Interview

»Verjährung nicht für Bösgläubige«

Herr Bausback, Sie haben vorige Woche im Bundesrat einen Gesetzentwurf eingebracht, der in den Medien als »Lex Gurlitt« bezeichnet wird. Worum geht es dabei?
Ich habe den Schwabinger Bilderfund zum Anlass genommen, ein allgemeines Problem konkret anzupacken: nämlich, dass sich nach unserem Recht derjenige, der etwas zu Unrecht in Besitz hat, dem wahren Eigentümer gegenüber nach 30 Jahren auf Verjährung berufen kann – und zwar auch dann, wenn der Gegenstand dem ursprünglichen Eigentümer gegen dessen Willen weggenommen wurde, wie es im Zusammenhang mit Verfolgung und Vertreibung durch den nationalsozialistischen Terror der Fall war. Der Anspruch verjährt auch dann, wenn der jetzige Besitzer weiß oder wenigstens konkrete Anhaltspunkte für all das hatte. Das halte ich für unerträglich. Hier geht es auch um die Verantwortung Deutschlands für die Aufarbeitung der Gräueltaten des nationalsozialistischen Unrechtsregimes.

Welchen gesetzgeberischen Weg wird der Entwurf gehen?
Ich habe den Entwurf letzten Freitag im Bundesrat vorgestellt. Dort wird er jetzt in den Ausschüssen behandelt. Und ich werde dafür kämpfen, dass er anschließend in den Bundestag eingebracht wird.

Wann könnte er Gesetzeskraft erlangen?
Wenn es nach mir geht: so schnell wie möglich. Ich meine, dieser Vorschlag sollte in einem Land, das die Washingtoner Erklärung unterschrieben hat, konsensfähig sein. Und die Opfer können nicht warten.

Opfervertreter monieren, dass sie den derzeitigen Besitzern Bösgläubigkeit beim Erwerb nachweisen müssen. Wie soll ein solcher Nachweis zu erbringen sein?
Ganz klar, dieser Nachweis ist nicht einfach. Aber ich fürchte, wir können darauf nicht ganz verzichten, wenn das Gesetz vor der Verfassung Bestand haben soll. Und der Beweis ist möglich. Es reicht ja schon der Nachweis, dass der Besitzer hätte wissen müssen, dass es sich um Raubkunst handelt, also konkrete Anhaltspunkte dafür hatte.

Auf der anderen Seite wird kritisiert, eine Aufhebung der Verjährung verletze das Rückwirkungsverbot. Besteht nicht die Gefahr, dass Ihr Gesetz bei erster Gelegenheit vom Verfassungsgericht kassiert wird?
Gerade um verfassungsrechtliche Risiken zu vermeiden, müssen wir den Ausschluss der Verjährung auf Bösgläubige beschränken. Denn die verdienen nicht den Vertrauensschutz unserer Verfassung. Außerdem schaffen wir nicht rückwirkend die Verjährung ab. Wir verbieten dem Bösgläubigen, sich in der Zukunft darauf zu berufen. Und schließlich muss das Rückwirkungsverbot bei übergeordneten Gründen des Gemeinwohls zurücktreten. Und da gilt doch wohl: Die Wiedergutmachung von nationalsozialistischem Unrecht ist ohne Zweifel ein solcher übergeordneter Grund. Ich sage: Wenn mein Gesetzentwurf den einen nicht weit genug geht und den anderen zu weit, dann spricht doch einiges dafür, dass ich genau richtig liege.

Mit dem bayerischen Justizminister sprach Michael Wuliger.

Exklusives Interview

»Plötzlich ist das Gefühl von Sicherheit weg«

In der Nacht auf Sonntag ist das private Grundstück von Brandenburgs Antisemitismusbeauftragten Andreas Büttner Ziel eines Brandanschlags geworden. Mit der Jüdischen Allgemeinen spricht er nun über den Angriff – und benennt, was daraus folgen muss

von Mascha Malburg, Philipp Peyman Engel  04.01.2026 Aktualisiert

Templin

Brandanschlag auf Grundstück von Antisemitismusbeauftragtem

Auf dem Grundstück des Antisemitismusbeauftragten von Brandenburg wurde ein Schuppen in Brand gesteckt. Auf seiner Haustür haben die Täter ein rotes Hamas-Dreieck hinterlassen

 04.01.2026

Analyse

Warum die Proteste im Iran auch eine Chance für unsere Sicherheit sind

Anschläge und Morde, verdeckte Handelsfronten, Identitätsdiebstahl und Sanktionsumgehung: Das Regime in Teheran ist auch in Europa zu einem hybriden Bedrohungsakteur geworden. Umso wichtiger ist es, die Regimegegner zu unterstützen

von Rebecca Schönenbach  04.01.2026

Interview

»Israels Sache ist gerecht, sie muss nur besser erklärt werden«

Der saudische Influencer Loay Alshareef über Frieden im Nahen Osten, seine erste Begegnung mit Juden und die Kraft persönlicher Erfahrung

von Stefan Laurin  04.01.2026

Iran

Proteste gegen Chamenei weiten sich aus

Im Iran kam es erneut zu Gewalt gegen Demonstrierende. Die Proteste haben sich inzwischen auf etwa 70 Prozent des Landes ausgeweitet. Auch in Berlin und Washington versammelten sich oppositionelle Exiliraner

 04.01.2026

Venezuela

Netanjahu gratuliert Trump

Israels Regierungschef Netanjahu lobt den US-Angriff in Venezuela und hebt Trumps Vorgehen gegen Maduro als »historisch« hervor. Andere israelische Politiker ziehen Parallelen zum Iran

 04.01.2026

Caracas

Venezuelas Vizepräsidentin behauptet »zionistische Handschrift«

Delcy Rodriguez, die nach der Festnahme von Präsident Nicolás Maduro die Leitung des Landes übernehmen will, stellt den US-Angriff in einen Zusammenhang mit Israel

 04.01.2026

Be'eri

Nach dem 7. Oktober

Daniel Neumann hat den Kibbuz Be’eri besucht und fragt sich, wie es nach all dem Hass und Horror weitergehen kann. Er weiß, wenn überhaupt, dann nur in Israel

von Daniel Neumann  02.01.2026

Kommentar

Der Edelpilz, der keiner ist

New Yorks neuer Bürgermeister Zohran Mamdani hat bereits die Anerkennung der IHRA-Definition durch die Stadtverwaltung und das Boykottverbot gegen Israel aufgehoben

von Louis Lewitan  02.01.2026