Urteil

Mitglieder wider Willen

Foto: Thinkstock

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein jüdisches Ehepaar aus Frankfurt am Main zu einer nachträglichen Zahlung von Steuern an die Jüdische Gemeinde Frankfurt verpflichtet, obwohl die beiden Juden schon 2003 aus der Gemeinde ausgetreten sind. Laut dem Urteil des Gerichts vom Mittwoch müsste das Paar mehr als 114.000 Euro Gemeindesteuer nachzahlen (BVerwG 6 C 2.15 – Urteil vom 21. September 2016).

Die beiden Juden waren 2002 aus Frankreich nach Frankfurt gezogen und hatten bei der Meldebehörde »mosaisch« als Religionszugehörigkeit angegeben. Damit wurden sie automatisch als Mitglieder der Jüdischen Gemeinde geführt. Erst ein Jahr nach seinem Wohnortwechsel widersprach das Paar formal seiner Mitgliedschaft und gab als Begründung an, die Frankfurter Gemeinde sei ihnen als liberalen Juden zu orthodox. Laut Gemeindesatzung war dies jedoch zu spät. Die Frist zum Widerspruch beträgt laut Satzung drei Monate.

Einheitsgemeinde »Das Argument, die Kläger kämen aus dem laizistischen Frankreich und seien mit dem Prinzip der Einheitsgemeinde nicht vertraut, zieht nicht. Die Klägerin war bereits bis zum Jahr 1969 Mitglied der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, bevor sie nach Frankreich zog«, sagte Marc Grünbaum, Vorstandsmitglied der Gemeinde, der Jüdischen Allgemeinen am Donnerstag.

Außerdem betonte er: »Das Argument, den Klägern sei die Gemeinde zu orthodox, zieht ebenfalls nicht. Wir sind eine Einheitsgemeinde, in der es einen orthodoxen, einen ultraorthodoxen und einen liberalen Ritus gibt. Es steht demnach jedem Mitglied frei, für welche der Synagogen beziehungsweise Gebetsräume er sich entscheidet.«

Westend-synagoge Das Klägerehepaar habe überdies »mehrmals die Hohen Feiertage in der Großen Westend-Synagoge verbracht, die einen orthodoxen Ritus hat«, sagte Grünbaum, betonte aber auch: »Damit wir uns nicht missverstehen: Zu den Hohen Feiertagen ist jeder in der Westend-Synagoge willkommen.«

Weil der Rechtsstreit sich bereits seit Jahren durch verschiedene Instanzen zieht, hatten die Leipziger Richter am Mittwoch einen Vergleich vorgeschlagen. Marc Grünbaum lehnte das aber ab. »Wir können über eine Steuerpflicht insbesondere zur Höhe der Steuer prinzipiell nicht verhandeln. Es kann nicht sein, dass wir es akzeptieren, wenn ein Mitglied mit der Bitte zu uns kommt, nur die Hälfte bezahlen zu wollen und anderenfalls droht, vor Gericht zu gehen«, sagte er.

Außerdem betonte Grünbaum, in der Jüdischen Gemeinde Frankfurt gelte Steuergleichheit und Steuergerechtigkeit, und zwar für alle Mitglieder. 2010 hatte das Bundeverwaltungsgericht dem Paar recht gegeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte allerdings 2014 geurteilt, die automatische Mitgliedschaft des Paares sei aufgrund der im Melderegister angegebenen Religion »mosaisch« rechtens.

Revisionsantrag Damit wurde der Fall erneut an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen, das nun den Revisionsantrag des Ehepaars zurückwies. Die Leipziger Richter beriefen sich auf dieses Urteil vom Dezember 2014 (2 BvR 278/11), laut dem die Angabe der Religionszugehörigkeit beim Einwohnermeldeamt als Grundlage für eine Gemeindemitgliedschaft heranzuziehen sei. Diese Regelung sei, wie das Bundesverfassungsgericht bereits urteilte, nicht als eine vom Grundgesetz verbotene »Zwangsmitgliedschaft« zu bewerten.

Der Jurist Grünbaum sagte dazu: »Bei dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ging es darum, ob das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2014 auch einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention ausgeschlossen hat, also um eine Frage des Kollisionsrechts.« Das Bundesverwaltungsgericht habe sich also entgegen der öffentlichen Darstellung nicht mit einer angeblichen Zwangsmitgliedschaft befasst: »Denn maßgeblich ist, dass das Bundesverfassungsgericht aus einer Vielzahl von Handlungen und Erklärungen der Kläger positiv deren Beitrittswillen geschlossen hat. Es lag also eine Erklärung vor und keine Zwangsmitgliedschaft«, so Grünbaum.

Der Anwalt des Paares kündigte laut Medienberichten an, erneut Verfassungsbeschwerde einzulegen und möglicherweise auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

Meinung

Sicherheitsrat? Wichtiger ist doch, dass Deutschland Weltmeister wird!

Deutschland scheitert in New York mit seiner Bewerbung für den UN-Sicherheitsrat - und die versammelte Schwarmintelligenz weiß auch warum. Spoiler-Alert: Es hat etwas mit Annalena Baerbock zu tun. Oder mit Israel

von Michael Thaidigsmann  04.06.2026

Nahost

Unifil-Soldat stirbt nach Angriff im Südlibanon

Nach Angaben der UN erlag der Unifil-Angehörige in den frühen Morgenstunden seinen Verletzungen. Woher kam der Beschuss?

 04.06.2026

Judenhass

Antisemitische Vorfälle in Sachsen-Anhalt nehmen weiter zu

Die Meldestelle RIAS dokumentiert für 2025 rund ein Drittel mehr Vorkommnisse als im Vorjahr

 04.06.2026

Berlin

Verfassungsschutz warnt vor islamistischer Einflussnahme auf deutsche Institutionen

Laut BfV-Chef Sinan Selen geht es nicht um kurzfristige Aktionen, sondern langfristig angelegte Strategien, die auf eine Veränderung politischer Entscheidungsprozesse abzielen

 04.06.2026

Flensburg

Jüdin darf bei Antisemitismus-Prozess keine Davidsternkette tragen

Ausgerechnet bei einem Prozess wegen eines antisemitischen Aushangs kommt es zu einem antisemitischen Vorfall

 04.06.2026

POWER LIST – Germany’s Top 50

Hape Kerkeling bekommt Sonderpreis für Zivilcourage

Auch die Ärztin und Bestsellerautorin Yael Adler, Bildungsministerin Karin Prien (CDU) sowie JA-Chefredakteur Philipp Peyman Engel wurden ausgezeichnet

von Imanuel Marcus  04.06.2026

Berlin

Michael Roth geht mit Israel-Politik der SPD hart ins Gericht

Als sozialdemokratischer Abgeordneter hat er jahrelang die Außenpolitik seiner Partei im Bundestag mitbestimmt. Mit seinen Nachfolgern ist er mehr als unzufrieden

 04.06.2026

New York

Antisemitische Straftaten treiben Hasskriminalität nach oben

Moshe Spern von der Organisation United Jewish Teachers, macht Bürgermeister Zohran Mamdani mit verantwortlich: »Er trägt zu diesem Problem bei, und er weiß es.«

 04.06.2026

New York

Kein Sitz für Deutschland im UN-Sicherheitsrat

Deutschland scheitert mit der Bewerbung um einen Sitz im UN-Sicherheitsrat. Österreich und Portugal setzen sich stattdessen durch

 04.06.2026