Xavier Naidoo

Karlsruhe: Bezeichnung als »Antisemit« war zulässig

Der Sänger (hier bei einem Konzert 2019) hatte eine Frau auf Unterlassung verklagt und zunächst Recht bekommen. Foto: imago images / Kadir Caliskan

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch in einer Entscheidung zur Meinungsfreiheit zwei Urteile von Gerichten aufgehoben, die der Sänger Xavier Naidoo (»Die Söhne Mannheims«) gegen eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung erwirkt hatte.

Diese hatte 2017 in einem Vortrag zum Thema »Reichsbürger – Verschwörungsideologie mit deutscher Spezifik« auf eine Frage aus dem Publikum hin gesagt: »Ich würde ihn (Naidoo) zu den Souveränisten zählen, mit einem Bein bei den Reichsbürgern. Er ist Antisemit, das darf ich, glaub ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar.«

UNTERLASSUNGSKLAGE Die Vorahnung der Frau trog nicht: Naidoo verklagte sie auf Unterlassung – und bekam in zwei Instanzen Recht. Sowohl das Landgericht Regensburg als auch das Oberlandesgericht Nürnberg untersagten der Frau, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen oder zu verbreiten, Xavier Naidoo sei Antisemit. In der Gesamtabwägung sei der Eingriff in die Ehre und das Persönlichkeitsrecht Naidoos rechtswidrig, die personale Würde des Sängers beeinträchtigt und eine öffentliche Prangerwirkung gegeben.

Dem Werturteil der Beklagten liege zudem »ein tatsächlich unrichtiger Äußerungsgehalt« zugrunde, so die Richter. Die objektive Richtigkeit ihrer Aussage sei nicht belegt.

Das sah die zweite Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nun ganz anders – und hob die entsprechenden Urteile der beiden Gerichte auf. Die von Naidoo Beklagte hatte in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Entscheidungen verletzten die Frau in ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, so die Richter.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

»Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, muss eine scharfe Reaktion hinnehmen, auch wenn sie das persönliche Ansehen mindert«, folgerte das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf das von Naidoo vorgebrachte Argument, die Etikettierung als »Antisemit« entfalte eine Prangerwirkung.

Die Aussage der Referentin sei auch nicht als mehrdeutig zu verstehen gewesen, so die Richter. Die Fachgerichte seien zudem »verfassungsrechtlich relevant fehlerhaft davon ausgegangen, es falle entscheidungserheblich zu ihrer Last, dass der tatsächliche Gehalt ihrer Äußerung unrichtig sei und sie die Richtigkeit ihrer Äußerung nicht habe belegen können«. Der von ihr getätigte Satz »Aber das ist strukturell nachweisbar« sei keine Tatsachenbehauptung, auf der sich ihre Bewertung des Sängers als »Antisemit« gründe.

ÖFFENTLICHES INTERESSE Ebenfalls fehlerhaft, so die Karlsruher Richter, sei ferner die Annahme des Oberlandesgerichts Nürnberg, der Vorhalt des Antisemitismus bei einem Künstler, der im besonderen Maß im Licht der Öffentlichkeit stehe, sei besonders schwerwiegend. Das Gericht verkenne damit die Bedeutung und Tragweite der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit.

Es handele sich hier nicht um eine private Auseinandersetzung zur Verfolgung von Eigeninteressen, sondern um eine »die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage«. Zudem müsse, wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben habe, auch eine scharfe Reaktion hinnehmen – selbst dann, wenn sie das persönliche Ansehen mindere, befanden die Verfassungsrichter.

Schließlich habe Xavier Naidoo sich mit seinen streitbaren politischen Ansichten freiwillig in den öffentlichen Raum begeben und beanspruche für sich öffentliche Aufmerksamkeit. Die Annahme, die Aussage der von ihm beklagten Frau entfalte eine Prangerwirkung, sei daher abwegig.

»Aufmerksamkeit und eine Abhängigkeit von der Zustimmung eines Teils des Publikums [...] besonderen Schutz zuteil werden zu lassen, hieße Kritik an den durch ihn verbreiteten politischen Ansichten unmöglich zu machen. Zur öffentlichen Meinungsbildung muss eine daran anknüpfende Diskussion möglich sein«, befand die Kammer in ihrer Entscheidung.

AZ: 1 BvR 11/20

Berlin

Jüdische Kulturtage müssen Hauptausstellung absagen

Wegen einer Finanzierungslücke fällt die Ausstellung aus. Die Jüdische Gemeinde kritisiert die Förderentscheidung des Senats

 12.10.2026

Mitglieder der JSUD vor dem Eingang zum Synagogenhof der Jüdischen Gemeinde Halle

Sachsen-Anhalt

So instrumentalisiert die AfD den Eklat von Halle

AfD-Rechtsaußen Hans-Thomas Tillschneider geriert sich als Opfer »fanatisierter Studenten«. Eine Einordnung

von André Anchuelo  12.10.2026

Hintergrund

Katharina von Schnurbein wird neue Antisemitismusbeauftragte

Die EU-Antisemitismusbeauftragte wechselt von Brüssel nach Berlin und folgt auf Felix Klein. Ein Porträt

von Michael Thaidigsmann  12.10.2026

Berlin

Merz fordert SPD und Grüne auf, nicht mit Linken zu koalieren

Gibt es in Berlin eine rot-rot-grüne Koalition? Der Kanzler appelliert an SPD und Grüne

 12.10.2026

Kommentar

Vereint unter dem Dach eines Rechtsextremen

Der Verleger Jürgen Elsässer hat die Fraktionen von AfD und BSW für ein Kennenlernen in sein Magdeburger TV-Studio eingeladen. Dabei soll es auch um eine strategische Zusammenarbeit gegangen sein

von Ralf Fischer  12.10.2026

Berlin

120 Linke kritisieren Antisemitismus-Papier

Linke, Grüne und SPD haben sich vor dem Beginn von Sondierungsgesprächen zum Vorgehen gegen Antisemitismus verständigt. Daran gibt es aus der Linke nun deutliche Kritik

 12.10.2026

Kommentar

Die Linke hat ihren eigenen Antisemitismus nicht verstanden

Nein, wir sind natürlich keine Antisemiten, schallt es aus der Linken, wir kritisieren nur die israelische Regierung! Diese Formel wird immer wieder als Rechtfertigung herausgeholt

von Frank Schmiechen  12.10.2026

Washington D.C.

21 US-Soldaten im Iran-Krieg gestorben

Die meisten US-Amerikaner sind nicht vom Krieg im Iran überzeugt. Eine Anpassung der Todeszahlen könnte den Unmut noch vergrößern

 12.10.2026

Kommentar

Mit schwerem Koffer zurück aus Berlin

Wie ein deutscher Holocaust-Überlebender auf die sich abzeichnende Koalition von SPD und Grünen mit Antisemiten, Terror-Relativierern und anderen Genozid-Schreiern blickt

von Roman Haller  11.10.2026