Urteil

»Jihad«-T-Shirt nicht von Meinungsfreiheit gedeckt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah keine Verletzung der freien Meinungsäußerung. Foto: imago images/Pro Shots

Der französische Urheber eines T-Shirts mit den Aufschriften »Ich bin eine Bombe« und »Jihad - geboren am 11. September« ist nach einer Entscheidung des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg zurecht zu einer Geld- und Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Der Mann hatte das T-Shirt für seinen drei Jahre alten Neffen entworfen, der das Kleidungsstück im Kindergarten getragen hatte. Die Ausübung der Meinungsfreiheit gehe mit Pflichten und Verantwortung einher, entschied der EGMR.

Der Fall hatte sich 2012 zugetragen, das Shirt war ein vom Onkel in dieser Form bestelltes Geburtstagsgeschenk, erläuterte der EGMR. Die Leitung des Kindergartens verständigte den Bürgermeister und dieser erstattete Anzeige. Gegen den Mann wurden eine Geldbuße von 4000 Euro und eine zweimonatige Bewährungsstrafe verhängt.

GRENZEN Vor dem EGMR machte er geltend, es habe sich um Humor gehandelt. Die Bezeichnung »Bombe« kann sich laut EGMR im Französischen auch auf eine attraktive Person beziehen. Die Richter befanden zwar, dass Humor grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, auch wenn geeignet sei, Empörung auszulösen. Sie hielten aber für rechtens, wie die französische Justiz in diesem Fall die Grenzen der Freiheit ausgelegt hatte.

Die französische Justiz hatte in den Parolen laut EGMR eine gezielte Verherrlichung von Verbrechen und Gewalt gesehen. Dabei spielte eine Rolle, dass nur wenige Monate vor dem Vorfall bei Terroranschlägen in Frankreich drei Schulkinder ums Leben gekommen waren. (AZ: 46883/15) epd

Henning Lobin, Direktor des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache (IDS)

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