Berlin

Verbrennungs-Verbot für ausländische Flaggen

Anti-Israel-Demo in Berlin, Dezember 2017 Foto: Palaestina-Protest in Berlin

Wer öffentlich die EU-Flagge oder die Flagge eines ausländischen Staates verbrennt, muss künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen.

Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Bundestag am späten Donnerstagabend verabschiedet. Eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohte bislang nur, wenn die staatlichen Symbole der Bundesrepublik Deutschland verunglimpft werden.

FEINDSCHAFT Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hat den Parlamentsbeschluss, der auch das Verbrennen der israelischen Flagge unter Strafe stellt, begrüßt: »Die unerträglichen Bilder von 2017, als vor dem Brandenburger Tor israelische Flaggen verbrannt wurden, haben sich tief in mein Gedächtnis eingebrannt. Diese aggressiven Akte sind nicht nur Ausdruck einer tiefen Feindschaft gegenüber dem jüdischen Staat, sie stellen auch das Existenzrecht Israels infrage.«

Er sei froh, dass diese Verunglimpfung in Deutschland nun nicht mehr geduldet wird, heißt es in einer Information des Zentralrats. dpa/ja

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