Einspruch

Hisbollah weg vom Ku’damm

Einmal im Jahr begehen die Hisbollah und andere radikale Islamisten den 1979 von Ajatollah Khomeini eingeführten internationalen Kampftag gegen Israel. Iranische und arabische Schiiten demonstrieren am Al-Quds-Tag für »die Eroberung Jerusalems« und »die Vernichtung Israels«. In Teheran, Beirut, Gaza – und auch in Berlin.

Seit 1996 ziehen am letzten Wochenende des Fastenmonats Ramadan Anhänger des iranischen Regimes und der libanesischen Terrororganisation Hisbollah über den Kurfürstendamm. Jahr für Jahr. Sie protestieren gegen das »zionistische Regime« und skandieren »Tod Israel«. Dabei wird die gelb-grüne Fahne der »Partei Gottes« mitgeführt, Symbol einer Organisation, die weltweit für tödliche Anschläge vor allem gegen jüdische und israelische Ziele verantwortlich ist.

Volksverhetzung Doch in Berlin scheint man sich an den Aufmarsch auf dem Ku’damm gewöhnt zu haben. Der Protest gehört offensichtlich zum Veranstaltungskalender der Stadt, wie die Kreuzberger Maikrawalle oder der Karneval der Kulturen. Verantwortliche Landespolitiker beteuern stets, dass sie zwar jegliche Form von Volksverhetzung im Rahmen dieser Kundgebung ahnden würden, aber keine Handhabe für ein Verbot der Hass-Demo hätten. Wirklich? Man stelle sich die zu Recht empörten Reaktionen vor, wenn zum Beispiel Neonazis mit derartigen Parolen durch die Berliner City-West marschieren würden. Ganz nebenbei: Längst haben sich Rechtsextremisten bei der Al-Quds-Demo eingereiht.

Nach langem Zaudern haben sich kürzlich die EU-Außenminister auf Sanktionen gegen den »militärischen Flügel« der Hisbollah durchgerungen. Dies sei ein deutliches Zeichen, »dass wir keinen Terrorismus dulden«, sagte Bundesaußenminister Guido Westerwelle nach der Entscheidung in Brüssel. Und auch deshalb sollte es Berlin nicht zulassen, dass erneut auf den Straßen der deutschen Hauptstadt die Anhänger der Hisbollah für terroristische und antisemitische Ideen werben. Der Aufmarsch zum Al-Quds-Tag am kommenden Samstag muss verboten werden.

Glosse

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