Justiz

Sonderfonds zur Reisekostenerstattung für Halle-Nebenkläger gefordert

Blick in den Saal C24 im Landgericht Magdeburg Foto: picture alliance/dpa

Sachsen-Anhalts Linke-Fraktion fordert einen Sonderfonds zur Reisekostenerstattung für Nebenkläger im Prozess gegen den Synagogen-Attentäter von Halle. »Es wäre eine kleine politische Geste, die eine große Wirkung haben kann«, sagte die innenpolitische Fraktionssprecherin Henriette Quade am Freitag im Magdeburger Landtag.

Die Nebenkläger würden zur Aufarbeitung beitragen, es müsse für sie möglich sein, den Prozess an allen Tagen zu verfolgen. Auch wenn die derzeitige Rechtslage eine solche Erstattung nicht vorsehe, sei sie angemessen. Sachsen-Anhalt sollte Verantwortung übernehmen.

Die Höhe des Fonds sollte nach Vorstellung der Linken 20.000 Euro betragen und über den Verein Miteinander verwaltet werden. Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) erläuterte im Landtag die bestehende Rechtslage. Sie verwies darauf, dass den Nebenklägern durch das Bundesjustizministerium bereits eine einmalige Reisekostenbeihilfe gewährt werde. Diese würde entfallen, wenn das Land solche Zahlungen vornehme. Laut Keding haben bis 9. Oktober insgesamt 18 Personen einen Antrag auf diese Bundeshilfe gestellt.

Gezahlt werden demnach unabhängig von der Dauer des Prozesses pauschal bis zu 600 Euro für Anreisende aus dem Inland und 1200 Euro für Anreisende aus dem Ausland.

Im Prozess gegen den Attentäter gibt es 45 Nebenkläger, auch aus anderen Ländern, die zum Teil weite Anreisewege haben. Die Grünen kündigten an, den Linken-Antrag »wohlwollend zu prüfen«. Die SPD sieht Ansatzpunkte, über eine generelle Regelung zu sprechen. CDU und AfD stehen dem Antrag ablehnend gegenüber. epd

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