Nach AfD-Urteil

Verfassungsschutz sieht »guten Tag für Demokratie«

Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Foto: imago

Der Verfassungsschutz wertet die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zu seiner Einschätzung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall als Erfolg. »Ich begrüße, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz in seiner Bewertung der AfD vom Verwaltungsgericht Köln bestätigt worden ist«, sagte der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, am Dienstagabend. »Das ist ein guter Tag für die Demokratie«. Eine detaillierte Stellungnahme werde seine Behörde abgeben, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege und vom Bundesamt ausgewertet worden sei.

V-LEUTE Das Gericht hatte zuvor entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. Das ermöglicht der Kölner Behörde unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung von Kommunikation sowie den Einsatz von V-Leuten und anderen nachrichtendienstlichen Mitteln. Die AfD hatte gegen die Bewertung der Verfassungsschützer geklagt. Das Kölner Urteil ist noch nicht rechtskräftig; gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.

Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, erklärte das Gericht. Beobachter der Partei und einige ehemalige AfD-Mitglieder konstatieren bereits seit längerer Zeit einen wachsenden Einfluss der Rechtsaußen-Strömung der Partei auf den Kurs der AfD.

Der langjährige Co-Vorsitzende Jörg Meuthen hatte die AfD Ende Januar verlassen. Zur Begründung schrieb er: »Große Teile der Partei und mit ihr etliche ihrer führenden Repräsentanten haben sich für einen immer radikaleren, nicht nur sprachlich enthemmteren Kurs, für politische Positionen und verbale Entgleisungen entschieden, die die Partei in vollständige Isolation und immer weiter an den politischen Rand treiben.«

ARBEIT IM BUNDESTAG Die Gerichtsentscheidung könnte nach Einschätzung von Politikern der anderen Parteien auch Auswirkungen auf die Arbeit im Bundestag haben. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz sagte im ZDF-»heute journal«: Dass der Verfassungsschutz diese Partei als Verdachtsfall einstuft, ist ein relevanter, auch sicherheitspolitischer Vorgang. Und er wirft natürlich Fragen auf. Auch für den Deutschen Bundestag selbst - zum Beispiel bei der Geheimdienstkontrolle.»

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag, Roderich Kiesewetter (CDU), sagte: «Wenn dieses Urteil letztinstanzlich bestätigt ist, ist es natürlich nicht möglich, dass eine Partei, die als Verdachtsfall eingestuft ist, Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium ist. Das Parlamentarische Kontrollgremium kontrolliert die Nachrichtendienste des Bundes.

Der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla zeigte sich überrascht von dem Urteil. Die AfD werde auf der Grundlage der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden, ob sie weitere Rechtsmittel einlegen werden. Die AfD werde sich »als Oppositionspartei auch weiterhin mit aller Kraft in den Parlamenten für eine alternative Politik einsetzen«, sagte Chrupalla. Die AfD sitzt seit 2017 im Bundestag. dpa

Washington D.C.

Trump plant Übergang in Phase II des Gaza-Abkommens

Der nächste große Schritt erfolgt dem Präsidenten zufolge schon bald. Ein »Friedensrat« soll noch vor Weihnachten präsentiert werden

 05.12.2025

Berlin

Linken-Chef empört über Merz-Reise zu Netanjahu

Jan van Aken regt sich darüber auf, dass er Bundeskanzler Ministerpräsident Netanjahu treffen wird

 05.12.2025

Köln

Trotz Kritik: Sophie von der Tann erhält Hanns-Joachim-Friedrichs-Preis

»Keine Auszeichnung für Propaganda und Antisemitismus« steht während der Preisvergabe auf einem Transparent, das Demonstranten vor dem WDR-Funkhaus tragen

 05.12.2025

Genf

Entscheidung gefällt: Israel bleibt im Eurovision Song Contest

Eine Mehrheit der 56 Mitgliedsländer in der European Broadcasting Union stellte sich am Donnerstag gegen den Ausschluss Israels. Nun wollen Länder wie Irland, Spanien und die Niederlande den Musikwettbewerb boykottieren

von Michael Thaidigsmann  04.12.2025

Medien

»Die Kritik trifft mich, entbehrt aber jeder Grundlage«

Sophie von der Tann wird heute mit dem Hanns-Joachim-Friedrichs-Preis geehrt. Bislang schwieg sie zur scharfen Kritik an ihrer Arbeit. Doch jetzt antwortete die ARD-Journalistin ihren Kritikern

 04.12.2025

Karlsruhe/München

Mutmaßlicher Huthi-Terrorist angeklagt

Ein Mann soll für die Terrororganisation im Jemen gekämpft haben. Deutschlands oberste Anklagebehörde will ihn vor Gericht sehen

 04.12.2025

Antisemitismus

Litauen: Chef von Regierungspartei wegen Antisemitismus verurteilt

In Litauen ist der Chef einer Regierungspartei mehrfach durch antisemitische Aussagen aufgefallen. Dafür musste er sich vor Gericht verantworten. Nun haben die Richter ihr Urteil gefällt

 04.12.2025

Berlin

Verfassungsschutz nimmt neue AfD-Jugend ins Blickfeld

Ist auch die »Generation Deutschland« rechtsextremistisch? Sie rückt bereits in den Fokus des Bundesamts für Verfassungsschutz

 04.12.2025

Berlin

Merz und Wegner nennen Lübcke-Statue geschmacklos

Auch Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) äußerte Unmut: Das Schicksal eines von einem Rechtsradikalen ermordeten Politiker zu instrumentalisieren, sei an Geschmacklosigkeit nicht zu überbieten

 04.12.2025