Justiz

Lambrecht will schärfere Ahndung antisemitischer Straftaten

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) Foto: Marco Limberg

Justizministerin Christine Lambrecht will, dass antisemitische Straftaten künftig schärfer geahndet werden. Antisemitische Motive sollten bei allen Straftaten strafverschärfend wirken können. Eine entsprechende Gesetzesänderung werde sie anstoßen, kündigte die SPD-Politikerin am Donnerstag in der Haushaltsdebatte im Bundestag an. Mehrere Bundesländer hatten sich bereits im Bundesrat für eine solche Novelle stark gemacht.

»Es ist für mich unfassbar und ich schäme mich dafür, dass sich Juden in Deutschland nicht mehr sicher fühlen, dass sogar viele darüber nachdenken, das Land zu verlassen«, sagte Lambrecht. Doch bei dieser Scham wolle sie es nicht belassen, es seien deutliche Signale nötig.

zentralrat Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, begrüßt die geplante Ergänzung des Paragrafen 46 des Strafgesetzbuches um das Merkmal »Antisemitismus« bei der Strafzumessung: »Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer konsequenten Ahndung judenfeindlicher Straftaten. Antisemitische Beweggründe müssen bei der Strafzumessung gesondert und erschwerend berücksichtigt werden. Die Bundesregierung kommt mit der geplanten Gesetzesergänzung ihrem Bekenntnis nach, Antisemitismus entschlossen zu bekämpfen und jüdisches Leben zu schützen.«

»Antisemitische Beweggründe müssen bei der Strafzumessung gesondert und erschwerend berücksichtigt werden«, sagte Josef Schuster.

Im Strafgesetzbuch sind derzeit rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtenden Beweggründe und Ziele als strafschärfende Umstände bei der Strafzumessung genannt. Der Zentralrat der Juden in Deutschland hatte für eine entsprechende Ergänzung um das Merkmal »antisemitisch« plädiert. Auch der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hatte sich dafür eingesetzt.

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Nach den Morden des NSU war im Strafgesetzbuch geregelt worden, dass menschenverachtende Motive strafverschärfend wirken können. Antisemitismus kann laut Justizministerium dazu gehören, ist im Gesetz bisher aber nicht ausdrücklich genannt. Das solle angesichts zahlreicher Diffamierungen, Bedrohungen und Gewalttaten gegen Juden in Deutschland nun geändert werden, um Polizei, Justiz und Gesellschaft zu sensibilisieren.  dpa/ddk

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