Koblenz

Staatsanwalt wirft Angeklagter in Terrorprozess Judenhass vor

Oberlandesgericht Koblenz Foto: picture alliance/dpa

Im Koblenzer Prozess gegen eine mutmaßliche Terrorgruppe mit Umsturz- und Entführungsplänen hat Staatsanwalt Wolfgang Barrot einer Angeklagten Antisemitismus vorgeworfen. Es falle ihm manchmal schwer, die Ausführungen der 75-Jährigen zu verstehen, sagte er bei der Verhandlung am Donnerstag am Oberlandesgericht Koblenz. »Was ich aber verstehe, ist, dass Ihre Aussage vor Antisemitismus trieft«, sagte Barrot. »Sie sollten wissen, dass ich das sehr wohl wahrnehme, was Sie hier von sich geben.«

Die Angeklagte hingegen erwiderte, sie »arbeite nur wissenschaftlich und trage zusammen«. Ihre Aussage bezeichnete sie zu Beginn des Verhandlungstages als »deskriptiv analytischen Abriss«.

Vordenkerin Der 75-jährigen Deutschen und vier mitangeklagten Männern wird vorgeworfen, Pläne für den Sturz der deutschen Regierung gemacht zu haben. Sie sollen eine terroristische Vereinigung gegründet haben oder darin Mitglied gewesen sein. Laut Anklage plante die Gruppe einen mehrwöchigen Stromausfall, die Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Einsetzung einer »konstituierenden Versammlung«. Die Staatsanwaltschaft sieht die angeklagte Frau als politische Vordenkerin der Gruppe.

In ihrer selbst vorgelesenen Aussage führte die 75-Jährige über Stunden die angebliche Herkunft aller möglichen Wörter aus und bezog sich dabei auch auf Begriffe aus Verschwörungstheorien und der sogenannten Reichsbürger-Ideologie. Dabei bezog sie sich wiederholt auf von ihr selbst verfasste Bücher und die Bibel. Zu den konkreten Vorwürfen nahm sie bislang nicht Stellung - sie sagte lediglich: »Die Anklageschrift ist Ausdruck diabolischer, allerdings höchst dilettantischer Willkür.«

Ihr Anwalt kritisierte die Unterbrechungen der Aussage durch die Staatsanwaltschaft und bezeichnete sie als »eine Art Drohung«. »Wenn Sie meinen, Konsequenzen aus der Erklärung unserer Mandantin herleiten zu müssen, dann machen Sie das.« Es sei völlig klar, dass die Angeklagte Anspruch auf Gehör habe, sagte Barrot zu den Einwänden. »Was aber auch völlig klar ist, ist, dass wir hier nicht zuhören können, wenn potenziell volksverhetzende Inhalte verbreitet werden.«

Reichsbürgerszene Die ehemalige Lehrerin eines Gymnasiums im Raum Mainz hatte bereits vor dem aktuellen Fall ihre Pension wegen der Verbreitung von Gedankenguts der sogenannten Reichsbürgerszene aberkannt bekommen. Sie habe sich in ihren Büchern aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gewandt, hieß es damals als Begründung.

»Reichsbürger« sind Menschen, die die Bundesrepublik und ihre demokratischen Strukturen nicht anerkennen. Der Verfassungsschutz rechnete der Szene der »Reichsbürger« und »Selbstverwalter« 2022 deutschlandweit etwa 23.000 Menschen zu, 2000 mehr als im Vorjahr. dpa

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