Vorauszahlung dafür, dass überhaupt jemand mit ihm verhandelt.

US-Präsident Obama will den Iran nämlich in den Kampf gegen Al-Qaida sowie bei der Stabilisierung Syriens, Afghanistans und des Irak einbinden. Dafür soll das Atomproblem unbedingt aus dem Weg geräumt werden. Doch jenseits der Fiktion einer »gemäßigten« Fraktion in der iranischen Führung bleiben die USA für das Regime und ihren obersten Revolutionsführer der »Satan«, den es mit allen Mitteln auszumanövrieren gilt. Das erste Etappenziel, die Aufweichung der mühsam errichteten internationalen Sanktionsfront, hat Teheran mit dem Übergangsabkommen erreicht.

Der Autor ist Politischer Korrespondent der »Welt« und »Welt am Sonntag«.

Belgien

IS droht mit Anschlägen auf Synagogen und Kirchen

Die Hintergründe

 18.12.2025

Umbenennung

Yad-Vashem-Straße in Berlin: Wegner will schnelle Umsetzung

Nach der israelischen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem soll ein Straßenabschnitt im Herzen von Berlin benannt werden. Der Regierende Bürgermeister hofft auf eine schnelle Umsetzung

von Jonas Grimm  18.12.2025

Kairo

Ägypten: Angeblich Pläne für USA-Reise von Präsident al-Sisi

Seit Beginn des Gaza-Kriegs sollen Israels Premier und Ägyptens Staatschef keinen Kontakt gehabt haben. Wird sich al-Sisi mit Hilfe eines Gas-Deals zu einem Treffen in den USA bewegen lassen?

 18.12.2025

Bildungsministerkonferenz

Publizist Friedman: Leben jüdischer Kinder schlecht wie nie seit 1945

Schulen als Bildungsorte für Demokratie und Menschenrechte, gegen Hass und Antisemitismus: Der Publizist Michel Friedman sieht hier große Defizite in Deutschland

 18.12.2025

Australien

Polizei in Sydney stoppt Verdächtige – Pläne vereitelt?

Nur wenige Tage nach den tödlichen Schüssen an Sydneys weltberühmten Bondi Beach gibt es einen Einsatz von Anti-Terror-Einheiten. Die Verdächtigen sollen auf dem Weg zum Strand gewesen sein

 18.12.2025

Revision

Melanie Müller wehrt sich gegen Urteil zu Hitlergruß

Melanie Müller steht erneut vor Gericht: Die Schlagersängerin wehrt sich gegen das Urteil wegen Zeigens des Hitlergrußes und Drogenbesitzes. Was bisher bekannt ist

 18.12.2025

Thüringen

Klage der rechtsextremen AfD gegen Verfassungsschutzchef teils erfolgreich

In einem Punkt wurde den Klägern recht gegeben, in zwei anderen nicht. Es geht um Äußerungen von Stephan Kramer in einem Medienbericht

 18.12.2025

Verbundenheit

Chanukka und Advent: Licht gegen den Hass

Im Namen der Evangelischen Kirche in Deutschland versichert die Ratsvorsitzende Bischöfin Kirsten Fehr der jüdischen Gemeinschaft ihren Beistand und ihre Solidarität

von Bischöfin Kirsten Fehrs  18.12.2025

Landgericht Berlin

Gericht: »From the River to the Sea« ist Aufruf zur Judenvernichtung

Die 2. Große Strafkammer des LG Berlin I hat einen Mann wegen der Verwendung der Parole zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun muss wohl der Bundesgerichtshof ein abschließendes Urteil fällen

 18.12.2025