Urteil

»Jihad«-T-Shirt nicht von Meinungsfreiheit gedeckt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah keine Verletzung der freien Meinungsäußerung. Foto: imago images/Pro Shots

Der französische Urheber eines T-Shirts mit den Aufschriften »Ich bin eine Bombe« und »Jihad - geboren am 11. September« ist nach einer Entscheidung des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg zurecht zu einer Geld- und Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Der Mann hatte das T-Shirt für seinen drei Jahre alten Neffen entworfen, der das Kleidungsstück im Kindergarten getragen hatte. Die Ausübung der Meinungsfreiheit gehe mit Pflichten und Verantwortung einher, entschied der EGMR.

Der Fall hatte sich 2012 zugetragen, das Shirt war ein vom Onkel in dieser Form bestelltes Geburtstagsgeschenk, erläuterte der EGMR. Die Leitung des Kindergartens verständigte den Bürgermeister und dieser erstattete Anzeige. Gegen den Mann wurden eine Geldbuße von 4000 Euro und eine zweimonatige Bewährungsstrafe verhängt.

GRENZEN Vor dem EGMR machte er geltend, es habe sich um Humor gehandelt. Die Bezeichnung »Bombe« kann sich laut EGMR im Französischen auch auf eine attraktive Person beziehen. Die Richter befanden zwar, dass Humor grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, auch wenn geeignet sei, Empörung auszulösen. Sie hielten aber für rechtens, wie die französische Justiz in diesem Fall die Grenzen der Freiheit ausgelegt hatte.

Die französische Justiz hatte in den Parolen laut EGMR eine gezielte Verherrlichung von Verbrechen und Gewalt gesehen. Dabei spielte eine Rolle, dass nur wenige Monate vor dem Vorfall bei Terroranschlägen in Frankreich drei Schulkinder ums Leben gekommen waren. (AZ: 46883/15) epd

Beirut

Israel: Haben hochrangigen Hisbollah-Kommandeur getötet

Im Krieg zwischen Israel und der libanesischen Terrororganisation ist keine Deeskalation in Sicht. In der Nacht trifft ein heftiger israelischer Angriff erneut Ziele in Beirut

 01.04.2026

Frankfurter Allgemeine Zeitung

Gutachten missverstanden: Bundestagsdienst bewertet Iran-Angriffe nicht abschließend

Laut Medienberichten hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Iran-Krieg als völkerrechtswidrig eingeordnet. Die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« widerspricht in einer Analyse dieser Darstellung nun

 01.04.2026

Frankfurt am Main

Jüdische Filmtage: Kino kündigt Kooperation, Organisatoren üben scharfe Kritik

Die Jüdische Gemeinde sieht »faktisch eine Kapitulation vor antisemitischem Druck«, während die Astor Film Lounge ihre Entscheidung verteidigt

von Imanuel Marcus  01.04.2026

Dresden/Leipzig

Hitlergruß: Urteil gegen Melanie Müller ist rechtskräftig

Das Urteil gegen die Schlagersängerin wegen des Zeigens des Nazigrußes ist rechtskräftig. Warum sie die Revision zurückzieht und was das für sie bedeutet

 01.04.2026

Pessach

Preis der Freiheit

Unabhängigkeit und Selbstbestimmung entstehen nicht von allein. Sie müssen erstritten, manchmal sogar erkämpft werden

von Josef Schuster  01.04.2026

Berlin

»Arrogante Belehrungen«: Israelische Botschaft kritisiert Castellucci scharf

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung übt Kritik an der Jerusalemer Regierung für die Ausweitung der Todesstrafe. Die israelische Botschaft spricht von Doppelmoral

 01.04.2026 Aktualisiert

Buenos Aires

Argentinien stuft Irans Revolutionsgarden als Terrororganisation ein

Präsident Javier Milei begründete den Schritt unter anderem mit dem Bombenanschlag auf das jüdische Gemeindezentrum AMIA im Jahr 1994, bei dem 85 Menschen ermordet wurden

 01.04.2026

Ottawa

PFLP-Ableger: Kanada löst Samidoun auf

Der Schritt erfolgt wegen »Nichteinhaltung« gesetzlicher Vorgaben. In Kanada war die Gruppe zuvor als Terrororganisation eingestuft worden

 01.04.2026

Washington D.C.

Trump stellt baldiges Kriegsende in Aussicht

»Ob wir ein Abkommen haben oder nicht, ist jetzt irrelevant«, sagt der amerikanische Präsident

 01.04.2026