Urteil

Mitglieder wider Willen

Foto: Thinkstock

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein jüdisches Ehepaar aus Frankfurt am Main zu einer nachträglichen Zahlung von Steuern an die Jüdische Gemeinde Frankfurt verpflichtet, obwohl die beiden Juden schon 2003 aus der Gemeinde ausgetreten sind. Laut dem Urteil des Gerichts vom Mittwoch müsste das Paar mehr als 114.000 Euro Gemeindesteuer nachzahlen (BVerwG 6 C 2.15 – Urteil vom 21. September 2016).

Die beiden Juden waren 2002 aus Frankreich nach Frankfurt gezogen und hatten bei der Meldebehörde »mosaisch« als Religionszugehörigkeit angegeben. Damit wurden sie automatisch als Mitglieder der Jüdischen Gemeinde geführt. Erst ein Jahr nach seinem Wohnortwechsel widersprach das Paar formal seiner Mitgliedschaft und gab als Begründung an, die Frankfurter Gemeinde sei ihnen als liberalen Juden zu orthodox. Laut Gemeindesatzung war dies jedoch zu spät. Die Frist zum Widerspruch beträgt laut Satzung drei Monate.

Einheitsgemeinde »Das Argument, die Kläger kämen aus dem laizistischen Frankreich und seien mit dem Prinzip der Einheitsgemeinde nicht vertraut, zieht nicht. Die Klägerin war bereits bis zum Jahr 1969 Mitglied der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, bevor sie nach Frankreich zog«, sagte Marc Grünbaum, Vorstandsmitglied der Gemeinde, der Jüdischen Allgemeinen am Donnerstag.

Außerdem betonte er: »Das Argument, den Klägern sei die Gemeinde zu orthodox, zieht ebenfalls nicht. Wir sind eine Einheitsgemeinde, in der es einen orthodoxen, einen ultraorthodoxen und einen liberalen Ritus gibt. Es steht demnach jedem Mitglied frei, für welche der Synagogen beziehungsweise Gebetsräume er sich entscheidet.«

Westend-synagoge Das Klägerehepaar habe überdies »mehrmals die Hohen Feiertage in der Großen Westend-Synagoge verbracht, die einen orthodoxen Ritus hat«, sagte Grünbaum, betonte aber auch: »Damit wir uns nicht missverstehen: Zu den Hohen Feiertagen ist jeder in der Westend-Synagoge willkommen.«

Weil der Rechtsstreit sich bereits seit Jahren durch verschiedene Instanzen zieht, hatten die Leipziger Richter am Mittwoch einen Vergleich vorgeschlagen. Marc Grünbaum lehnte das aber ab. »Wir können über eine Steuerpflicht insbesondere zur Höhe der Steuer prinzipiell nicht verhandeln. Es kann nicht sein, dass wir es akzeptieren, wenn ein Mitglied mit der Bitte zu uns kommt, nur die Hälfte bezahlen zu wollen und anderenfalls droht, vor Gericht zu gehen«, sagte er.

Außerdem betonte Grünbaum, in der Jüdischen Gemeinde Frankfurt gelte Steuergleichheit und Steuergerechtigkeit, und zwar für alle Mitglieder. 2010 hatte das Bundeverwaltungsgericht dem Paar recht gegeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte allerdings 2014 geurteilt, die automatische Mitgliedschaft des Paares sei aufgrund der im Melderegister angegebenen Religion »mosaisch« rechtens.

Revisionsantrag Damit wurde der Fall erneut an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen, das nun den Revisionsantrag des Ehepaars zurückwies. Die Leipziger Richter beriefen sich auf dieses Urteil vom Dezember 2014 (2 BvR 278/11), laut dem die Angabe der Religionszugehörigkeit beim Einwohnermeldeamt als Grundlage für eine Gemeindemitgliedschaft heranzuziehen sei. Diese Regelung sei, wie das Bundesverfassungsgericht bereits urteilte, nicht als eine vom Grundgesetz verbotene »Zwangsmitgliedschaft« zu bewerten.

Der Jurist Grünbaum sagte dazu: »Bei dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ging es darum, ob das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2014 auch einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention ausgeschlossen hat, also um eine Frage des Kollisionsrechts.« Das Bundesverwaltungsgericht habe sich also entgegen der öffentlichen Darstellung nicht mit einer angeblichen Zwangsmitgliedschaft befasst: »Denn maßgeblich ist, dass das Bundesverfassungsgericht aus einer Vielzahl von Handlungen und Erklärungen der Kläger positiv deren Beitrittswillen geschlossen hat. Es lag also eine Erklärung vor und keine Zwangsmitgliedschaft«, so Grünbaum.

Der Anwalt des Paares kündigte laut Medienberichten an, erneut Verfassungsbeschwerde einzulegen und möglicherweise auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

Diether Dehm

Nach Auftritt mit Höcke

Strafbefehl gegen Diether Dehm wegen SA-Parole

Björn Höcke wurde wegen der Verwendung der Parole »Alles für Deutschland« bereits rechtskräftig verurteilt. In einem Interview mit dem AfD-Mann wiederholte der frühere Linken-Politiker Diether Dehm diese Worte und soll dafür nun 9000 Euro zahlen

 20.10.2026

Reaktionen

Ein Hausmeister für die Mullahs

Die Bundesregierung habe zu lasch auf die iranischen Mordkomplotte in Deutschland reagiert, finden jüdische und pro-israelische Organisationen. Sie fordern tiefgreifende Konsequenzen

von Stefan Laurin  20.10.2026

Würzburg

Zentralratspräsident Josef Schuster kandidiert erneut

Der Würzburger Internist will auf der Ratsversammlung des Zentralrats der Juden am 29. November für weitere vier Jahre antreten

 20.10.2026 Aktualisiert

Vereinte Nationen

Wer finanziert die Arbeit der UN-Berichterstatter?

Die Genfer NGO UN Watch hat einen Bericht vorgelegt, der die Zuwendungen an rund 140 unabhängige Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen unter die Lupe nimmt. Auf Platz 3 der Liste: Francesca Albanese

von Michael Thaidigsmann  20.10.2026

Israel

»So wollte ich nicht sterben«

Der indische Kapitän des »Fly Dubai«-Fluges schildert erstmals ausführlich, was genau sich an Bord abspielte

 20.10.2026

Washington D.C.

Vance gibt keine Wahlempfehlung für Netanjahu ab

Im Gegensatz zu seinem Chef Donald Trump sieht der amerikanische Vizepräsident von einer Unterstützung des israelischen Ministerpräsidenten ab. Warum?

 20.10.2026

Nach Spionage-Urteil

Deutscher Botschafter im Iran einbestellt

Dem Diplomaten solle der starke Protest des Iran übermittelt werden, heißt es. Kurz zuvor hatte das Auswärtige Amt den iranischen Botschafter einbestellt

 20.10.2026

Gießen

Staatsanwaltschaft klagt AfD-Politiker wegen NS-Parole an

Bei seiner Bewerbungsrede für den Vorstand der AfD-Jugendorganisation soll Kevin Dorow eine Parole der Hitlerjugend verwendet haben. Nun muss ein Gericht über die Anklage entscheiden

 20.10.2026

Luftwaffenstützpunkt Ovda

Hegseth trifft Netanjahu bei unangekündigtem Israel-Besuch

Wenige Tage vor der israelischen Wahl ging es bei dem Geheimtreffen wohl um das weitere Vorgehen gegen das Mullah-Regime in Teheran

 20.10.2026