Urteil

Mitglieder wider Willen

Foto: Thinkstock

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein jüdisches Ehepaar aus Frankfurt am Main zu einer nachträglichen Zahlung von Steuern an die Jüdische Gemeinde Frankfurt verpflichtet, obwohl die beiden Juden schon 2003 aus der Gemeinde ausgetreten sind. Laut dem Urteil des Gerichts vom Mittwoch müsste das Paar mehr als 114.000 Euro Gemeindesteuer nachzahlen (BVerwG 6 C 2.15 – Urteil vom 21. September 2016).

Die beiden Juden waren 2002 aus Frankreich nach Frankfurt gezogen und hatten bei der Meldebehörde »mosaisch« als Religionszugehörigkeit angegeben. Damit wurden sie automatisch als Mitglieder der Jüdischen Gemeinde geführt. Erst ein Jahr nach seinem Wohnortwechsel widersprach das Paar formal seiner Mitgliedschaft und gab als Begründung an, die Frankfurter Gemeinde sei ihnen als liberalen Juden zu orthodox. Laut Gemeindesatzung war dies jedoch zu spät. Die Frist zum Widerspruch beträgt laut Satzung drei Monate.

Einheitsgemeinde »Das Argument, die Kläger kämen aus dem laizistischen Frankreich und seien mit dem Prinzip der Einheitsgemeinde nicht vertraut, zieht nicht. Die Klägerin war bereits bis zum Jahr 1969 Mitglied der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, bevor sie nach Frankreich zog«, sagte Marc Grünbaum, Vorstandsmitglied der Gemeinde, der Jüdischen Allgemeinen am Donnerstag.

Außerdem betonte er: »Das Argument, den Klägern sei die Gemeinde zu orthodox, zieht ebenfalls nicht. Wir sind eine Einheitsgemeinde, in der es einen orthodoxen, einen ultraorthodoxen und einen liberalen Ritus gibt. Es steht demnach jedem Mitglied frei, für welche der Synagogen beziehungsweise Gebetsräume er sich entscheidet.«

Westend-synagoge Das Klägerehepaar habe überdies »mehrmals die Hohen Feiertage in der Großen Westend-Synagoge verbracht, die einen orthodoxen Ritus hat«, sagte Grünbaum, betonte aber auch: »Damit wir uns nicht missverstehen: Zu den Hohen Feiertagen ist jeder in der Westend-Synagoge willkommen.«

Weil der Rechtsstreit sich bereits seit Jahren durch verschiedene Instanzen zieht, hatten die Leipziger Richter am Mittwoch einen Vergleich vorgeschlagen. Marc Grünbaum lehnte das aber ab. »Wir können über eine Steuerpflicht insbesondere zur Höhe der Steuer prinzipiell nicht verhandeln. Es kann nicht sein, dass wir es akzeptieren, wenn ein Mitglied mit der Bitte zu uns kommt, nur die Hälfte bezahlen zu wollen und anderenfalls droht, vor Gericht zu gehen«, sagte er.

Außerdem betonte Grünbaum, in der Jüdischen Gemeinde Frankfurt gelte Steuergleichheit und Steuergerechtigkeit, und zwar für alle Mitglieder. 2010 hatte das Bundeverwaltungsgericht dem Paar recht gegeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte allerdings 2014 geurteilt, die automatische Mitgliedschaft des Paares sei aufgrund der im Melderegister angegebenen Religion »mosaisch« rechtens.

Revisionsantrag Damit wurde der Fall erneut an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen, das nun den Revisionsantrag des Ehepaars zurückwies. Die Leipziger Richter beriefen sich auf dieses Urteil vom Dezember 2014 (2 BvR 278/11), laut dem die Angabe der Religionszugehörigkeit beim Einwohnermeldeamt als Grundlage für eine Gemeindemitgliedschaft heranzuziehen sei. Diese Regelung sei, wie das Bundesverfassungsgericht bereits urteilte, nicht als eine vom Grundgesetz verbotene »Zwangsmitgliedschaft« zu bewerten.

