Meinung

Inzest: Aufklärung gegen Empörung

Leo Latasch Foto: Gregor Zielke

Der deutsche Ethikrat hat sich mit der Frage beschäftigt, ob Inzest strafbar bleiben soll, und das Medienecho ist heftig. Man glaube wohl, »dem Zeitgeist huldigen zu müssen«, liest man – plus den Hinweis, es gäbe »aktuell drängendere Probleme« wie etwa den Ukraine-Konflikt oder die Ebola-Epidemie, ohne dass jemand erklärt, was der Ethikrat mit Ebola oder der Ukraine zu tun haben soll. Oder es wird gleich die Abschaffung des Gremiums gefordert.

Darum geht es: »Der Ethikrat schlägt vor, den einvernehmlichen Geschlechtsverkehr erwachsener Geschwister sowie von Personen über 14 Jahren mit erwachsenen Geschwistern nicht mehr unter Strafe zu stellen – vorausgesetzt, dass diese nicht mehr in der gleichen Familie leben.« 14 Mitglieder stimmten dafür, neun dagegen, und zwei enthielten sich.

sozialer druck Warum hat sich der Ethikrat überhaupt damit beschäftigt? Der soziale Druck, der auf solchen Paaren, die zusammenleben, lastet, ist unvorstellbar groß, obwohl zwischen Geschwistern nur der Geschlechtsverkehr und keine anderen sexuellen Handlungen strafrechtlich erfasst sind, diese kaum nachweisbar sind und es – nach Fremdanzeigen – äußerst selten zu Verurteilungen kommt. Von dem Druck, dem solche Paare ausgesetzt sind, konnten sich einige Mitglieder des Ethikrates persönlich überzeugen.

Freilich hat das Gremium in seiner Stellungnahme keineswegs die Abschaffung des Inzestparagrafen gefordert, wie zu lesen war. Auch dass die Gesetze zum Schutz vor Missbrauch und sexueller Gewalt keinesfalls geändert werden dürfen, steht ausdrücklich in dem Gutachten.

risiko Zum Argument der »behinderten Nachkommen« hatte sich bereits 2008 die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik geäußert: Sex deswegen zu verbieten, sei »ein Angriff auf die reproduktive Freiheit aller«. Zudem gilt als erwiesen, dass etwa das Risiko einer Behinderung bei Geschlechtsverkehr unter Geschwistern nicht höher ist, als wenn Frauen über 40 schwanger werden. Ähnliches gilt, wenn Behinderte miteinander Kinder zeugen. Auch der »Familienschutz« taugt als Argument nicht: Alle Paare, die sich beim Ethikrat gemeldet hatten, waren getrennt voneinander aufgewachsen.

Man sieht: Was an vermeintlich sachlichen Gründen für ein juristisches Verbot vorgetragen wird, entpuppt sich als bloß moralische Empörung, die zudem bei betroffenen Menschen für große Nöte sorgt. Daher war die Empfehlung des Ethikrates sinnvoll.

Der Autor ist Mitglied des Deutschen Ethikrates.

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