Prozess

Staatsanwalt fordert sechs Jahre Haft für Demjanjuk

Der mutmaßliche KZ-Wachmann John Demjanjuk soll zu sechs Jahren Haft wegen Beihilfe zum tausendfachen Mord an Juden verurteilt werden. Das hat die Münchner Staatsanwaltschaft am Dienstagnachmittag gefordert. Der gebürtige Ukrainer sei von März bis September 1943 als Aufseher im NS-Vernichtungslager Sobibor an der Ermordung von mindestens 27.900 Menschen beteiligt gewesen, sagte Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz vor dem Landgericht München II. Es gäbe keine Zweifel, dass Demjanjuk dort tätig gewesen sei, betonte Lutz. Zeugenaussagen und historische Dokumente könnten dies belegen.

Schuld Der Angeklagte habe für seine treue Befehlsausführung sogar oft dienstfrei bekommen. Er könne sich nicht auf einen Befehlsnotstand berufen, da er verschiedene Möglichkeiten zur Flucht gehabt habe. »Wer Schuld in derart hohem Maß auf sich geladen hat, muss bestraft werden - auch noch nach 60 Jahren und in so hohem Alter«, sagte Lutz nach rund 85 Verhandlungstagen und 16 Prozessmonaten.

Demjanjuks Schuld bestehe in seiner freiwilligen Mitwirkung an der Ermordung der Juden. Die Staatsanwaltschaft, die mit ihrem Plädoyer weit unter dem vorgesehenen Strafrahmen von drei bis 15 Jahren geblieben ist, hat Demjanjuks Alter, die Dauer der Auslieferungs- und Untersuchungshaft und den Umstand, dass die Taten mehr als 60 Jahre zurückliegen, berücksichtigt.

Cornelius Nestler, Nebenkläger im Demjanjuk-Prozess sagte der Jüdischen Allgemeinen: »Ich weiß nicht, wie man das ungeheuerliche Verbrechen, an dem Demjanjuk teilgenommen hat, in Jahren an Freiheitsstrafe bemisst. Und das gegenüber einem Mann, für den jede längere Freiheitsstrafe mit ziemlicher Gewissheit ein ›lebenslang‹ bedeutet. Meinen Mandanten ging es nie um die Sanktion, die das Gericht verhängt, sondern um den Schuldspruch, mit dem die Verantwortung eines jeden, der an der Ermordung ihrer Eltern und Geschwister mitgewirkt hat, festgestellt wird - in diesem Fall die des Angeklagten Demjanjuk. Die Höhe der Strafe ist nicht wichtig. «

Der 90-jährige Angeklagte verfolgte das Geschehen im Sitzungssaal wie in der Vergangenheit regungslos auf einem Rollbett neben der Richterbank liegend, die Augen durch eine Sonnenbrille verdeckt. John Demjanjuk war 1942 als Rotarmist in deutsche Gefangenschaft geraten. Nach dem Zweiten Weltkrieg wanderte er in die USA aus. Nachdem 1993 ein in Israel verhängtes Todesurteil gegen ihn wieder aufgehoben worden war, kehrte er bis zu seiner Auslieferung nach Deutschland 2009 in die USA zurück. ja

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