Justiz

Strafverfahren gegen Musiker Gil Ofarim weiter offen

Gil Ofarim (Archiv) Foto: imago images / STL

Das Verfahren gegen den Musiker Gil Ofarim vor dem Landgericht Leipzig bleibt auch rund ein Jahr nach der Anklageerhebung weiterhin offen. Es gebe zu dem Fall »keinen neuen Sachstand«, teilte das Landgericht Leipzig am Freitag auf Anfrage mit.

Neue Verhandlungstermine seien noch nicht abgestimmt worden. Eine Einstellung des Verfahrens sei nicht erfolgt. (AZ: 6 KLs 607 Js 56884/21)

Der Prozess gegen Ofarim war im Herbst geplatzt. Die sechste Strafkammer des Landgerichts Leipzig gab dafür verschiedene Argumente an. Die Rede war unter anderem von einer »Fürsorgepflicht für den Angeklagten«. Der Prozess werde nun »angesichts der Arbeitsbelastung frühestens in sechs Monaten« beginnen können. Der Fall hatte Diskussionen über Antisemitismus in Deutschland ausgelöst.

Gil Ofarim, Sohn des bekannten israelischen Sängers Abi Ofarim (1937-2018), werden falsche Verdächtigung und Verleumdung vorgeworfen. Er hatte behauptet, er sei in einem Leipziger Hotel von einem Mitarbeiter antisemitisch beleidigt worden und habe wegen seiner Davidstern-Kette nicht einchecken dürfen. Die Ermittlungen gegen den Mitarbeiter wurden eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte im März 2022 Anklage gegen Ofarim erhoben.

Wann eine Entscheidung zum Verfahren getroffen wird, sei offen, hieß es. Mit den Verteidigern müssten neue Termine abgestimmt werden. »Abhängig von der terminlichen Auslastung entsteht schon dadurch ein erheblicher zeitlicher Vorlauf«, teilte eine Gerichtssprecherin mit. epd

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