Ghettorenten

»Ich komme gar nicht hinterher«

Kathi Mickan in ihrer Tel Aviver Kanzlei Foto: Sabine Brandes

Frau Mickan, allein in Israel warten 25.000 Menschen auf die sogenannte Ghettorente. 2009 hat das Bundessozialgericht die Rentenversicherung verpflichtet, Anträge wohlwollender zu behandeln. Klappt das?
Ja, seit dem Urteil dauert es, wenn die Unterlagen eingereicht worden sind, in der Regel nur noch zwei bis drei Monate, bis die Rente ausgezahlt wird. Das ist gut.

Sind das schwierige Verfahren?
Bis vor Kurzem hätte ich gesagt: sehr schwierig! Seit 2009 hat sich die Rechtslage für Überlebende, die in einem Ghetto der Nazis arbeiten mussten, aber verbessert.

Der »Spiegel« berichtete jüngst, die Rentenversicherung ziere sich, die Vorgaben des Bundessozialgerichts umzusetzen. Das stimmt also gar nicht?
Nein. Die Anträge gehen jetzt relativ schnell durch.

Aber selbst Israels Premierminister Benjamin Netanjahu hat Kanzlerin Angela Merkel darum gebeten, bei den Ghettorenten Tempo zu machen.
Meiner Meinung nach sind diesmal nicht nur die deutschen Behörden schuld. Ich persönlich ersticke derzeit förmlich unter einer Papierlawine. Es gilt, Hunderte Fragebögen, Lebensbescheinigungen und Zahlungserklärungen auszufüllen. Seit dem positiven Urteil von 2009 haben wir Anwälte alle Hände voll damit zu tun, auch sämtliche Altfälle neu aufzurollen.

Ist das generell so?
In den ersten Monaten nach dem Urteil war wohl auch die Deutsche Rentenversicherung überfordert. Teilweise sind dort Anträge meiner Mandanten in völlig ungeordneter Reihenfolge beantwortet worden. Das passiert sonst nie. Aber ich habe den Eindruck, dass sich der Papierstau jetzt auflöst. Inzwischen antwortet die Behörde recht schnell.

Manche Antragsteller, die Nachricht bekommen, sind dennoch unzufrieden.
Ja, es gibt da ein juristisches Problem. Die meisten Überlebenden, die bereits vor dem positiven Urteil von 2009 versuchten, ihre Ghettorente zu bekommen, erhielten bekanntlich eine Ablehnung. Die ist dann rechtskräftig geworden. Wenn ich den Fall heute neu aufrolle, dann ist dies nach deutschem Recht leider nur für vier Jahre rückwirkend möglich. Das heißt: Die Ghettorente wird dann höchstens ab 2005 gezahlt – und der gesamte Rentenanspruch aus den Jahren davor ist verloren.

Was ist mit den Überlebenden, die ihren Antrag erst nach 2009 stellten?
Die haben ironischerweise Glück! Bei ihnen gibt es ja noch nichts Rechtskräftiges. Sie bekommen die volle Ghettorente rückwirkend ab 1997.

Das heißt: Wer als Antragsteller zuerst kam, hat Pech gehabt?
Ja, das ist eine große Ungerechtigkeit. Soweit ich weiß, wird über diese Frage derzeit auf politischer Ebene diskutiert.

Mit der Tel Aviver Rechtsanwältin sprach Ronen Steinke.

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