Urteil

Mitglieder wider Willen

Foto: Thinkstock

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein jüdisches Ehepaar aus Frankfurt am Main zu einer nachträglichen Zahlung von Steuern an die Jüdische Gemeinde Frankfurt verpflichtet, obwohl die beiden Juden schon 2003 aus der Gemeinde ausgetreten sind. Laut dem Urteil des Gerichts vom Mittwoch müsste das Paar mehr als 114.000 Euro Gemeindesteuer nachzahlen (BVerwG 6 C 2.15 – Urteil vom 21. September 2016).

Die beiden Juden waren 2002 aus Frankreich nach Frankfurt gezogen und hatten bei der Meldebehörde »mosaisch« als Religionszugehörigkeit angegeben. Damit wurden sie automatisch als Mitglieder der Jüdischen Gemeinde geführt. Erst ein Jahr nach seinem Wohnortwechsel widersprach das Paar formal seiner Mitgliedschaft und gab als Begründung an, die Frankfurter Gemeinde sei ihnen als liberalen Juden zu orthodox. Laut Gemeindesatzung war dies jedoch zu spät. Die Frist zum Widerspruch beträgt laut Satzung drei Monate.

Einheitsgemeinde »Das Argument, die Kläger kämen aus dem laizistischen Frankreich und seien mit dem Prinzip der Einheitsgemeinde nicht vertraut, zieht nicht. Die Klägerin war bereits bis zum Jahr 1969 Mitglied der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, bevor sie nach Frankreich zog«, sagte Marc Grünbaum, Vorstandsmitglied der Gemeinde, der Jüdischen Allgemeinen am Donnerstag.

Außerdem betonte er: »Das Argument, den Klägern sei die Gemeinde zu orthodox, zieht ebenfalls nicht. Wir sind eine Einheitsgemeinde, in der es einen orthodoxen, einen ultraorthodoxen und einen liberalen Ritus gibt. Es steht demnach jedem Mitglied frei, für welche der Synagogen beziehungsweise Gebetsräume er sich entscheidet.«

Westend-synagoge Das Klägerehepaar habe überdies »mehrmals die Hohen Feiertage in der Großen Westend-Synagoge verbracht, die einen orthodoxen Ritus hat«, sagte Grünbaum, betonte aber auch: »Damit wir uns nicht missverstehen: Zu den Hohen Feiertagen ist jeder in der Westend-Synagoge willkommen.«

Weil der Rechtsstreit sich bereits seit Jahren durch verschiedene Instanzen zieht, hatten die Leipziger Richter am Mittwoch einen Vergleich vorgeschlagen. Marc Grünbaum lehnte das aber ab. »Wir können über eine Steuerpflicht insbesondere zur Höhe der Steuer prinzipiell nicht verhandeln. Es kann nicht sein, dass wir es akzeptieren, wenn ein Mitglied mit der Bitte zu uns kommt, nur die Hälfte bezahlen zu wollen und anderenfalls droht, vor Gericht zu gehen«, sagte er.

Außerdem betonte Grünbaum, in der Jüdischen Gemeinde Frankfurt gelte Steuergleichheit und Steuergerechtigkeit, und zwar für alle Mitglieder. 2010 hatte das Bundeverwaltungsgericht dem Paar recht gegeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte allerdings 2014 geurteilt, die automatische Mitgliedschaft des Paares sei aufgrund der im Melderegister angegebenen Religion »mosaisch« rechtens.

Revisionsantrag Damit wurde der Fall erneut an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen, das nun den Revisionsantrag des Ehepaars zurückwies. Die Leipziger Richter beriefen sich auf dieses Urteil vom Dezember 2014 (2 BvR 278/11), laut dem die Angabe der Religionszugehörigkeit beim Einwohnermeldeamt als Grundlage für eine Gemeindemitgliedschaft heranzuziehen sei. Diese Regelung sei, wie das Bundesverfassungsgericht bereits urteilte, nicht als eine vom Grundgesetz verbotene »Zwangsmitgliedschaft« zu bewerten.

Der Jurist Grünbaum sagte dazu: »Bei dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ging es darum, ob das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2014 auch einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention ausgeschlossen hat, also um eine Frage des Kollisionsrechts.« Das Bundesverwaltungsgericht habe sich also entgegen der öffentlichen Darstellung nicht mit einer angeblichen Zwangsmitgliedschaft befasst: »Denn maßgeblich ist, dass das Bundesverfassungsgericht aus einer Vielzahl von Handlungen und Erklärungen der Kläger positiv deren Beitrittswillen geschlossen hat. Es lag also eine Erklärung vor und keine Zwangsmitgliedschaft«, so Grünbaum.

Der Anwalt des Paares kündigte laut Medienberichten an, erneut Verfassungsbeschwerde einzulegen und möglicherweise auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

Diplomatie

Pakistan soll Iran aufgefordert haben, Huthi zu zügeln

»Ihr bekommt es mit uns zu tun«, soll Pakistans Armeechef für den Fall gedroht haben, dass die Terror-Miliz die Schiffahrt im Roten Meer behindert

 10.09.2026

Krieg gegen Ukraine

Selenskyj-Flieger beinahe von Drohne getroffen

Der ukrainische Präsident war auf dem Weg zur Beerdigung des norwegischen Königs, als sich der Zwischenfall ereignete

 10.09.2026

Jemen

Huthis sollen Mokka eingenommen haben

Die Kontrolle über die strategisch wichtige Hafenstadt erlaubt es der Terror-Miliz, die Schiffahrt im Roten Meer noch stärker zu behindern

 10.09.2026

Jemen

Huthi rücken auf Hafenstadt Mokka vor

Neben der Straße von Hormus gilt die Meerenge Bab al-Mandab am Roten Meer als eine der wichtigsten Schifffahrtsrouten weltweit. Im Jemen wird um die Kontrolle einer wichtigen Anrainerstadt gekämpft.

 10.09.2026

"Two serious people sit on outdoor metal stairs in casual, tactical clothing, appearing tired or contemplative, with sunlight casting shadows behind them against a plain wall in a rugged environment."

Netflix

Wenn Fiktion auf Realität trifft

Die israelische Erfolgsserie »Fauda« meldet sich mit einer eindrucksvollen neuen Staffel zurück

von Sarah Cohen-Fantl  10.09.2026

Krieg

Iran bereit für »Blitzoffensive«

Die iranische Militärführung betont ihre Bereitschaft zu schnellen Einsätzen im ganzen Land. Was Kommandeur Hassansadeh über Motivation und Strategie sagt

 10.09.2026

Meinung

Gesundheitswesen: Was Deutschland von Israel lernen könnte

Israels Erfolg bei der Digitalisierung des Gesundheitssektors ist kein Hightech-Geheimnis, sondern das Ergebnis klarer politischer Führung

von Jacques Abramowicz  10.09.2026

Dallas

Trump: Krieg mit Iran soll kurz nach der Wahl enden

»Glaubt hier irgendjemand, dass Iran eine Atomwaffe haben sollte? Irgendjemand?«, fragte der US-Präsident die Teilnehmer des Parteitages der Republikaner

 10.09.2026

Berlin

Wahlkampfdebatte im Gemeindehaus

Die Jüdische Gemeinde lud anlässlich der bevorstehenden Wahl die Spitzenkandidaten von CDU, Linken, Grünen und SPD zum Podiumsgespräch. Am Ende wurde mal wieder über Antisemitismusdefinitionen gestritten

von Debora Eller  10.09.2026