Das Landgericht München II hat einen 71-jährigen Mann wegen der Verbreitung antisemitischer Verschwörungserzählungen zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann ist bereits mehrfach vorbestraft. Auch während des Gerichtsverfahrens sorgte sein Verhalten für Empörung bei der Vorsitzenden Richterin. Der »Spiegel« berichtete.
Nach Angaben des »Spiegel« hatte der Angeklagte über Plattformen wie Telegram antisemitische Inhalte verbreitet. Dazu gehörten die Leugnung des Mordes an sechs Millionen Juden während der NS-Zeit sowie Äußerungen, in denen er tödliche Gewalt gegen Juden befürwortete und zu solcher Gewalt aufrief. Die Vorwürfe räumte der 71-Jährige vor Gericht ein.
Besonders schwer wog nach Einschätzung des Gerichts, dass der Angeklagte auch während der laufenden Ermittlungen und des Prozesses erneut strafrechtlich relevante Äußerungen getätigt haben soll. Die Vorsitzende Richterin Simone Montoya Durango sagte bei der Urteilsverkündung, sein Auftreten vor Gericht mache sie fassungslos. Seinen Auftritt im Gerichtssaal, darunter auch sein letztes Wort, habe er dazu genutzt, weitere Straftaten zu begehen.
Einschlägige Straftaten
Dass der Mann die gegen ihn erhobenen Vorwürfe eingeräumt hatte, wurde bei der Strafzumessung zwar zu seinen Gunsten berücksichtigt. Nach Darstellung der Richterin fehlten jedoch Reue und Einsicht. Zudem habe der Angeklagte trotz früherer Verurteilungen innerhalb kurzer Zeit erneut einschlägige Straftaten begangen.
Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte für den Mann eine sechsjährige Haftstrafe gefordert. Das Gericht ging mit seinem Urteil noch darüber hinaus. Nach Angaben des »Spiegel« verwies die Richterin dabei auch auf die erhebliche Vorbelastung des Angeklagten und seine hohe Rückfallgeschwindigkeit.
Bereits vor dem Prozess war der Mann wegen seiner Aktivitäten auf Online-Plattformen aufgefallen. Nachdem YouTube sein Konto aufgrund früherer Strafverfahren und einschlägiger Verurteilungen gesperrt hatte, setzte er seine Aktivitäten dem Bericht zufolge unter anderem bei Telegram fort.
Gewaltaufrufe und Hitlergruß
Die Anklageschrift umfasste zahlreiche Vorwürfe. Darin wurden unter anderem Gewaltaufrufe, massive antisemitische Beschimpfungen und verschiedene Verschwörungserzählungen aufgeführt. Beim Prozessauftakt reagierte der Angeklagte laut Bericht auf die Verlesung eigener Äußerungen teilweise mit einem Nicken oder einer Geste mit dem Daumen.
Auch ein Hitlergruß soll zu seinem Verhalten gehört haben. Während des Prozesses waren seine Hände mit Handschellen an einem Gürtel befestigt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Anklage als auch die Verteidigung können innerhalb einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. im