Justiz

Wegen Schwerhörigkeit verhandlungsunfähig

Anfang Juni hatte das Landgericht Münster mitgeteilt, dass laut den ärztlichen Sachverständigen die beiden Beschuldigten »eingeschränkt verhandlungsfähig« seien. Foto: dpa

Die Eröffnung des Gerichtsverfahrens in Münster gegen zwei ehemalige Wachmänner des NS-Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig verzögert sich. Der Anwalt des 93-jährigen Angeklagten aus Wuppertal habe für seinen Mandanten die Einstellung des Verfahrens aus gesundheitlichen Gründen beantragt, erklärte das Landgericht Münster. Nach Einschätzung des Anwalts sei sein Mandant wegen einer erheblichen Schwerhörigkeit dauerhaft verhandlungsunfähig.

Das Gericht habe daher ein fachärztliches Gutachten in Auftrag gegeben, wie weit sich der gesundheitliche Zustand des Mannes auf seine Verhandlungsfähigkeit auswirke, erklärte das Gericht. Dabei soll auch geklärt werden, ob die Verhandlungsfähigkeit mit Hilfsmitteln gewährleistet werden könne.

Befangenheit Die Verteidigung des Angeklagten habe außerdem gegen den Sachverständigen, der den Angeschuldigten bislang begutachtet habe, einen Befangenheitsantrag gestellt. In der Antragsbegründung werde dem Facharzt vorgeworfen, wesentliche Inhalte der Begutachtungsgespräche mit dem Angeschuldigten falsch wiedergegeben zu haben sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen verharmlost zu haben.

Bei dem Verfahren am Landgericht Münster soll sich neben dem 93-Jährigen ein 94-jähriger Mann aus dem Kreis Borken wegen Beihilfe zum Mord in mehreren Hundert Fällen im KZ Stutthof verantworten. Die beiden waren zwischen 1942 und 1945 als Wachmänner im Lager eingesetzt worden und für die Bewachung sowie die Beaufsichtigung von Arbeitskommandos außerhalb des Lagers zuständig gewesen.

staatsanwaltschaft Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft haben sie von der Ermordung von Häftlingen in Gaskammern, durch Genickschüsse oder Giftspritzen gewusst und durch ihre Tätigkeit als Wachdienst Beihilfe dazu geleistet. Beide Beschuldigte haben zwar eingeräumt, als Wachmänner im KZ Stutthof eingesetzt gewesen zu sein, bestreiten aber, sich an Tötungen beteiligt zu haben.

Anfang Juni hatte das Landgericht Münster mitgeteilt, dass laut den ärztlichen Sachverständigen die beiden Beschuldigten »eingeschränkt verhandlungsfähig« seien. Demnach könnten gegen die Angeklagten maximal zwei beziehungsweise drei Verhandlungstage pro Woche mit einer Dauer von nicht mehr als zwei Stunden angesetzt werden. epd/ja

Belgien

»Ruf unseres Landes beschmutzt«: Premier rügt Gent-Festival

Premier Bart de Wever kritisiert die Leiter eines belgischen Festivals dafür, die Münchner Philharmoniker und ihren Dirigent Lahav Shani ausgeladen zu haben

 12.09.2025

Berlin

Humboldt-Universität will gegen Antisemitismus vorgehen

Präsidentin Julia von Blumenthal sieht ihre Hochschule für künftige Auseinandersetzungen rund um den Nahost-Konflikt gut vorbereitet

von Lukas Philippi  12.09.2025

Gaza

Die Genozid-Lüge

Wie die Hamas nach dem 7. Oktober vom Täter zum Opfer wurde – und Israel zur Verkörperung des Bösen schlechthin

von Stephan Lehnstaedt  12.09.2025

Nachkriegsjustiz

Verhandlung über Massenmord: Vor 80 Jahren begann der Belsen-Prozess

Fünf Monate nach der Befreiung des Konzentrationslagers Bergen-Belsen erhob ein britisches Militärgericht in Lüneburg Anklage gegen die Täter. In einer Turnhalle begann damit vor 80 Jahren der erste große NS-Kriegsverbrecherprozess in Deutschland

von Karen Miether  12.09.2025

Belgien

Deutsche Botschaft beendet Partnerschaft mit Gent-Festival

Die Deutsche Botschaft in Brüssel hat nach der Ausladung der Münchner Philharmoniker ihre Zusammenarbeit mit dem Flandern-Festival in Gent eingestellt

von Michael Thaidigsmann  11.09.2025

Debatte

Zentralrat nennt Ausladung Shanis »fatales Signal«

Wer einen Künstler aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder seiner jüdischen Religion ausgrenzt und diskreditiert, trete die Demokratie mit Füßen

 11.09.2025

Berlin

Soziale Medien: »TikTok-Intifada« und andere Probleme

Denkfabrik Schalom Aleikum beschäftigt sich auf einer Fachtagung mit Hass im Netz: »Digitale Brücken, digitale Brüche: Dialog in Krisenzeiten«

 11.09.2025

Urteil

Bundesgerichtshof bestätigt Geldstrafen gegen Höcke

Das Landgericht Halle habe in nicht zu beanstandender Weise festgestellt, dass der AfD-Politiker die verbotene SA-Parole »Alles für Deutschland« und »Alles für« gerufen hat

 11.09.2025

Antisemitismus

Gesetze der Ausgrenzung - Vor 90 Jahren wurden die antijüdischen Nürnberger Gesetze erlassen

Die menschenverachtenden Nürnberger Gesetze bildeten die juristische Legitimation für Entrechtung, Ausgrenzung und Verfolgung von Juden im nationalsozialistischen Deutschland. Erlassen wurden sie vor 90 Jahren

von Jutta Olschewski  11.09.2025