Urteil

Mitglieder wider Willen

Foto: Thinkstock

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein jüdisches Ehepaar aus Frankfurt am Main zu einer nachträglichen Zahlung von Steuern an die Jüdische Gemeinde Frankfurt verpflichtet, obwohl die beiden Juden schon 2003 aus der Gemeinde ausgetreten sind. Laut dem Urteil des Gerichts vom Mittwoch müsste das Paar mehr als 114.000 Euro Gemeindesteuer nachzahlen (BVerwG 6 C 2.15 – Urteil vom 21. September 2016).

Die beiden Juden waren 2002 aus Frankreich nach Frankfurt gezogen und hatten bei der Meldebehörde »mosaisch« als Religionszugehörigkeit angegeben. Damit wurden sie automatisch als Mitglieder der Jüdischen Gemeinde geführt. Erst ein Jahr nach seinem Wohnortwechsel widersprach das Paar formal seiner Mitgliedschaft und gab als Begründung an, die Frankfurter Gemeinde sei ihnen als liberalen Juden zu orthodox. Laut Gemeindesatzung war dies jedoch zu spät. Die Frist zum Widerspruch beträgt laut Satzung drei Monate.

Einheitsgemeinde »Das Argument, die Kläger kämen aus dem laizistischen Frankreich und seien mit dem Prinzip der Einheitsgemeinde nicht vertraut, zieht nicht. Die Klägerin war bereits bis zum Jahr 1969 Mitglied der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, bevor sie nach Frankreich zog«, sagte Marc Grünbaum, Vorstandsmitglied der Gemeinde, der Jüdischen Allgemeinen am Donnerstag.

Außerdem betonte er: »Das Argument, den Klägern sei die Gemeinde zu orthodox, zieht ebenfalls nicht. Wir sind eine Einheitsgemeinde, in der es einen orthodoxen, einen ultraorthodoxen und einen liberalen Ritus gibt. Es steht demnach jedem Mitglied frei, für welche der Synagogen beziehungsweise Gebetsräume er sich entscheidet.«

Westend-synagoge Das Klägerehepaar habe überdies »mehrmals die Hohen Feiertage in der Großen Westend-Synagoge verbracht, die einen orthodoxen Ritus hat«, sagte Grünbaum, betonte aber auch: »Damit wir uns nicht missverstehen: Zu den Hohen Feiertagen ist jeder in der Westend-Synagoge willkommen.«

Weil der Rechtsstreit sich bereits seit Jahren durch verschiedene Instanzen zieht, hatten die Leipziger Richter am Mittwoch einen Vergleich vorgeschlagen. Marc Grünbaum lehnte das aber ab. »Wir können über eine Steuerpflicht insbesondere zur Höhe der Steuer prinzipiell nicht verhandeln. Es kann nicht sein, dass wir es akzeptieren, wenn ein Mitglied mit der Bitte zu uns kommt, nur die Hälfte bezahlen zu wollen und anderenfalls droht, vor Gericht zu gehen«, sagte er.

Außerdem betonte Grünbaum, in der Jüdischen Gemeinde Frankfurt gelte Steuergleichheit und Steuergerechtigkeit, und zwar für alle Mitglieder. 2010 hatte das Bundeverwaltungsgericht dem Paar recht gegeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte allerdings 2014 geurteilt, die automatische Mitgliedschaft des Paares sei aufgrund der im Melderegister angegebenen Religion »mosaisch« rechtens.

Revisionsantrag Damit wurde der Fall erneut an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen, das nun den Revisionsantrag des Ehepaars zurückwies. Die Leipziger Richter beriefen sich auf dieses Urteil vom Dezember 2014 (2 BvR 278/11), laut dem die Angabe der Religionszugehörigkeit beim Einwohnermeldeamt als Grundlage für eine Gemeindemitgliedschaft heranzuziehen sei. Diese Regelung sei, wie das Bundesverfassungsgericht bereits urteilte, nicht als eine vom Grundgesetz verbotene »Zwangsmitgliedschaft« zu bewerten.

Der Jurist Grünbaum sagte dazu: »Bei dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ging es darum, ob das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2014 auch einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention ausgeschlossen hat, also um eine Frage des Kollisionsrechts.« Das Bundesverwaltungsgericht habe sich also entgegen der öffentlichen Darstellung nicht mit einer angeblichen Zwangsmitgliedschaft befasst: »Denn maßgeblich ist, dass das Bundesverfassungsgericht aus einer Vielzahl von Handlungen und Erklärungen der Kläger positiv deren Beitrittswillen geschlossen hat. Es lag also eine Erklärung vor und keine Zwangsmitgliedschaft«, so Grünbaum.

Der Anwalt des Paares kündigte laut Medienberichten an, erneut Verfassungsbeschwerde einzulegen und möglicherweise auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

Meinung

Israel, Ungarn und die Abwahl Viktor Orbáns

Mit dem langjährigen Ministerpräsidenten hatte der jüdische Staat einen Verbündeten in der EU. Dennoch könnte dessen Abwahl eine Chance sein, das ungarisch-israelische Verhältnis auf eine nachhaltigere Grundlage zu stellen

von Domokos Szabó  14.04.2026

Essay

Schoa-Erinnerung ohne Juden

Gunda Trepp über ihren verstorbenen Ehemann Leo Trepp, die Vereinnahmung der Schoa und Wege jüdischen Erinnerns

von Gunda Trepp  14.04.2026

Dublin

Absage von Benefizabend für israelischen Rettungsdienst sorgt für Kritik

Magen-David-Adom-Chef Gilad Erdann spricht von einer antisemitischen Entscheidung

 14.04.2026

Sicherheit

Berliner Senat warnt vor hoher Terrorgefahr durch Islamismus

In einem gerade veröffentlichten Bericht heißt es, sogenannte »weiche Ziele« seien besonders gefährdet. Als Zentrum jüdischen Lebens stehe die Hauptstadt dabei besonders im Fokus

von Imanuel Marcus  14.04.2026

Nahost

Darüber sprachen Merz und Netanjahu

Kurz vor direkten Gesprächen von israelischen und libanesischen Vertretern greifen zwei deutsche Regierungsmitglieder zum Telefonhörer. Wer mit wem spricht und wie Berlin auf die Gespräche blickt

 13.04.2026

Ungarn

Wie Magyars Wahlsieg die Gleichungen in Europa verändert

Nach 16 Jahren Orban kann der Oppositionsführer mit einer Zweidrittelmehrheit regieren. Euphorie in Budapest, frische Hoffnung für Europa – doch die Erwartungen an den Neuen sind riesig

von Gregor Mayer  13.04.2026

Ungarn

Netanjahu gratuliert Wahlsieger Magyar – und lobt Orban

Israels Premier: »Orban ist ein wahrer Freund Israels, der fest an der Seite Israels stand angesichts ungerechter internationaler Verleumdungen«

 13.04.2026

Budapest

Nach Wahlsieg: Magyar äußert sich erstmals zu Israel

Ungarns designierter Ministerpräsident will künftig wieder mit dem Internationalen Strafgerichtshof kooperieren. Auch zu möglichen EU-Sanktionen gegen Israel bezog Péter Magyar Stellung

 13.04.2026

Nahost

US-Militär will ab sofort Straße von Hormus blockieren

Donald Trump möchte verhindern, dass der Iran Gebühren von Schiffen durch die Meerenge verlangt. Jetzt will das US-Militär die Kontrolle der Straße von Hormus übernehmen

 13.04.2026