HateAid hat die Abweisung seiner Antisemitismus-Klage gegen die Plattform X durch das Landgericht Berlin kritisiert. »Dieses Urteil ist der Sargnagel für viele Fälle strategischer Prozessführung in Deutschland«, erklärte Josephine Ballon, die Geschäftsführerin der NGO.
Auch die European Union of Jewish Students (EUJS) war an der Klage beteiligt. Darin geht es um sechs antisemitische Kommentare, die X trotz Meldung zunächst nicht gelöscht hatte – und generell um die Frage, ob Nutzer eine Löschung strafbarer Inhalte verlangen können.
Darauf ging das Landgericht jedoch nicht ein. Mit der Abweisung der Klage wurde lediglich festgestellt, dass das Berliner Gericht gar nicht zuständig sei. Geklagt werden müsse am Unternehmenssitz. Ausnahmen gebe es nur für Verbraucher.
»Brutstätte für Antisemitismus«
Allerdings wurden die beiden Klägerinnen Josephine Ballon (HateAid) und Avital Grinberg (ehemalige Präsidentin der European Union of Jewish Students) nicht als Verbraucherinnen anerkannt, da sie sich im Vorfeld öffentlich zu dem Verfahren geäußert hätten. Dieser Argumentation der Verteidiger von X folgte das Landgericht laut HateAid.
»Solche Verfahren wollen grundsätzliche Rechtsfragen klären, die uns alle betreffen«, sagte Ballon. »Wir brauchen deshalb auch die öffentliche Debatte, etwa über die Verantwortung von Social-Media-Plattformen. Genau der entzieht sich X jetzt mit juristischen Manövern.« Notfalls wolle sie »durch alle Instanzen gehen«.
Auch Avital Grinberg äußerte sich: »Natürlich bin ich auch als Verbraucherin betroffen. Und natürlich spreche ich darüber: Es vergeht kein Tag, an dem uns Jüdinnen und Juden auf X nicht der Tod gewünscht oder die Schoa offen geleugnet wird. Aus einem öffentlichen Diskursraum ist eine Brutstätte für Antisemitismus und Rassismus geworden.«
Beide Klägerinnen kündigten an, sie wollen »weitermachen« und in die Revision gehen. ja