Niedersachsen

Weitere Ermittlungen gefordert

Michael Fürst, der Vorsitzende des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen Foto: Andreas Burmann

»Judenpresse«-Rufe bei einer Demonstration von Rechtsextremisten werden demnächst die Generalstaatsanwaltschaft in Braunschweig beschäftigen.

Der Vorsitzende des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen, Michael Fürst, hat Einspruch gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Braunschweig eingelegt, die Ermittlungen wegen Volksverhetzung, Bedrohung und Beleidigung gegen einen Funktionär der Partei »Die Rechte« einzustellen. Das bestätigte Fürst am Mittwoch in Hannover dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Verfahren müsse wieder aufgenommen werden, fordert er.

»Judenpresse« Ausgangspunkt des Verfahrens ist ein per Twitter verbreitetes Video vom Volkstrauertag 2020. Darin beschimpft ein örtlich bekannter Rechtsextremist am Rande der Demonstration in Braunschweig Journalisten als »Judenpresse« und »Judenpack«. Außerdem ruft er: »Feuer und Benzin für euch«.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen in dem Fall eingestellt, weil kein Strafantrag eines Beleidigten vorlag. Zudem hielt sie den Tatbestand der Volksverhetzung für nicht gegeben. Als erste hatte die »Braunschweiger Zeitung« (Mittwoch) über die Beschwerde berichtet.

holocaust Fürst zeigte sich empört über die Äußerungen bei der Demonstration. Sie seien unerträglich und müssten weiterverfolgt werden. »Jeder weiß, was mit Judenpresse gemeint ist«, sagte Fürst. »Wir kennen den Begriff aus der NS-Zeit.« Zusammen mit den Worten »Feuer und Benzin« ergebe sich eine Anspielung auf den Holocaust.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hans Christian Wolters, sagte auf epd-Anfrage, die Staatsanwaltschaft bleibe bei ihrer Einschätzung. Der Ausdruck »Judenpack« sei zwar als Beleidigung strafbar, allerdings seien die beschimpften Journalisten nicht ausfindig zu machen. Sie hätten sich auch nicht von sich aus gemeldet oder Anzeige erstattet. »Wir können das nur verfolgen, wenn es einen Strafantrag eines Betroffenen gibt, sonst sind uns die Hände gebunden.« Auch der Tatbestand der Volksverhetzung sei aus Sicht der Staatsanwälte nicht gegeben.

Wolters bestätigte den Eingang der Beschwerde. »Wir werden sie in den nächsten Tagen an die Generalstaatsanwaltschaft weiterleiten.« Diese muss dann entscheiden, ob die Ermittlungen wieder aufgenommen werden sollen. epd

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