Der Bundesregierung ist es nach eigenen Angaben ein großes Anliegen, dass Prüfungstermine möglichst nicht auf religiöse Feiertage gelegt werden.
Ließen sich solche Kollisionen im Einzelfall nicht vermeiden, sollten Ausweichmöglichkeiten vorgesehen werden, schreibt die Regierung in einer aktuellen Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag. »Studierende sollen während ihres Studiums keine Nachteile aus der Befolgung ihrer religiösen Pflichten haben«, heißt es darin.
grundgesetz Die Grünen hatten sich konkret nach dem Schutz für jüdische Studierende vor Benachteiligungen erkundigt. Das Einhalten der Arbeitsruhe an jüdischen Feiertagen und somit auch die religiös motivierte Weigerung von Juden, an jüdischen Feiertagen an Prüfungen teilzunehmen, falle grundsätzlich unter den Schutzbereich des Grundgesetzes, führt die Bundesregierung daher weiter aus.
Laut Bundesverfassungsgericht folge daraus jedoch keine Pflicht zum generellen Schutz religiöser Ruhetage und kein Anspruch des Einzelnen gegen den Staat, diverse Wochentage ganztägig als Tage der Arbeitsruhe auszuweisen.
prüfungsordnung Die Verantwortung für Studiengänge, Prüfungsordnungen und Termine liege bei den Ländern und Hochschulen, heißt es weiter. Die Bundesregierung setze sich aber für die Vereinbarkeit von Terminen für Prüfungen und Examina mit den religiösen Pflichten gläubiger Studierender ein.
So hätten sich etwa das Bundesbildungsministerium und die Bundesbeauftragten für jüdisches Leben und weltweite Religionsfreiheit sowie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu diesem Thema an die Kultusminister der Länder und andere zuständige Stellen gewandt. kna