Urteil

Mustafa A. soll Lahav Shapira nicht aus Antisemitismus fast tot geschlagen haben

Mustafa A. während des ersten Prozesses gegen ihn. Der Ex-Lehramtsstudent hatte im Februar 2025 seinen Kommilitonen Lahav Shapira krankenhausreif geschlagen Foto: picture alliance/dpa

Mehr als zwei Jahre nach einem brutalen Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira in Berlin ist der Täter auch im Berufungsprozess zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Berlin verhängte gegen den 25-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Das Gericht habe allerdings nicht festgestellt, »dass die Tat einen antisemitischen Hintergrund hat«, sagte die Vorsitzende Richterin Sinja Stachrowski. 

In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Tiergarten im April 2025 drei Jahre Haft verhängt. Es habe sich um einen »antisemitischen Gewaltexzess« gehandelt, befand die Vorinstanz. Der Angeklagte hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der 25-Jährige - ein früherer Kommilitone Shapiras - hatte die Gewalttat gestanden. Er bestritt jedoch eine antisemitische Motivation. 

Angeklagter bat um Entschuldigung

Der frühere Lehramtsstudent der Freien Universität (FU) und das Opfer waren sich am 2. Februar 2024 – vier Monate nach dem Terroranschlag der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 – zufällig in einer Bar in Berlin-Mitte begegnet. Als Shapira das Lokal verließ, folgte ihm der 25-Jährige. Er habe den inzwischen 33-jährigen Studenten spontan niedergeschlagen und anschließend gegen den Kopf getreten, so das Gericht. Das Opfer erlitt Knochenbrüche im Gesicht und eine Hirnblutung. 

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In seinem Schlusswort kurz vor dem Urteil entschuldige sich der Angeklagte persönlich bei Shapira, der im Prozess Nebenkläger war. »Es tut mir sehr leid«, sagte der 25-Jährige. Er habe sich in Therapie begeben und könnte versichern, »dass so etwas nie wieder geschehen wird«. 

Die Staatsanwaltschaft hatte in der zweiten Instanz auf eine Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten plädiert. Die Verteidigung beantragte eine Bewährungsstrafe, stellte allerdings keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa

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