Einspruch

Suizidale Bedingungen

Die 20. UN-Resolution des vergangenen Jahres gegen Israel – Syrien kassierte 2016 nur eine – hat es in sich. Nicht nur wegen des offenen Verrats der Amerikaner, sondern vor allem wegen deren Inhalt. Denn eine Umsetzung der Resolution Nr. 2334 hätte verheerende Folgen für das Judentum und Israel.

Pauschal erklärt die Resolution – unterstützt von Malaysia, Senegal und Venezuela – das gesamte Westjordanland zu illegal besetztem palästinensischen Territorium. Auch das jüdische Viertel der Jerusalemer Altstadt ist danach widerrechtlich besetztes Gebiet. Seit mehr als 2000 Jahren leben hier Juden, nahe des Tempelbergs und der Kotel. Schon einmal, 1948, wurden sie von hier vertrieben, allerdings als Folge der jordanischen Besetzung. Und nun die Resolution mit dem kühlen Kalkül eines »judenreinen« Ost-Jerusalem.

»Land für Frieden« Die damit erneut zementierte Forderung »Land für Frieden« hat sich bereits mehrfach dramatisch zu Israels Ungunsten ausgewirkt. Die Räumung aller jüdischen Siedlungen in Gaza führte zur Etablierung des Hamas-Terrorregimes. Und auch die Überlassung des Sinai an Ägypten in den 80er-Jahren konnte nicht verhindern, dass die Halbinsel zum Rückzugsgebiet von Terrorschwadronen wurde. Der anhaltende palästinensische Terror und die Hamas, die den jüdischen Staat ausradieren will, werden in der Resolution mit keinem Wort erwähnt.

Was darüber hinaus ein Zurück zu den Grenzen von 1967 in Bezug auf den Golan und Syrien, diesen dritten Kreis der Hölle, bedeuten würde, lässt sich kurz sagen: das Ende Israels. Gleiches gilt übrigens auch für den so häufig beschworenen Landtausch im Falle einer Zweistaatenlösung.

Kein israelischer Ministerpräsident kann und wird derlei suizidale Bedingungen jemals akzeptieren. Umso unverständlicher, dass der deutsche Außenminister und wohl künftige Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier diese Resolution als »Position der Bundesregierung« bezeichnet.

Der Autor ist Publizist in Hamburg.

Ina Czyborra

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