Prozess

Haftstrafe für Tragen von KZ-Tattoo

Ein Tattoo mit dem Schriftzug »Jedem das Seine« samt Umrissen eines Konzentrationslagers, aufgenommen Ende November 2015 in einem Schwimmbad in Oranienburg Foto: dpa

Ein NPD-Politiker aus Brandenburg muss wegen eines KZ-Tattoos auf dem Rücken für acht Monate ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Brandenburg habe ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Neuruppin vom November bestätigt, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag.

Das öffentliche Zeigen des KZ-Tattoos über einen Zeitraum von zwei Stunden in einem Erlebnisbad sei eine eindeutige Meinungsäußerung und erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung, sagte die Gerichtssprecherin. Bei dem Urteil gehe es auch um die Verteidigung der Rechtsordnung.

Oranienburg Der NPD-Politiker Marcel Zech, der für die rechtsextreme Partei unter anderem im Kreistag des Landkreises Barnim sitzt, hatte im November 2015 in einem Schwimmbad in Oranienburg ein Rücken-Tattoo gezeigt, auf dem die Silhouette eines Konzentrationslagers zu sehen ist und dazu der Schriftzug »Jedem das Seine«. Ein Besucher des Schwimmbades hatte das Tattoo fotografiert und das Bild über die sozialen Netzwerke verbreitet.

Das Amtsgericht Oranienburg verurteilte Zech daraufhin in erster Instanz im Dezember 2015 in einem beschleunigten Verfahren zu sechs Monaten Haft, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden.

In einer Berufungsverhandlung erhöhte das Landgericht Neuruppin im vergangenen November das Strafmaß wegen Volksverhetzung auf acht Monate ohne Bewährung. Mit dem Tattoo billige Zech den Massenmord der Nazis, hieß es zur Begründung. Eine erneute Revision des Urteils wurde vom Oberlandesgericht nun verworfen. Zech selbst hatte vergangenes Jahr angekündigt, das Tattoo überstechen lassen zu wollen. epd

Ina Czyborra

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