Karlsruhe

NPD-Verbot auf der Tagesordnung

»Ein Verbot der NPD wäre im Kampf gegen den Rechtsextremismus ein sehr wichtiger Schritt«, sagte Zentralratspräsident Josef Schuster. Foto: dpa

Das Hauptverfahren findet statt. An drei Prozesstagen vom 1. bis zum 3. März 2016 wird vor dem Bundesverfassungsgericht über ein Verbot der rechtsextremen NPD verhandelt werden. So teilte es das Gericht am Montag in Karlsruhe mit. Es folgt damit einem Antrag des Bundesrates vom Dezember 2013, dem sich Bundestag und Bundesregierung aber nicht anschließen.

zentralrat
»Ein Verbot der NPD wäre im Kampf gegen den Rechtsextremismus ein sehr wichtiger Schritt und ein bedeutsamer Beitrag zur Stabilität unserer Demokratie«, erklärte Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden. Gerade in den vergangenen Monaten habe man beobachtet, »wie die NPD die Stimmung gegen Asylbewerber aufheizt und die Verunsicherung der Bürger durch die hohen Flüchtlingszahlen auf üble Weise für ihre Zwecke missbraucht«.

Der Zentralrat steht mit seiner Hoffnung, die NPD möge endlich verboten werden – ein erstes Verfahren war 2003 in Karlsruhe gescheitert –, nicht allein da. Lorenz Caffier, CDU-Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, sagte, nun stehe »der Wolf im Schafspelz kurz vor seiner Enttarnung«. Caffier dankte »allen an der Materialsammlung beteiligten Sicherheitsbehörden für die professionelle Tätigkeit und die rechtskonforme Sammlung der die NPD belastenden Informationen«.

argumente Auch NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) sieht gute Chancen, dass es endlich zu einem Verbot kommt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wertet schon den Umstand, dass es zu einer Hauptverhandlung kommt, als Schritt in Richtung Verbot: »Offensichtlich haben unsere Argumente Gewicht, sonst hätte das Bundesverfassungsgericht schon keine mündliche Verhandlung anberaumt.«

Die Forderung von Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU), Parlament und Bundesregierung sollten sich der Klage anschließen, wies Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) zurück: Am Verfahren würde sich nichts ändern.

Kritik an einem möglichen Verbot wurde auch laut. Die »Süddeutsche Zeitung« etwa schreibt: »Eine diffuse Widerwärtigkeit der Extremistenpartei reicht nicht für ein Parteiverbot.« Zudem sei der Einfluss der NPD nur noch gering und die Partei fast pleite.

Derzeit hat die 1964 gegründete Partei etwas mehr als 5000 Mitglieder. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern ist sie noch in einem Landtag vertreten (6,0 Prozent, fünf Sitze). Bei der Bundestagswahl 2013 kam die Partei auf 1,3 Prozent, bei der Europawahl 2014 waren es 1,0 Prozent, erhielt aber, wegen des Fehlens der Fünfprozenthürde, einen Sitz. Aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhielt die NPD im vergangenen Jahr etwa 1,4 Millionen Euro.

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