Karlsruhe zu Hass im Netz

Die Meinungsfreiheit hat Grenzen

Foto: dpa

Das Bundesverfassungsgericht stärkt Politikern wie der Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast im Kampf gegen wüste Beschimpfungen im Netz den Rücken. Die Karlsruher Richterinnen und Richter gaben einer Verfassungsbeschwerde Künasts statt und hoben mehrere Entscheidungen der Berliner Zivilgerichte auf. Diese hatten verschiedene Hasskommentare auf Facebook nicht als Beleidigungen gewertet. Das verletze die Klägerin in ihrer persönlichen Ehre, teilte nun das höchste Gericht am Mittwoch mit. (Az. 1 BvR 1073/20)

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Der Schutz der Meinungsfreiheit diene besonders der Machtkritik, betonten die Richter. Bei öffentlicher Verächtlichmachung oder Hetze gerade im Netz setze die Verfassung aber gegenüber allen Personen Grenzen - Politiker und Amtsträger eingeschlossen. Das sei auch im öffentlichen Interesse: »Denn eine Bereitschaft zur Mitwirkung in Staat und Gesellschaft kann nur erwartet werden, wenn für diejenigen, die sich engagieren und öffentlich einbringen, ein hinreichender Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte gewährleistet ist.«

Auslöser der Hasskommentare war die 2015 aufgekommene Debatte über die Haltung der Grünen zur Pädophilie in den 1980er Jahren. Ein rechter Netzaktivist hatte einen Zwischenruf Künasts im Berliner Abgeordnetenhaus aus dem Jahr 1986 zunächst in seinem Blog und dann Anfang 2019 auf seiner Facebook-Seite verfälscht zitiert. Etliche Nutzer reagierten mit massiven Beleidigungen der Politikerin - darunter waren auch Vergewaltigungswünsche. Künast will von Facebook die Daten der verantwortlichen Nutzer, um gegen diese juristisch vorgehen zu können. Es geht um 22 Kommentare.

Der Fall hatte auch deshalb für Aufsehen gesorgt, weil ihr das Berliner Landgericht die notwendige gerichtliche Anordnung zunächst komplett verweigert hatte. Künast habe mit ihrer Äußerung im Abgeordnetenhaus Widerstand aus der Bevölkerung provoziert, entschied die zuständige Kammer im September 2019. Wörtlich heißt es im damaligen Beschluss: »Als Politikerin muss die Betroffene sodann in stärkerem Maße Kritik hinnehmen, so dass Facebook-Kommentare wie «Schlampe», «Drecks Fotze», «Sondermüll», «Geisteskranke», «Alte perverse Drecksau», «Pädophilen-Trulla» wegen des immer noch vorhandenen Sachbezugs zu der Äußerung keine Beleidigung darstellen.«

Später hatte sich die Kammer auf Beschwerde Künasts korrigiert und immerhin sechs Kommentare als Beleidigung eingestuft. Das Berliner Kammergericht hatte dies auf zwölf Kommentare ausgeweitet.

In Karlsruhe ging es noch um die übrigen zehn Kommentare. Die Fachgerichte hätten die erforderliche Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht unterlassen, teilten die Verfassungsrichter mit. Das Kammergericht habe fälschlicherweise angenommen, »eine strafrechtliche Relevanz erreiche eine Äußerung erst dann, wenn ihr diffamierender Gehalt so erheblich sei, dass sie in jedem denkbaren Sachzusammenhang als bloße Herabsetzung des Betroffenen erscheine«. Die Beschimpfungen müssen nun neu geprüft werden, dabei sind die Vorgaben aus Karlsruhe zu beherzigen.

»Ein guter Tag für die Demokratie«, schrieb Renate Künast auf Twitter. Das Bundesverfassungsgericht schütze »die Persönlichkeitsrechte derer, die sich engagieren«. Parallel teilte sie mit: »Das ist ein Stück Rechtsgeschichte im digitalen Zeitalter.«

Die Beratungsstelle HateAid, die das Verfahren nach eigenen Angaben finanziert hat, nannte die Entscheidung historisch. »Immer mehr Menschen ziehen sich aus Angst vor digitaler Gewalt aus dem Netz zurück und äußern ihre Meinung nicht mehr offen. Das Urteil zeigt, dass Gerichte derartige Fälle künftig noch gründlicher bewerten und die Betroffenen endlich ernst nehmen müssen.« dpa

Nahost-Politik

CDU könnte Stopp deutscher Zahlungen an UNRWA beschließen

Am Wochenende findet der Bundesparteitag der CDU in Stuttgart statt. Beschlossen werden könnte auch ein Antrag zu deutschen Zahlungen an die Palästinenser, der es in sich hat

von Michael Thaidigsmann  18.02.2026

Brandenburg

Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde kritisiert Ministerium

Seit vielen Jahren versucht eine streng orthodoxe jüdische Gemeinde in Brandenburg, höhere staatliche Zuschüsse zu bekommen. Dafür werden auch immer wieder die Gerichte eingeschaltet

 18.02.2026

Berlin/Mannheim

Nach Comeback: Mit diesen Aussagen irritiert Xavier Naidoo

Der Mannheimer Soul-Musiker hat auf einer Demonstration in Berlin gegen Kindesmissbrauch unter anderem von »Menschenfressern« gesprochen. Ein Experte hält die Wortwahl für radikalisierend

 18.02.2026

Meinung

Ein Zufall kommt selten allein

Die AfD hat ihren Bundesparteitag auf den 100. Jahrestag eines historischen Treffens der NSDAP gelegt. Das Spiel mit historischen Parallelen ist Teil der Strategie der rechtsextremen Partei

von Ralf Balke  18.02.2026

Dortmund

»Combat 18«-Prozess endet mit Geldauflage für Angeklagte

25 Prozesstage lang saßen vier mutmaßliche Rechtsextreme auf der Anklagebank. Sie sollen eine ebenso verbotene wie antisemitische Organisation betrieben haben

 18.02.2026

Verschwörungsmythen

Hamas-nahe NGO gibt Propaganda-Seminare für Wikipedia

Euro-Med Human Rights Monitor bildet im Gazastreifen gezielt junge Palästinenser darin aus, Inhalte zu Israel und dem Krieg zu verändern

 18.02.2026

Interview

»Mit Humor, Herz und Haltung«

Florian Sitte über Politik an Fastnacht, seine Solidarität mit der jüdischen Gemeinschaft und die Reaktionen auf seine denkwürdige Rede als Till während der Mainzer Fastnachtsitzung

 18.02.2026

Teheran

Deutscher Botschafter im Iran einbestellt

Am Wochenende demonstrierten rund 250.000 Menschen in München gegen Irans Führung. Nun folgt eine Reaktion des Regimes

 18.02.2026

Theater

Buh-Rufe, »Halt die Fresse«-Schreie: Tumult bei Premiere - Zuschauer greifen Schauspieler an

Am Bochumer Schauspielhaus hat ein Stück einen Tumult ausgelöst

 18.02.2026