Justiz

Prozess gegen Attentäter von Halle beginnt im Juli

Die Tür der Synagoge in Halle nach dem Anschlag eines Rechtsextremisten am 9. Oktober 2019 Foto: Stephan Pramme

Das Hauptverfahren gegen Stephan B., den mutmaßlichen Attentäter auf die Synagoge von Halle, soll am 21. Juli vor dem Oberlandesgericht im sachsen-anhaltinischen Naumburg beginnen.

Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Insgesamt 18 Verhandlungstage sind für den Strafprozess angesetzt, der letzte am 14. Oktober. Der 1. Strafsenat muss allerdings noch im Juni formal über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden.

ANKLAGE Die Bundesanwaltschaft hatte im April Anklage gegen den Tatverdächtigen erhoben. Ihm werden zweifacher Mord sowie Mordversuche, Volksverhetzung und Körperverletzung zur Last gelegt. Im Falle einer Verurteilung droht B. eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Der Terroranschlag in Halle vom 9. Oktober 2019 hatte weltweit für Entsetzen gesorgt. Der Attentäter war schwer bewaffnet zur Synagoge in der Humboldtstraße in Halle gefahren, in der sich am höchsten jüdischen Feiertag, dem Jom Kippur, 52 Gläubige zum Gottesdienst versammelt hatten.

Sein Plan, möglichst viele Juden in der Synagoge zu töten, scheiterte an der geschlossenen Tür der Synagoge. Er erschoss dann eine 40 Jahre alte Passantin und in einem nahe gelegenen Döner-Imbiss einen 20 Jahre alten Mann. Auf der Flucht schoss er in Landsberg-Wiedersdorf auf einen Anwohner mit Lebensgefährtin und verletzte beide schwer.

NEBENKLAGE Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Halle, Max Privorozki, sagte, er wolle in dem Verfahren als Nebenkläger auftreten. »Mir ist wichtig zu verstehen, warum sich der Angeklagte von einem Menschen, der eine bestimmte politische Position einnahm – wenn auch eine extreme – zum Mörder, ja sogar zu einem potenziellen Massenmörder, entwickelt hat«, betont Privorozki im Gespräch mit der Jüdischen Allgemeinen. Dazu sei ihm die Akteneinsicht, die man nur als Vertreter der Nebenklage, nicht aber als Zeuge bekomme, wichtig.

»Ich glaube auch nicht, dass Stephan B. ein absoluter Einzelgänger war, wie man das in den Medien oft hört«, sagt Privorozki. »Vielleicht war er es am Tag des Attentats, aber war er auch vorher die ganze Zeit allein? Ich habe da meine Zweifel und bin auf die Ermittlungsergebnisse der Generalbundesanwaltschaft gespannt.« mth/dpa/epd

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