Berlin

Justizsenatorin: Keine Fördergelder an Verfassungsfeinde

Justizsenatorin Felor Badenberg Foto: picture alliance / SZ Photo

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Justizsenatorin: Keine Fördergelder an Verfassungsfeinde

Felor Badenberg (CDU) plant nach dem Scheitern der Antisemitismusklausel eine Reform

 20.06.2024 10:16 Uhr

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) plant nach dem Scheitern der Antisemitismusklausel in der Hauptstadt als Einschränkung für die Verteilung von Kulturgeldern eine umfassendere Reform.

Das Ziel sei, staatliche Fördermittel grundsätzlich nicht an Verfassungsfeinde auszuzahlen: »Steuergelder sollen nicht Personen oder Gruppierungen zugutekommen, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Es geht um Verfassungs- und Demokratiefeindlichkeit«, sagte Badenberg der Deutschen Presse-Agentur.

»Antisemitismus ist eine Ausprägung davon, aber es sollen natürlich auch keine rassistischen Gruppierungen, keine Rechtsextremen, keine Linksextremen und keine Islamisten mit staatlichen Geldern unterstützt werden«, sagte die Senatorin der dpa. Sinnvoll wäre aus Sicht Badenbergs eine bundesweite Regelung, die über die Kulturbranche hinausgeht. Noch ist aber nichts spruchreif. Zuerst berichtete die »Süddeutsche Zeitung«.

Vorlage der Satzung

Eine stichprobenartige Abfrage hat ergeben, dass in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hessen keine ähnlichen Pläne verfolgt werden. Antragsteller für öffentliche Fördergelder im Kulturbetrieb in Niedersachsen wurden bislang aber etwa dazu aufgefordert, ihre Satzung vorzulegen.

Bei Anhaltspunkten für verfassungsfeindliches Verhalten würde keine Förderung genehmigt werden. Zusätzlich dazu gilt in Niedersachsen und Hessen eine Erklärung, Antisemitismus und Rassismus im »öffentlich geförderten Kulturbetrieb zu verhindern«. Die Erklärung gilt seit dem 13. März 2024.

Die Berliner Kulturverwaltung hatte Ende Dezember eine Klausel etablieren wollen, die Empfängerinnen und Empfänger von öffentlichen Fördergeldern unter anderem zum Bekenntnis gegen Antisemitismus verpflichtet hätte.

Jähes Ende

Als Grundlage hatte Kultursenator Joe Chialo (CDU) die Antisemitismus-Definition der International Holocaust Rememberance Alliance (IHRA) genannt. Die Klausel traf auf große Kritik und erfuhr im Januar ein jähes Ende.

Nach den Plänen der Berliner Justizsenatorin solle eine neue Regelung in die Landeshaushaltsordnung (Paragraf 23) aufgenommen werden, die etwa so lautet: »Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgt oder unterstützt und keine demokratiefeindlichen, antisemitischen, rassistischen oder sonstigen, menschenverachtenden Inhalte verbreitet.«

Routinegemäße Anwendung

Bei der Prüfung von Anträgen auf staatliche Fördermittel werde dann bei »entsprechenden Anhaltspunkten« bei zuständigen Verfassungsschutzabteilungen angefragt, ob zu den Antragstellern Erkenntnisse vorliegen, dass sie extremistische Bestrebungen verfolgen.

»Wenn der Verfassungsschutz keine Erkenntnisse hat, dann hat er keine«, sagte Badenberg. Nach ihren Vorstellungen sollen die Verfassungsschützer nicht jeden Antragsteller bei Anfrage überprüfen, sondern lediglich vorhandenes Wissen weitergeben.

Dieses Vorgehen soll nach dem Willen der Senatorin nicht nur für den Kulturbereich gelten, sondern generell von allen Ressorts bei der Vergabe von Fördermitteln routinegemäß angewandt werden. »Bislang gibt es keine einheitliche, ressortübergreifende Handhabe dazu«, so Badenberg. dpa

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