Nach AfD-Urteil

Verfassungsschutz sieht »guten Tag für Demokratie«

Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Foto: imago

Der Verfassungsschutz wertet die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zu seiner Einschätzung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall als Erfolg. »Ich begrüße, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz in seiner Bewertung der AfD vom Verwaltungsgericht Köln bestätigt worden ist«, sagte der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, am Dienstagabend. »Das ist ein guter Tag für die Demokratie«. Eine detaillierte Stellungnahme werde seine Behörde abgeben, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege und vom Bundesamt ausgewertet worden sei.

V-LEUTE Das Gericht hatte zuvor entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. Das ermöglicht der Kölner Behörde unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung von Kommunikation sowie den Einsatz von V-Leuten und anderen nachrichtendienstlichen Mitteln. Die AfD hatte gegen die Bewertung der Verfassungsschützer geklagt. Das Kölner Urteil ist noch nicht rechtskräftig; gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.

Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, erklärte das Gericht. Beobachter der Partei und einige ehemalige AfD-Mitglieder konstatieren bereits seit längerer Zeit einen wachsenden Einfluss der Rechtsaußen-Strömung der Partei auf den Kurs der AfD.

Der langjährige Co-Vorsitzende Jörg Meuthen hatte die AfD Ende Januar verlassen. Zur Begründung schrieb er: »Große Teile der Partei und mit ihr etliche ihrer führenden Repräsentanten haben sich für einen immer radikaleren, nicht nur sprachlich enthemmteren Kurs, für politische Positionen und verbale Entgleisungen entschieden, die die Partei in vollständige Isolation und immer weiter an den politischen Rand treiben.«

ARBEIT IM BUNDESTAG Die Gerichtsentscheidung könnte nach Einschätzung von Politikern der anderen Parteien auch Auswirkungen auf die Arbeit im Bundestag haben. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz sagte im ZDF-»heute journal«: Dass der Verfassungsschutz diese Partei als Verdachtsfall einstuft, ist ein relevanter, auch sicherheitspolitischer Vorgang. Und er wirft natürlich Fragen auf. Auch für den Deutschen Bundestag selbst - zum Beispiel bei der Geheimdienstkontrolle.»

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag, Roderich Kiesewetter (CDU), sagte: «Wenn dieses Urteil letztinstanzlich bestätigt ist, ist es natürlich nicht möglich, dass eine Partei, die als Verdachtsfall eingestuft ist, Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium ist. Das Parlamentarische Kontrollgremium kontrolliert die Nachrichtendienste des Bundes.

Der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla zeigte sich überrascht von dem Urteil. Die AfD werde auf der Grundlage der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden, ob sie weitere Rechtsmittel einlegen werden. Die AfD werde sich »als Oppositionspartei auch weiterhin mit aller Kraft in den Parlamenten für eine alternative Politik einsetzen«, sagte Chrupalla. Die AfD sitzt seit 2017 im Bundestag. dpa

San Francisco

Wie Sam Altmans KI ausbrach und eine Firma hackte

Ein außergewöhnlicher Vorfall bei einem Testlauf des ChatGPT-Entwicklers demonstriert drastisch das Risiko von KI-Cyberattacken. Dabei wollte die Software nur in einem Test schummeln

von Andrej Sokolow  23.07.2026

Grenoble

Nach antisemitischem Angriff: DJane Barbara Butch kündigt Rückkehr auf die Bühne an

Aktivisten beschimpften die Künstlerin, warfen Flaschen und andere Gegenstände auf die Bühne. Davon will sie sich nicht abschrecken lassen

 23.07.2026

Meinung

Notbremse gegen Antisemitismus

Die Hochschulleitungen müssen den Judenhass ihrer Mitarbeiter und Studierenden als das ernst nehmen, was er ist: eine Gefahr für jüdisches Leben in Deutschland

von Debora Eller  22.07.2026

Meinung

Herr Kretschmer, es gibt nichts mit der AfD zu bereden!

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer stellt einmal mehr die Brandmauer in Frage und will »mit jedem reden, der reden will«. Doch reden muss man allenfalls mit den Wählern der AfD

von Michael Thaidigsmann  22.07.2026

Österreich

Hitlers Geburtshaus ist nun eine Polizeistation

1889 kam der spätere Diktator Adolf Hitler im österreichischen Braunau am Inn zur Welt. Das Gebäude wurde in der Vergangenheit immer wieder von Neonazis aufgesucht. Damit soll Schluss sein

von Matthias Röder  22.07.2026

Washington D.C.

Berichte: Trump genehmigt Atom-Deal mit Saudi-Arabien

Die Nachricht fällt mit der Eskalation des Iran-Krieges zusammen. Kritiker warnen vor einem atomaren Wettrüsten in der instabilen Region

 22.07.2026

Meinung

Es reicht!

Im Angesicht der brutalen und mutmaßlich antisemitisch motivierten Gewalttat bei Würzburg muss endlich über Verantwortlichkeiten geredet werden

von Volker Beck  22.07.2026

Berlin

Bericht des Jüdischen Forums: 329 antisemitische Vorfälle bei Demonstrationen

Als durchgängiges Motiv nennt der Bericht den Ruf nach einer »Globalisierung der Intifada«

 22.07.2026

Berlin

Dobrindt kündigt baldige Nachfolge für Antisemitismusbeauftragten Felix Klein an

Klein selbst spricht sich für eine nahtlose Übergabe aus

 22.07.2026