Der Jurist Grünbaum sagte dazu: »Bei dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ging es darum, ob das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2014 auch einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention ausgeschlossen hat, also um eine Frage des Kollisionsrechts.« Das Bundesverwaltungsgericht habe sich also entgegen der öffentlichen Darstellung nicht mit einer angeblichen Zwangsmitgliedschaft befasst: »Denn maßgeblich ist, dass das Bundesverfassungsgericht aus einer Vielzahl von Handlungen und Erklärungen der Kläger positiv deren Beitrittswillen geschlossen hat. Es lag also eine Erklärung vor und keine Zwangsmitgliedschaft«, so Grünbaum.

Der Anwalt des Paares kündigte laut Medienberichten an, erneut Verfassungsbeschwerde einzulegen und möglicherweise auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

Dresden/Königstein

Mutmaßliche Kämpfer des Islamischen Staates festgenommen

Zwei Männer sollen als Kämpfer für den IS aktiv gewesen sein und dafür Geld erhalten haben. Nun sitzen die beiden Iraker in Sachsen in Untersuchungshaft

 14.08.2026

Glosse

Ship happens: Anti-Israel-Aktivisten krachen in Hafenmauer

Ein Kleinschiff mit »pro-palästinensischen« Seefahrern will im Herbst die Gaza-Küste erreichen. Zwischen ihnen und dem Ziel liegen 3000 Kilometer Luftlinie – und eine wachsende Anzahl an Problemen

von Imanuel Marcus  14.08.2026

Erfurt/Berlin

BSW-Spitze fordert Voigts Rücktritt – und Ende der Koalition

Das Bündnis Sahra Wagenknecht regiert in Thüringen mit CDU und SPD – zum Missfallen der Parteizentrale. Schluss damit, verlangt ein Vorstandsbeschluss

 14.08.2026

Iran-Krieg

Vance: Kriegsziel Nummer Eins besteht darin, Öl und Gas für Amerikaner billig zu halten

Der amerikanische Vizepräsident sagt, die Verhinderung einer iranischen Atomwaffe stehe an zweiter Stelle. Derweil schickt das Pentagon einen neuen Flugzeugträger in die Region

 14.08.2026

Hamburg

Volker Beck kämpft um Beteiligung als Nebenkläger

Der DIG-Präsident gehört zu den Personen, gegen die sich mutmaßliche Anschlagspläne des Iran gerichtet haben sollen. Dennoch hat das Gericht seinen Antrag auf Zulassung im Prozess zurückgewiesen

 14.08.2026

Wahl in Sachsen-Anhalt

Bundesrat sieht sich gewappnet für mögliche AfD-Regierung

Den Bundestag mischt die AfD regelmäßig auf. Könnte sie das auch mit dem Bundesrat tun, wenn sie in Sachsen-Anhalt den Regierungschef stellen sollte? Der Bundesratspräsident bleibt gelassen

 14.08.2026

Nahost

Angriff auf Schiffe: Lage am Golf weiter angespannt

Im Rahmenabkommen zwischen den USA und dem Iran wurde ursprünglich eine Einigung innerhalb von 60 Tagen angestrebt. Doch eine Lösung des Konflikts scheint ungewiss. Gibt es Fortschritte?

 14.08.2026

Boston

Gericht weist Klage der US-Regierung gegen Harvard ab

Trumps Regierung kassierte bereits im vergangenen Jahr in einem rechtlichen Streit mit der Elite-Uni eine Niederlage. Nun scheitert sie erneut vor Gericht. Im Zentrum stand ein Antisemitismus-Vorwurf

 14.08.2026

Exklusiv

Causa Georg Restle: Jetzt meldet sich WDR-Chefredakteurin Ellen Ehni zu Wort

Felix Schotland, Mitglied im WDR-Rundfunkrat und im Vorstand der Synagogen-Gemeinde Köln, beschwerte sich über einen X-Post des Journalisten Georg Restle. Nun bekam er eine Antwort

von Michael Thaidigsmann  13.08.2026