Nach AfD-Urteil

Verfassungsschutz sieht »guten Tag für Demokratie«

Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Foto: imago

Der Verfassungsschutz wertet die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zu seiner Einschätzung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall als Erfolg. »Ich begrüße, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz in seiner Bewertung der AfD vom Verwaltungsgericht Köln bestätigt worden ist«, sagte der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, am Dienstagabend. »Das ist ein guter Tag für die Demokratie«. Eine detaillierte Stellungnahme werde seine Behörde abgeben, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege und vom Bundesamt ausgewertet worden sei.

V-LEUTE Das Gericht hatte zuvor entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. Das ermöglicht der Kölner Behörde unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung von Kommunikation sowie den Einsatz von V-Leuten und anderen nachrichtendienstlichen Mitteln. Die AfD hatte gegen die Bewertung der Verfassungsschützer geklagt. Das Kölner Urteil ist noch nicht rechtskräftig; gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.

Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, erklärte das Gericht. Beobachter der Partei und einige ehemalige AfD-Mitglieder konstatieren bereits seit längerer Zeit einen wachsenden Einfluss der Rechtsaußen-Strömung der Partei auf den Kurs der AfD.

Der langjährige Co-Vorsitzende Jörg Meuthen hatte die AfD Ende Januar verlassen. Zur Begründung schrieb er: »Große Teile der Partei und mit ihr etliche ihrer führenden Repräsentanten haben sich für einen immer radikaleren, nicht nur sprachlich enthemmteren Kurs, für politische Positionen und verbale Entgleisungen entschieden, die die Partei in vollständige Isolation und immer weiter an den politischen Rand treiben.«

ARBEIT IM BUNDESTAG Die Gerichtsentscheidung könnte nach Einschätzung von Politikern der anderen Parteien auch Auswirkungen auf die Arbeit im Bundestag haben. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz sagte im ZDF-»heute journal«: Dass der Verfassungsschutz diese Partei als Verdachtsfall einstuft, ist ein relevanter, auch sicherheitspolitischer Vorgang. Und er wirft natürlich Fragen auf. Auch für den Deutschen Bundestag selbst - zum Beispiel bei der Geheimdienstkontrolle.»

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag, Roderich Kiesewetter (CDU), sagte: «Wenn dieses Urteil letztinstanzlich bestätigt ist, ist es natürlich nicht möglich, dass eine Partei, die als Verdachtsfall eingestuft ist, Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium ist. Das Parlamentarische Kontrollgremium kontrolliert die Nachrichtendienste des Bundes.

Der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla zeigte sich überrascht von dem Urteil. Die AfD werde auf der Grundlage der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden, ob sie weitere Rechtsmittel einlegen werden. Die AfD werde sich »als Oppositionspartei auch weiterhin mit aller Kraft in den Parlamenten für eine alternative Politik einsetzen«, sagte Chrupalla. Die AfD sitzt seit 2017 im Bundestag. dpa

Argentinien

Der jüdische Teil von Messi

Während im Internet Gerüchte über Lionel Messis Herkunft und Sympathien rumoren, erzählt der Sohn eines verstorbenen argentinischen Fußballfans eine besonders schöne Geschichte

von Sophie Albers Ben Chamo  15.07.2026 Aktualisiert

Justiz

Schweizer Comedian Hamza Raya wegen Rassismus angezeigt

Ein muslimischer Comedian und ein jüdischer Gastronom loten die Grenzen der Satire aus. Nun droht dem einen von beiden eine juristische Auseinandersetzung

von Nicole Dreyfus  15.07.2026

Magdeburg

AfD-Veranstaltung: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Steimle

Ein Auftritt des Kabarettisten Uwe Steimle auf einer AfD-Veranstaltung in Dessau-Roßlau hat die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Zudem gab es Kritik wegen des Singens der DDR-Nationalhymne

 15.07.2026

Kalenderblatt

Der Marschall war vieles, aber kein Judenretter: Philippe Pétain taugt auch 75 Jahre nach seinem Tod für einen Skandal

Marschall Pétain, Verdun, Vichy-Regime - war da was? Über einen Mann, der im Nachbarland Frankreich vom Helden zum Verfemten wurde und über das Schicksal von Tausenden Juden im Zweiten Weltkrieg mitbestimmte

von Joachim Heinz  15.07.2026

Wahlen

Friedrich Merz: Werde alles tun, damit AfD nicht in Verantwortung kommt

Viele sorgen sich vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern vor möglichen Wahlsiegen der AfD. Kanzler Merz hingegen gibt sich zuversichtlich, dass das zu verhindern sei

 15.07.2026

Meinung

Die Fußball-WM war ein voller Erfolg

Schon jetzt steht fest, dass die Weltmeisterschaft 2026 unvergesslich bleiben wird. Zumindest, wenn man die Kriterien des Fußballphilosophen Nick Hornby zugrunde legt

von Elke Wittich  15.07.2026

Kommentar

Sichere Hochschule auch für Jüdinnen und Juden!

Sicherheit ist zentral, aber auch Respekt vor Arbeitsruhegeboten. Wer Prüfungen auf hohe jüdische Feiertage legt, verlangt von Juden, für ihre Religionsausübung Nachteile beim Studienfortschritt in Kauf zu nehmen

von Volker Beck  15.07.2026

Iran

Propagandaplakat in Teheran zeigt Trump im Sarg

Auf dem Plakat wird Vergeltung gefordert. Doch viele Iranerinnen und Iraner stehen den Racheaufrufen kritisch gegenüber

 15.07.2026

Chemnitz

Neonazi Liebich nach Deutschland gebracht

Schon Ende August 2025 sollte er die Haft antreten, floh jedoch stattdessen. Einige Monate später wurde der Neonazi gefasst, nun ist er wieder in Deutschland. Wo kommt Liebich nun hinter Gitter?

 15.07.2026