Einspruch

Recht, nicht Rache

Mehmet Daimagüler Foto: imago images / Horst Galuschka

Einspruch

Recht, nicht Rache

Mehmet Daimagüler macht deutlich, was Schoa-Überlebende von Prozessen gegen KZ-Wachleute erwarten

von Mehmet Daimagüler  23.07.2020 12:25 Uhr

»Vergesst uns nicht! Erzählt es weiter!« Das war die Botschaft von Suzanne Rabinovici. Die Überlebende des KZs Stutthof starb wenige Wochen vor Eröffnung des Prozesses gegen Bruno D. In Hamburg saß der Angeklagte allein auf der Anklagebank. Seine damaligen Vorgesetzten und SS-Kameraden leben nicht mehr.

Rabinovici ging es nicht darum, einen alten Mann hinter Gitter zu bringen. Sie wollte vielmehr, dass Zeugnis abgelegt und so die Erinnerung an das Grauen wachgehalten wird. Es war womöglich das letzte Mal, dass die Verbrechen der Schoa vor einem deutschen Gericht verhandelt wurden.

reue Bruno D. gehörte auf die Anklagebank. Nicht der 93-jährige gebrechliche Mann von heute, aber der junge. Jener Bruno D., der damals auf dem Wachturm saß und mit der Waffe in der Hand Herr über Leben und Tod war. 75 Jahre lang hatte er seine Vergangenheit verdrängt. Ein bisschen Reue zeigte er erst in seinem Schlusswort Anfang dieser Woche.

Für die Überlebenden der Schoa ist die tägliche Erinnerung an die Lagerhaft eine Pein.

Für die Überlebenden der Schoa ist die tägliche Erinnerung an die Lagerhaft eine Pein. Bruno D. dagegen konnte ein normales Leben führen, eine Familie gründen, sich sicher fühlen. Hunderttausende SS-Schergen sahen nie einen Gerichtssaal von innen.

In der NS-Zeit waren viele deutsche Juristen Teil der Mordmaschinerie, schickten Menschen wegen Nichtigkeiten auf das Schafott. Heute haben wir eine andere Justiz.

verständnis Doch selbst heute noch fehlt es manchen Juristen an Verständnis dafür, was die Opfer der Schoa und ihre Nachfahren von Deutschland erwarten: das grauenvolle NS-Unrecht und die Rolle dabei beim Namen zu nennen.

Es geht um Recht, nicht um Rache. Es geht auch darum, nicht – wie auch beim Prozess in Hamburg geschehen – die Verfolgung der Beihilfe zum versuchten Mord aus »verfahrensökonomischen Gründen« einfach einzustellen. Die Überlebenden erwarten zu Recht, dass deutsche Gerichte sie ernst nehmen. Wenigstens das sind wir ihnen schuldig.

Der Autor ist Rechtsanwalt und vertrat in NS-Prozessen Überlebende.

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