Justiz

Münchner Imam wegen Terrorverharmlosung vor Gericht

Gegen den Strafbefehl der Generalstaatsanwaltschaft legte der Angeklagte Einspruch ein Foto: imago images/Fotostand

»Jeder hat seine Art, den Oktober zu feiern«. So kommentierte der in München lebende Imam Mohamed I. auf seiner Facebook-Seite am frühen Nachmittag des 7. Oktober 2023 die Hamas-Massaker in Israel, die am Morgen desselben Tages stattgefunden hatten. Der Post war in arabischer Sprache verfasst und mit einem Smiley versehen.

Der ägyptische Geistliche, der auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wurde dafür einige Wochen später von seiner Gemeinde, dem Islamischen Zentrum München (IZM), suspendiert. Als »deutsche muslimische Gemeinschaft und als Gesellschaft« toleriere man nicht, dass »Hass und Gewalt aus dem Nahen Osten auf Juden und Muslime in Deutschland übertragen werden«, so das IZM.

Der Imam rechtfertigte sich für seinen Post zunächst damit, er habe zwar den im Arabischen geläufigen Ausdruck »Oktober feiern« verwendet, als er von Freunden über die Taten der Palästinenser gegen Israel gehört habe. Er sei sich des Ausmaßes der Massaker zu diesem Zeitpunkt aber nicht bewusst gewesen.

Gegen einen Strafbefehl der Generalstaatsanwaltschaft, der wegen Billigung schwerer Straftaten nach Paragraf 140 des Strafgesetzbuches gegen ihn verhängt wurde, legte I. aber Einspruch ein. Am Montag wird der Fall nun vor dem Amtsgericht München verhandelt.

Die Anklage wirf dem Imam vor, mit seinem Facebook-Post »den Mord und die Geiselnahme der Hamas in hundertfachen Fällen« gutgeheißen zu haben. Zumindest habe Mohamed I. billigend in Kauf genommen, dass seine auf den ersten Blick mehrdeutige Formulierung so von seinen Facebook-Kontakten verstanden würde.

Der Post, so die Generalstaatsanwaltschaft München in ihrem Strafbefehl, sei »geeignet, das Sicherheitsgefühl großer Teile der Gesellschaft zu erschüttern«. mth

Essay

Zynische Umdeutung der Geschichte

Der Holocaust ist zur moralischen Währung geworden – und wird nun gegen die Juden selbst verwendet

von Johannes C. Bockenheimer  26.01.2026

Interview

»Den Worten müssen Taten folgen«

Ron Prosor über das Holocaust-Gedenken am 27. Januar, die Bedrohung jüdischen Lebens, den Zustand des deutsch-israelischen Verhältnisses und seine Position als Botschafter in Berlin

von Detlef David Kauschke  26.01.2026

New York

Columbia University beruft Jennifer Mnookin zur neuen Präsidentin

Die jüdische Rechtswissenschaftlerin übernimmt, nachdem in den vergangenen zwei Jahren zwei Präsidenten zurückgetreten waren – wegen ihres unzureichenden Umgangs mit Antisemitismus auf dem Campus

 26.01.2026

Berlin

Holocaust-Überlebende: Verteidigen Sie die Demokratie

Zum Jahrestag der Befreiung von Auschwitz formuliert Eva Umlauf einen dringlichen Appell. Darin geht es auch um die AfD

 26.01.2026

Teheran

Iranische Proteste: 36.000 Menschen getötet

Das exiliranische Nachrichtenportal Iran International und amerikanische Medien berichten von extrem hohen Opferzahlen

 26.01.2026

Standpunkt

Wenn Recht Unrecht schützt

Das Völkerrecht ist als Konsequenz aus der Schoa entstanden. Es sollte die Würde jedes Menschen schützen. Doch mittlerweile schützt es allzu oft bloß die Diktatoren dieser Welt

von Michael Wolffsohn  25.01.2026

Berlin

Mutmaßlicher Hamas-Waffenschmuggler festgenommen

Bei seiner Ankunft aus Beirut ist ein Mann am Flughafen BER verhaftet worden. Er soll der Hamas angehören und Munition für Anschläge beschafft haben

 24.01.2026

Leipzig

Extremismusverdacht gegen sächsische Beamtin und BSW-Mitarbeiterin

Die Landesdirektion will die Vorwürfe im Fall ihrer hochrangigen Mitarbeiterin prüfen. »Gegebenenfalls werden weitere Schritte eingeleitet«, sagt ein Sprecher

 23.01.2026

Stuttgart

Holocaust-Überlebende kritisiert ARD-Spitze

Eva Umlauf bezeichnet den Umgang mit dem Film »Führer und Verführer« als »Skandal und Schande«. Programmdirektorin Christine Strobl reagiert

 23.01.2026 Aktualisiert