Rom

NS-Kriegsverbrecher Priebke in Italien bestattet

Transport von Priebkes Leichnam zum Militärflughafen in Pratica de Mare bei Rom im Oktober Foto: dpa

Der im Oktober mit 100 Jahren gestorbene deutsche NS-Kriegsverbrecher Erich Priebke ist nach Angaben der römischen Tageszeitung »La Repubblica« auf dem Friedhof eines italienischen Gefängnisses beigesetzt worden. Das Grab befinde sich auf einem jahrzehntelang ungenutzten Areal innerhalb der Gefängnismauern, berichtete die Zeitung am Donnerstag in ihrem Online-Dienst. Der genaue Ort werde geheim gehalten. Priebkes Geburtsort Hennigsdorf in Brandenburg und andere Orte hatten zuvor eine Beisetzung abgelehnt.

Priebkes Leichnam wurde den Angaben zufolge Ende Oktober vom Militärflughafen in Pratica di Mare bei Rom in die mehrere Autostunden entfernte Haftanstalt überführt. Auf dem Holzkreuz am Grab des ehemaligen SS-Offiziers sei nicht sein Name, sondern eine Nummer zur Identifizierung verzeichnet. Priebke war am 11. Oktober in Rom gestorben. Die Stadt hatte eine Beisetzung auf ihrem Territorium verboten. Bei einer von der konservativen katholischen Piusbruderschaft organisierten Trauerfeier in der Nähe von Rom war es zu teils gewalttätigen Protesten gekommen.

Verurteilung
Priebke war 1998 wegen eines Massakers an den Ardeatinischen Höhlen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Aus Rache für einen Angriff von Partisanen gegen die deutschen Besatzer waren 1944 auf dem Gelände am Stadtrand von Rom 335 Geiseln erschossen worden, darunter zahlreiche Juden.

Nach Kriegsende lebte er fast 50 Jahre unbehelligt in Argentinien. 1995 wurde er an Italien ausgeliefert. Der Prozess gegen ihn und andere Beteiligte an dem Massaker kam in Gang, nachdem in den 90er-Jahren im Keller der römischen Militärstaatsanwaltschaft vergessene Ermittlungsakten aufgetaucht waren. Priebke wies die Verantwortung für das Massaker bis an sein Lebensende mit dem Argument von sich, er habe nur Befehle ausgeführt. Da er nie Reue zeigte, wurde Priebke nicht begnadigt. Aufgrund seines hohen Alters wurde die Haftstrafe in Hausarrest umgewandelt. epd

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http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/17268

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