Justiz

»Im Einzelfall entscheiden«

Bundesaußenminister Heiko Maas Foto: Frank Nürnberger

Herr Minister, nach den zahlreichen Anti-Israel-Demonstrationen haben Sie geäußert, dass jede Form von Antisemitismus beschämend sei, »völlig egal, ob strafbar oder nicht«. Wann ist denn dabei die Grenze der Meinungs- und Versammlungsfreiheit überschritten?
Wer israelische Flaggen verbrennt, verbrennt die freiheitlichen Werte unseres Grundgesetzes. Volksverhetzung, das Leugnen des Holocaust, die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Bedrohung oder gar Mordaufrufe – all das ist strafbar und überschreitet die Grenzen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Rufe wie »Kindermörder Israel«, »Intifada bis zum Sieg«, selbst Drohungen gegen Juden (»Khaybar, ya yahud«) sind nach Auskunft der Polizei im Rahmen der freien Meinungsäußerung erlaubt. Zu Recht?
Für mich sind solche Äußerungen unerträglich. Über die Grenzen zwischen Meinungsäußerungen und strafbaren Bedrohungen oder Verunglimpfungen haben Gerichte in jedem Einzelfall zu entscheiden. Ganz klar ist aber: Was strafbar ist, muss die Justiz konsequent verfolgen. Und: Wir alle müssen uns antisemitischer Hetze engagiert und mutig entgegenstellen. Den Brandstiftern dürfen wir nie das Feld überlassen. Denn erst kommen die Worte, dann die Taten.

Auch das Verbrennen eines Davidsterns oder einer Israelfahne ist nicht strafbar – es ist nur eine Ordnungswidrigkeit?
Ich persönlich finde es unerträglich, wenn in Deutschland Davidsterne brennen. Das ist eine Schande für unser Land. Antisemitismus darf bei uns nie wieder einen Platz haben. Inwiefern sich jemand im Einzelfall strafbar gemacht hat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, beurteilen die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und letztlich unabhängige Gerichte.

Bundeskanzlerin Merkel sagte, der Staat müsse mit allen Mitteln des Rechtsstaates einschreiten. Geschieht das?
Das Verbrennen von israelischen Fahnen dürfen wir nicht dulden. Dagegen muss die Polizei so bald wie möglich vorgehen. Täter müssen unmittelbar zur Rechenschaft gezogen werden. Wir müssen alles tun, um jüdisches Leben in Deutschland zu schützen.

Der Zentralrat der Juden hat eine dringende Prüfung von Gesetzesänderungen gefordert. Antisemitische Kundgebungen müssten von vornherein untersagt werden können. Was ist Ihre Meinung?
Wir beobachten sehr genau, ob unser Recht wirksam vor Hass und Gewalt schützt. Klar ist: Antisemitismus und Israelhass sind keine Probleme, die wir allein mit den Mitteln des Strafrechts lösen können. Das ist auch eine Bildungsaufgabe: Zur Identität unseres Landes gehört, dass wir keine Form von Antisemitismus akzeptieren und uns klar zum Existenzrecht Israels bekennen. Diese Grundsätze müssen wir jedem deutschen Schüler ebenso vermitteln wie allen Geflüchteten, die zu uns nach Deutschland gekommen sind.

Das Interview mit dem Bundesjustizminister führte Detlef David Kauschke.

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